Sonstiges §27 SprengG VS Nachtruhe KAT3

Dieses Thema im Forum "Pyrotechnik allgemein, Erfahrungen, Tipps" wurde erstellt von HollyMolly87, 25. Oktober 2021.

  1. Hallo und einen schönen guten Abend ,

    ich habe bezüglich einer Eintragung im 27er eine Frage.

    Bei mir steht drin ,dass die Feuerwerke bis 22 Uhr beendet sein müssen (Nachtruhe).

    Jetzt habe ich in einem anderen Thread schon gelesen das die Nachtruhe an Silvester ausgenommen ist bzw. nicht so streng gehandhabt wird . Wie kann ich das nur verstehen ?

    Bezieht sich dies nur auf normales KAT2 das nicht an Silvester anzeigepflichtig ist .?

    Möchte ja das KAT3 Feuerwerk bei meiner Kreisverwaltung anzeigen .

    Ansonsten bleibt mir ja nur bis 22 Uhr _ 31.12.21 das Kat3 zu feuern .

    Vielen Dank im Voraus

    Grüße:)
     
  2. Bei mir in NRW ist das über LimSchG §9 Abs.3 geregelt und meine Heimatstadt hat tatsächlich eine verordnungsbehördliche Verordnung, welche in der Neujahrsnacht die Nachtruhe aufhebt. In RLP macht es in Eurem LimSchG der §4 Abs.5. Du kannst versuchen über das Presseportal von Bobenheim darüber Auskunft zu erlangen, ob ihr ebenfalls diesbezügl. eine VO habt. Dazu sind sie amtlich verpflichtet.
     
  3. Abgesehen davon wird in der Praxis an Silvester sicher alles geduldet was legal ist, solange es nicht nach 3Uhr nachts oder exzessiver Dauerbeschuss ist.
     
  4. Angezeigte Feuerwerke mit Kat F3 und F4 müssen nach der Anlage 1 Punkt 1.5 der SprengVwV bis 22 Uhr beendet sein. In Monaten mit Sommerzeit ist um 22.30 Uhr und im Mai, Juni und Juli um 23 Uhr der Anschlag.
     
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  5. Bisher bin ich immer ganz gut damit gefahren, mein F3-Abschlussfeuerwerk nicht direkt an Silvester, sondern erst am 01.01. um 00:01 anzuzeigen. Entspricht den Regelungen der SprengVwV und gab bei mir auch noch nie Probleme.

    Unter dem Jahr würde ich das nicht empfehlen, aber an Silvester stört sich da vermutlich keiner daran ;)
     
  6. Danke schon mal für die Antworten .

    F3-Abschlussfeuerwerk nicht direkt an Silvester, sondern erst am 01.01. um 00:01 anzuzeigen. Entspricht den Regelungen der SprengVwV

    Welche Regelung genau meinst du ??? Ist doch auch in der Nachtruhe ?
     
  7. Streng genommen beziehen sich die Zeiten in der SprengVwV immer nur auf den jeweiligen Kalendertag. Wie oben geschrieben muss in der Winterzeit ab 22:00 Uhr Ruhe sein. Ab 00:00 Uhr beginnt dann aber schon wieder der nächste Kalendertag, wo die Regelung erst wieder ab 22:00 Uhr greift.

    Hat natürlich in der Praxis so gut wie keine Bedeutung, man will es sich ja bei den Nachbarn und Behörden nicht verscherzen. ;) Zum Jahreswechsel ist es aber zumindest bei einigen Großfeuerwerken so üblich, dass diese um 00:00 oder 00:01 geschossen werden, um nicht gegen diese Regel zu verstoßen. Auch ich hatte damit in der Praxis (zum Jahreswechsel) nie Probleme.
     
  8. Meines Wissens nach ist es doch so geregelt, dass die Nachtruhe ab 22 Uhr in der Silvesternacht ausnahmsweise nicht gilt. (Sollte ich mich irren bitte berichtigen)

    Ich wurde bei meinen Anzeigen jedenfalls noch nie darauf angesprochen bzw. habe mich immer auf diese Ausnahme bezogen.
     
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  9. Die Nachtruhe ist zu Silvester nicht außer Kraft gesetzt, wer bis in die Morgenstunden eine laute Party feiert muss mit Team Blau rechnen ( theoretisch schon ab 22 Uhr).
    Da aber Feuerwerk mit nicht reiner Knallwirkung die ganze Nacht durch erlaubt ist, wird die Nachtruhe in der Silvesternacht nicht so streng ausgelegt, wenn es draußen zischt und knallt macht es halt wenig Sinn jemanden wegen lauter Musik zu verwarnen.
     
  10. So ich habe mal das Feuerwerk bei meiner Kreisverwaltung angezeigt : Folgende Antwort

    Sehr geehrter Herr XXXX,

    vielen Dank, Ihre Anzeige ist bei uns eingegangen.

    Wir haben Ihre Mail zur Information an das Umweltamt weitergeleitet.

    Bitte informieren Sie Ihre Ordnungsbehörde.

    Mit freundlichen Grüßen
    XXXXXX

    Ordnungsbehörde telefonisch erreicht sehr netter Kontakt
    Email daraufhin gesendet für die Anzeige KAT3 mit Luftbild von unserem Privatgrundstück
    Datum 01.01.22_ Uhrzeit 00:00-00:15

    Information von mir welche ich herausgefunden habe .

    Verteiler der Verwaltung war folgender : (Umweltschutz;Zivilschutz;Waffenrecht,Vollzug des Rettungsdienst,Brand_Katatstrophenschutz)

    Würde mal sagen offiziell Feuer frei oder noch abwarten ?:rolleyes:*träumchen*:)
     
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  11. Hallo Zusammen, neues Jahr ,gleiche Anzeige an die Kreisverwaltung und ein neues Problem?

    Die Kreisverwaltung hat mich angerufen und den Eingang der Anzeige bestätigt und mir den Hinweis gegeben ,dass ich doch bitte unserem Ordnungsamt vom Ort die Anzeige zukommen lasse und eine Bestätigung der Kreisverwaltung zukommen lassen soll.

    Dieser Aufforderung bin ich natürlich nachgekommen und habe als Antwort von unserem Ordnungsamt bekommen, dass die Kreisverwaltung nicht zuständig für KAT3 sei sondern ich müsse doch eine Anzeige bei der SGD-Süd Rheinlandpfalz stellen ,da unsere Ordnungsamt vom Ort diese Anzeige nicht bewerten könne.
    Zusätzlich noch den Hinweis das dies so auf der Homepage von der SGD Süd Rheinlandpfalz stehen würde. Ich lese aber hier, dass dies für gewerblich genutzte Feuerwerke der Kat3 /Kat4 gelten würde.
    Da ich ja aber ein privates Feuerwerk mit KAT2 und KAT3 zünden möchte , muss ich doch nur an meine ausstellenden Behörde des § 27 Scheins ?

    Wie sollte ich nun hier weiter vorgehen.?
     
  12. Wieso überhaupt das FW bei der Kreisverwaltung angezeigt? :dontthinkso: Man zeigt doch eigentlich nur beim zuständigen Ordnungsamt an und dann ist gut. Also nicht bei der ausstellenden Behörde des Scheins, sondern beim Ordnungsamt welches für deinen Wohnsitz zuständig ist

    Hatte mein FW für Silvester Ende November entsprechend angezeigt und heute kam die Bestätigung, dass die Anzeige eingegangen ist. :)
     
  13. Das steht auf der BUS Rheinland-Pfalz/Homepage: Zuständig für die Empfangnahme der Anzeige im gewerblichen Bereich ist die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd.
    BUS Rheinland-Pfalz - Anzeige von Feuerwerken (rlp.de)

    Zuständig für die Entgegennahme der Anzeigen im nicht gewerblichen Bereich sind die Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte und die Kreisverwaltungen.

    Daher wurde zuerst bei der Kreisverwaltung angezeigt.
     
  14. Versuche es mal beim ordnungsamt /waffenbehörde musste ich auch in Germersheim
     
  15. War eine Behörde nicht sogar von Rechts wegen verpflichtet an die zuständige Stelle weiterzuleiten? ;)
    Und ich meine angezeigt wurde ja, scheinbar sogar bei einer halbwegs zuständigen Behörde.
    Setze dein zuständiges Ordnungsamt und ggf. Polizeidienststelle in CC und gut ist.
     
  16. Also es hat sich nun alles positiv entwickelt. Obwohl für Kat2 ja keine Anzeige nötig ist wurde auch dies befürwortet.

    Zur Vollständigkeit ,diese sinngemäße Antwort ist gekommen:
    Übersenden wir eine Anzeige zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse 2 und 3 in der Silvesternacht am 01.01.2023 von 00.01 bis 01.30 Uhr in der XXXX Siedlung zur Kenntnisnahme und Beachtung. Aus unserer Sicht bestehen gerade auch hinsichtlich des Zeitraums keine Bedenken. Der Flugplatz XXX dürfte aufgrund des Abbrennzeitraums der Raketen nicht betroffen sein.:):):)

    Perfekt :D
     
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