Besucher 27er Schein, Beschränkungen/Auflagen im Klartext?

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von PyroinC, 14. August 2022.

  1. Hi werte Feuerwerker,

    Ich habe kürzlich meinen 27er Schein als Privatperson erhalten und habe da einige Fragen bezüglich den Beschränkungen.

    Im Anhang sind 2 Bilder vom Erlaubnisschein eingefügt.

    Darf ich nun Kat.F2 und Kat.F3 (ausgenommen Paragraph 20 Abs.4 1. SprengV) zu jeder Zeit unter dem Jahr kaufen und verwenden?

    Der Schein ist für Kat.F2 und Kat.F3 ausgestellt, die Beschränkungen lesen sich meiner Meinung nach aber anders. Als dürfe ich keine F3 erwerben, verwenden und generell auch nicht unter dem Jahr erwerben und verwenden.

    Vielleicht verstehe ich es falsch. Bitte um klare Aussage.

    Aufbewahrung und Menge ist in den Hinweisen nach Kleinmengenregelungen vermerkt, hier ist alles klar.

    Dankeschön
    Liebe grüße
     

    Anhänge:

  2. So wie ich es lese, wird hier eine „Beantragung“ verlangt, sowie ein „begründeter Anlass“ verlangt.

    Da war mal wieder jemand kreativ.

    Würde ich so nicht stehen lassen.
     
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  3. Eine Beantragung im welchen Sinne?
    Ein begründeter Anlass ist im prinzip kein thema, möchte den Schein auch dafür nutzen.
    Aber wie werde ich hier im Erwerb von F2, F3 unterm Jahr eingeschränkt?
     
  4. #4 Yanky01, 14. August 2022
    Zuletzt bearbeitet: 14. August 2022
    Sehr kreativ, so hat er auch gleich in Kat3 Raketen mit mehr als 20g und Blitzknallkörper untersagt,
    und du erhälst die Erlaubnis, um Erlaubnis des Abbrandes aus begründetem Anlass zu bitten. Aber nicht am 31.12 und 01.01 denn da darfst du Kat 3 gar nicht zünden.:narr: Kann auch sein das ich den Satz mit der zeitlichen Einschränkung falsch deute ist ein wenig seltsam vormuliert.

    Das ist totaler Käse, und sehr willkürlich verfasst.
    Beantragen muss man die Ausstellung der Erlaubniss nach §27. Das Abbrennen von Kat 3 wird angezeigt. Die Erlaubnis hast du durch den 27er oder auch nicht wie hier.
    Da würde ich mal freundlich nach der Rechtsgrundlage fragen.
     
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  5. Da hat aber jemanden tief in die Trickkiste greifen wollen.
    Die Erlaubnis würde ich so in gar keinem Falle akzeptieren.
    Aus dem 27er Thread liest man oft von @Condomino, das ist doch glaube ich genau das richtige für ihn.
    Vielleicht schreibst du ihn mal an, denke aber er wird sich sicherlich nun hier melden :D

    Also ich bin kein Jurist, aber so eine pauschale Beschränkung ist aus meiner Sicht nicht so einfach möglich. Mir würde da einfach die Begründung fehlen.
    Kann ja jeder einfach ein paar Paragraphen reinschreiben und dann Dinge beschränken.

    Den letzten Passus muss man sehr genau lesen und auch dann bin ich der Meinung, dass er maximal verwirrend geschrieben ist.
     
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  6. Der Satz im Sinne des §3 bla bla, der ist absolut inkorrekt und macht den 27er für F3 unbrauchbar.
    Bei den Artikeln im §20 Abs 4, geht es um Artikel die außer in DE in F2 Kategorisiert sind, dessen Verwendung zu Silvester zu untersagen, zumal diese laut einigen Beiträgen hier ( Fachkunde ) benötigen.

    Letztendlich geht es bei den Beschränkungen meist darum den Missbrauch zu Silvester zu unterbinden.
     
  7. Hier. :bye:

    Alter Verwalter... Ich bin zwar grad auf Arbeit aber es stellt sich mir eigentlich nur eine Frage: Arnsberg?

    Da rüttelt ja einer mit aller Macht am Ohrfeigenbaum... :wall:

    Ich hab mal grob drüber gelesen. Schnappatmung inklusive.
    Das nehm ich zu Hause mal in Ruhe auseinander.
    Eins kann ich dem SB schonmal attestieren: Das ist die größte Frechheit, die mir bisher untergekommen ist.

    LG Matze
     
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  8. Dafür ist diese Formulierung noch deutlich zu harmlos :D
     
  9. Nö. :D
    Da hab ich zwar schon SB's gehabt, die sich um Kopf und Kragen gequatscht haben aber so ein Irrsinn war selbst da noch nicht am Start... :eek:
     
  10. Man fragt sich immer ob da überhaupt noch gelernte Kräfte arbeiten oder wie beim Amt Wegwerf Mitarbeiter mit 1 Jahres Vertrag. Nach dem Motto nach mir die Sintflut.
     
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  11. Immer, wenn man denkt, man hat schon alles an Schwachsinn gesehen (und das ist eine Menge...) - da kommt einer um die Ecke uns bringt die Materie nochmal auf ein neues Niveau...:wall:
    Auf jeden Fall dagegen vorgehen!
     
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  12. Wir sind schon dran. :D
    Aber ein Schritt nach dem anderen. Sonst fällt man auf die Fresse. ;)
     
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  13. @Condomino Starke Sache, dass du dich dem immer annimmst und versuchst, die Leute aus dem Schlamassel rauszuboxen! :good:
     
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  14. #14 Lavastion, 15. August 2022
    Zuletzt bearbeitet: 15. August 2022
    Hi zusammen,

    wie immer ein spannendes Thema diese Erlaubnis. Bisher habe ich immer gut verstanden, was Gesetze angeht aber das ist echt eine Nummer die ich selber erstmal nachlesen musste.
    @Condomino ist da viel bewanderter als ich - stand mir bei meinem Antrag auch sehr zur Seite - und ich würde gerne meine Einschätzung der beiden Abschnitte abgeben, ob ich das so richtig verstehe. Nicht das ich es gutheiße - sondern um meine Skills im SprengG/SprengV zu trainieren :D

    "Im Sinne des §3a Abs 1 1.SprengG gilt Vorgenanntes [Einschränkung nach §20... ] wegen des höheren Gefahrenpotentials auch für pyrotechnische Gegenstände der Kat. 3"
    Ich verstehe es so, dass mit diesem Satz jedwede in §20 Abs. 4 aufgeführten Produkte (Knallkörper mit BKS, Raketen >20g, usw.) ebenfalls untersagt werden, sofern sie sich in F3 befinden. Batterien / Vulkane wären weiterhin i.O. - Raketen und alle F3-BKS-Böller sind somit raus.
    Eine andere Interpretation von mir wäre - die ich aber unwahrscheinlicher erachte -, dass sich das "vorgenannte" auf das "Die Erlaubnis gilt nicht für,...." -> dann wären jedwede F3-Artikel die zuerst erlaubt wurden wieder verboten werden.

    "Die Erlaubnis wir im Sinne der §§22 bis 24 der 1. SprengV auf den Umgang pyrotechnischer Gegenstände der Kat. F2 und F3 zum beantragten Abbrennen privater Feuerwerke aus begründetem Anlass auch in der Zeit vom 2.Januar bis 30. Dezember eines Jahres beschränkt".
    Dieser Satz ist fies. Musste den einige male lesen um ihn vermeintlich zu verstehen.
    Wie ich verstehe, würde die Erlaubnis dadurch soweit eingeschränkt, dass der Erlaubnisinhaber nur in der Zeit vom 31.12. und 01.01. Artikel der Kat. 2 und 3 erwerben und transportieren darf. Es ist lediglich der "Umgang" erlaubt in der Zeit vom 2.1. bis 30.12.
    Normalerweise würde der Transport auch unter Umgang laufen, da er aber separat "erlaubt" wurde ist er hier wieder ausgeschlossen.
    Das wichtigste ist aber, dass er Erwerb beschränkt wurde und nur am 31.12. und 1.1. F2 und F3 gekauft werden darf.
    Auf das "beantragen" und "begründetem Anlass" gehe ich nicht ein.

    Liege ich mit meiner Interpretation einigermaßen richtig?
    Was wäre, wenn der SB sich auf §27 Abs. 2 des SprengG bezieht, und es mit der "Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder von erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für Dritte" begründet? Darunter kann man ja alles verstehen und erheblich ist ja auch Definitionssache. Aus logischer Sicht kann der SB ja im voraus gar nicht wissen, wen er denn potentiell schützt und eigentlich hinfällig.
    Dieser Abschnitt ist für mich einer der Punkte bei Erlaubnisscheinen, den ich noch am wenigsten einschätzen kann. Was kann damit eingeschränkt werden und was geht zu weit?
     
  15. #15 Condomino, 15. August 2022
    Zuletzt bearbeitet: 15. August 2022
    Irgendwie braucht der Mensch doch ein sinnvolles Hobby. Ich kann ja nicht rund um die Uhr Feuerwerk machen. :rofl:
    Außerdem stehen SB's/Ämter/Behörden usw. gaaanz weit oben auf meiner persönlichen Liste. :whistling:

    Trotzdem Dankeschön. Streichelt ein wenig die Seele - auch wenn man behauptet, daß ich meine vor langer Zeit für 20 Schachteln Blitzschläge an den Teufel verkauft hätte... :rolleyes:
     
  16. Bei dem Amtsdeutsch, sind je nach Auslegung des Textes beide Varianten, genau so, interpretierbar.
    Da liegt auch schon das Problem. Es ist nicht eindeutig lesbar also nach gängiger Rechtssprechung ungültig.
    (Gerade im Sprengstoffrecht, ist absolut null Toleranz und/oder Spielraum für Interpretation.)
    Und ich meine hier, im ganzen ungültig. Der Schein ist nicht das Papier wert, auf dem der Schmarrn gedruckt ist.
    Grundsätzlich ja. Du hast auch korrekt die kleinen und großen Gemeinheiten rausgearbeitet.

    Ich würde in meinem Urlaub im September/Oktober, liebend gern nach MV fahren und den SB mal zu einem persönlichen Gespräch einladen... :rolleyes:
     
  17. Du hast ja keine Ahnung... :rofl:
    @PyroinC hat mir inzwischen mal den ganzen 27er gescannt und geschickt - das musste ich erstmal kurz verdauen. Da steht mehr Text drin als im gesamten SprengG... Auflagen über Auflagen. Versteckt und ganz direkt. Da hat sich einer richtig ausgelassen.
    Sowas hab ich noch nicht gesehen. :mad:
     
  18. Danke,

    Amtsdeutsch und Verwaltungsrecht kommt in der Bildung einfach zu kurz.
    Wenn man normalerweise nichts damit zu tun hat, ist gegen solche Willkür schwer zu argumentieren als Laie, wenn man nicht weiß auf was man sich selbst berufen kann.
    Würde gerne die Antwort mal sehen wenn sie denn geschrieben wurde - als Beispiel und natürlich anonymisiert. Wäre sicherlich eine Bereicherung für den F3-Thread, wie man sich bei solch ungeheuerlichen Erlaubnisscheinen wehrt und ggü. den SB fachlich und mit Nachweisen/Paragraphen argumentiert.

    Da steht noch mehr mist drin?
     
  19. An mir soll es nicht liegen. Selbstverständlich nur wenn @PyroinC einverstanden ist.
    Wenn du wüsstest... :sick:
     
    PyroAlex22 gefällt das.
  20. Die Antwort würde mich auch Interesieren. Hatte mit meinem Sb auch schwere Diskussionen gehabt
     
  21. Ouuh backe. Naja viel ist ja eigentlich nicht mehr kaputtzumachen an dem Schein nach den ersten beiden Sätzen :confused:
     
  22. Guten Abend,

    Erstmal lieben Dank an alle für die wunderbare Einsatzbereitschaft und ausführlichen Beiträge. Natürlich habe ich mich vor Antragstellung auch belesen und schlau gemacht und sämtlich notwendiges dem SB vorgetragen, aber gefruchtet hats ebend nicht. Und diese willkürlichen schwammigen Aussagen in meinem Schein sind für mich einfach zu heftig :confused:

    Ich freue mich sehr, das mein Anliegen hier einen so guten Anklang findet, das ich gerne bereit bin, das alle Ergebnisse hier als Paradebeispiel geteilt werden dürfen.

    Mal ehrlich, eine so absurde Paragraphenpflückerei bringt doch kein Otto-Normal-verbraucher zu stande.

    Schon immer Feuerwerksfan gewesen, ein Zeichen für jedes vernünftige Feuerwerk gegen die Symbolpolitik setzen. Vorallem Spaß und Freude dieses Hobbys mit anderen zu teilen. Mehr verlangt doch keiner.

    Die Bürokratie denkt, die sind die Götter dieser Welt und dagegen steht man aufrecht entgegen.

    Nochmals, vielen Dank an alle :good:

    LG Christian
     
    Pyro Funken, JustPyro, UrsulaO. und 4 anderen gefällt das.
  23. Nun, ich denke nicht dass dieses Schreiben von einem, nennen wir ihn mal vorsichtig und ohne Abwertung "Leiharbeiter" erstellt wurde. Jemand der wirklich denkt, nach mir die Sinnflut macht sich nicht solche Mühe.. hier will sich jemand seine Sporen verdienen..

    Just my 2cents
     
    Condomino gefällt das.
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