Bestimmung §27er Oberfranken

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von chriskathi, 7. Januar 2022.

  1. Hi,
    Hat schon jemand bei der Regierung von Oberfranken in Bayreuth beantragt ? Habe mir da das Formular runtergeladen. Wie sind die Erfahrungen hier bzgl. Erteilung oder Auflagen ?
     
  2. Servus,
    für uns ist das Gewerbeaufsichtsamt in Coburg zuständig.
    Regierung Oberfranken.
    Dieses:
    Regierung von Oberfranken - Dezernat 2 - Bauarbeiterschutz und Sprengwesen
    Dezernat 2 - Bauarbeiterschutz und Sprengwesen, nicht wie Du dachtest das Bergamt in Bayreuth.
    Guck hier:
    Explosionsgefährliche Stoffe; Beantragung eines Sprengstofferlaubnisscheins oder eines Befähigungsscheins - Regierung von Oberfranken
    kannst auch ganz bequem online ausfüllen. Ebenso die Anzeige für das Abbrennen eines Feuerwerks unterjährig oder zu Silvester, sofern Du F3 mit abbrennen willst. ;-)
    Ging bei mir unkompliziert und fix. Grad mal 4 Wochen. ;-)

    Grüße
     
  3. Unter erforderliche Unterlagen steht: Nachweis der Fachkunde.

    Das muss nicht sein oder?
     
  4. Hi, nein muss nicht sein.
    Ist halt allgemein gehalten. Da ursprünglich der 27er eher für Böllerschützen gedacht war.
     
  5. Der vom LRA Forchheim ist rein für Böllerschützen. So wie er aussieht.

    Aber erst mal Welcome Pyro... bin aus Oesdorf.
    Wo genau kommst Du her?

    Können morgen gerne noch einmal das genauer erläutern.
    Muss etz leider auf Arbeit.

    Grüße
     
  6. Bei dir in Forchheim ist für den Pyrotechnik-27er wie in ganz Bayern das Gewerbeaufsichtsamt des Regierungsbezirks, für dich also Coburg, zuständig. Die Landratsämter oder kreisfreien Städte kümmern sich nur um Böllerschützen und Wiederlader: Quelle
     
    Mittelalter, SirBorbarad und Elektrotech gefällt das.
  7. Korrekt,
    Sehr gut erklärt.
     
  8. Ich wohne in Forchheim :)
     
    Elektrotech gefällt das.
  9. Hallo zusammen, wollte mal fragen wie es mit der Ärztlichen Bescheinigung aussieht.

    Ich habe zwar schon einen §27 zum Vorderladenschießen, aber
    Für das Feuerwerk brauche ich allerdings einen weiteren von der Gewerbeaufsicht in Coburg.
    Wisst ihr was Coburg hier für den §27 für Pyrotechnische Gegenstände verlangt.
    Der Sachbearbeiter konnte mir dies von ca. 6 Wochen nicht sagen.

    Ich habe hier eine Rot-Grün Schwäche. Hoffe nicht dass dies Probleme bereitet.
    Was wurde den bei euch vom Arzt geprüft, bzw. was hat das Attest gekostet ?


    Gruß Alex
     
  10. Man braucht doch kein Attest, nur wenn die Behörde das verlangt, dafür muss sie aber einen Grund haben.
     
  11. Der Grund in Bayern lautet: isso
    GAA Würzburg möchte das auch von allen haben...

    Die GAA schicken beim Antrag einen DinA4 Zettel mit, den dein Hausarzt ausfüllen muss... Keine große Sache...
     
  12. Hallo zusammen ,

    da ich mir ja jetzt die Spregnstofferlaubnis §27 holen möchte,
    wollte ich mal fragen was ihr beim Antrag für Mengen, die voraussichtlich im 5-Jahreszeitraum benötigt werden eingetragen habt. In der Tabelle sind zwei mal Pyrotechnische Gegenstände aufgeführt und dahinter die Stückzahl. Ich möchte ja KAT3 und KAT2 eintragen lassen.

    Wird mir hier beim Kauf jede Batterie vom Verkäufer eingetragen ?

    Was habt ihr denn beim Bedürfnis eingetragen?

    Bitte um Antwort

    Gruß Alexander
     
  13. #14 Dobi, 23. März 2022
    Zuletzt bearbeitet: 23. März 2022
    Du solltest Dir die Mühe machen und Dir in diesem Forum alle nötigen (und wichtigen) Informationen dazu durchlesen.
    Bei deinen jetzigen Wissenstand wirst Du es schwer haben, überhaupt eine 27er zu bekommen.
     
    Christoph, Micha87, rommels und 5 anderen gefällt das.
  14. Danke für deine Hilfreiche Antwort.

    Übrigens habe ich schon eine Sprengstofferlaubnis mit abgelegter Fachkunde

    Gruß Alexander
     
  15. Und dann die Frage bzgl Mengenangabe?
    Bei der Fachkunde musste doch sicher auch mehr als 30 Sekunden investiert werden.
     
    Dobi und Christoph gefällt das.
  16. Ich denke Dobi meinte damit dass man eigentlich wissen sollte dass eine Mengenangabe bei PtG in Verbindung mit einem 27er nicht vorgeschrieben ist, wenn man sich ausreichend mit der Materie befasst hat ;)
     
    Dobi gefällt das.
  17. Könnte auch ein Böllerschütze sein, die sind ja bei SP gebunden mit der Menge.
     
    Christoph gefällt das.
  18. @Alex_on_Fire
    Dazu gibt es mehrere Themen hier im Forum - zugegeben, teilweise extrem lange Themen. Ich habe aber erst vor wenigen Tagen nach etwas Ähnlichem in Google gesucht, und wurde zielgenau in ein passendes Thema an die richtige Stelle verwiesen. Bingo.

    Fazit war soweit: bei Treibladungspulvern / Schwarzpulver für Vorderlader, Böller, Wiederlader werden Gesamtmengen in die §27 eingetragen. Bei pyrotechnischen Gegenständen dagegen nicht. Suche mal in Google mit Ziel in's Forum, dann gelangst Du sicher auch an die Argumente mit Quellen, im Moment habe ich den Link nicht mehr parat.
     
    Christoph und DoppelBlitz gefällt das.
  19. Danke für eure Antworten.

    Sorry, aber ich bin aktiver Sport und Vorderladerschütze. Bei meiner Sprengstofferlaubnis wurde mir die max. zu erwerbende Menge von Treibladungspulver eingetragen.

    Deshalb stellte ich die Frage.

    Das nächste mal werde ich hier im Forum vorab nach Antworten suchen.
     
    Christoph gefällt das.
  20. Lasse Dich bitte nicht einschüchtern / abschrecken! Mein Hinweis war auch helfend gemeint.
    Herzlich willkommen im Forum und bringe gerne Deine Erfahrungen mit Schwarzpulver / Treibladungen ein, wenn andere Hilfe damit benötigen.
     
  21. Zwecks "Erfahrungswerten" habe ich immer so das Gefühl. Das man testen möchte, ob man überhaupt durch kommt. Was bringt das Person XY wenn man den Antrag. Nicht einmal richtig ausfüllen kann. Oder sogar der Sachbearbeiter anruft, und man sich dann nicht zu erklären weiß. Wenn ich mir das so auf YT anschaue. Haben viele vergessen was sie da beantragt haben. Das man mit diesem (27) mehr Verantwortung hat. Das vergessen anscheinend sehr viele der Berechtigten.
     
    FroXlor gefällt das.
  22. war mir schon klar. Deshalb ja auch mein Hinweis, dass er dafür auch etwas Zeit investieren musste. Dann kann es ja nicht zu viel verlangt sein, hier wenigstens die Suchfunktion zu nutzen
     
  23. Habe meinen Schein seit letztem Jahr. Bisher wurde nix eingetragen , aber aber auch keinerlei Abholung getätigt sondern nur per Versand bestellt.
     
  24. Hallo zusammen ,

    in meiner Sprengstofferlaubnis steht unter Auflagen, dass ich beim Anzeigen eines Feuerwerks bei der Gewerbeaufsicht
    die Einverständniserklärung der Kommune vorlegen muss.

    Ist dies schon immer so gewesen ?

    Und falls ja, genügt hier ein Einverständniserklärung der Kommune über eine kurze email.
    Ich benötige laut Sprengstoffgesetz ja schließlich keine Ausnahmegenehmigung zum Abrennen unter dem Jahr.

    Gruß Alexander
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden