Großfeuerwerk 27er Willkür der Behörde

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Westharzer, 25. September 2020.

  1. Guten Morgen liebes forum, brauche mal euren Rat. Ich habe Anfang Februar diesen Jahres meinen Antrag auf 27er kat 2 und kat 3 beim Landkreis Göttingen (Nds) gestellt. Ganz am Anfang wollten sie erstmal mit der Masche kommen, gibt es nicht ohne Fachkunde und Bedürfnis. Habe ihm dann den Sachverhalt nochmal erklärt und auf einmal kannte man den Schein doch. Jetzt rufe ich im 4 Wochen Takt den Sachbearbeiter an um zu fragen wie weit sie sind, als Antwort kommt jedes mal das gleiche,der Antrag sei noch nicht ganz durch man könnte mir auch nicht sagen wie lange es noch dauert. Angeblich haben sie Personal Mangel, Corona ect. pp. Für mich hört sich das mittlerweile nur noch nach Schikane und hinhalten an. Können die das dort willkürlich in die Länge ziehen bis man aufgibt oder kann man sich Rechtsbeistand holen?
     
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  2. Du könntest vielleicht erstmal versuchen mit der Sachbereichsleitung zu sprechen.
    Wenn das nicht hilft, auch eine Instanz darüber.

    Ich rate Dir: Nicht locker lassen, immer freundlich und sachlich bleiben. Ich würde nach so langer Zeit außerdem den Rückfrage-Takt etwas verkürzen.
    Du könnest auch mal persönlich bei denen Vorbei gehen und mal nachhaken, damit wird denke ich deutlich, dass du nicht locker lässt...

    Rechtsbeistand wäre für mich nur das letzte Mittel.
     
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  3. Wenn innerhalb von 3 Monaten das ganze nicht bearbeitet ist, kannst Du die Behörde per Klage dazu verpflichten, das ganze nun zu entscheiden (auch wenn das natürlich nicht bedeutet, dass die Entscheidung zu Deinen Gunsten ausgehen wird):

    Untätigkeitsklage – Wikipedia

    Hierbei ist es übrigens völlig irrelevant, ob die Behörde überarbeitet ist oder ähnliches - das ist deren Problem.

    Kostet aber natürlich Geld und Energie, dafür extra einen Anwalt hinzuzuziehen. Vielleicht also die Behörde erstmal freundlich darauf hinweisen, das Du nun über ein halbes Jahr geduldig gewartet hast, und Dir bei weiteren Verzögerungen keine andere Wahl mehr bleibt - letztlich ja auch zutreffend. Zumal sie - Unbedenklichkeit vorausgesetzt - eh keine Möglichkeit haben, Dir die Erteilung zu verweigern.
     
  4. Hast du den Sachverhalt persönlich oder telefonisch/schriftlich geklärt?
     
  5. War schon 3 mal persönlich dort, vor Antragstellung, bei der Abgabe und jetzt zwischendurch einmal. Ansonsten alles per Telefon.
     
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  6. Habe nun nochmal eine Email geschrieben mit der bitte um zeitnahe Bearbeitung, da ich ansonsten, auf Grund von Untätigkeit, nur noch die Möglichkeit sehe Rechtsbeistand aufzusuchen.
    Mal sehen was jetzt passiert.
     
  7. Da ist schon von der Göttinger Behörde kalkür dabei, deinen Antrag nicht fertig zu bearbeiten aber bleib am Ball und immer wieder Nachfragen. In Northeim zb. Ist es Verhältnismäßig einfacher und rascher von der Bearbeitung, weiß ich aus eigener Erfahrung. Beide Städte trennen wenige Kilometer und doch große Unterschiede.
     
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  8. Die Mail scheint gewirkt zu haben. Heute habe ich die Antwort bekommen, es wird alles bearbeitet und ich soll bitte einen Versicherungsnachweis erbringen und ein Formular zu aufbewahrung ausfüllen. Das ganze macht mir nun wieder Hoffnung das es doch noch klappt dieses Jahr.
     

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  9. Kurze Rückmeldung nochmal, habe eben nochmal mit dem Sachbearbeiter telefoniert, der Schein geht diese Woche noch raus, klingt ja erstmal super:). Nur hat er mich eben schon wieder verwirrt mit dem was drinn steht, Erwerben, Aufbewahren, Verwenden, Vernichten und "transportieren":confused: als ich gefragt habe ob das nicht Verbringen heißen müsste, sagte er ...Verbringen würde nur bei Gewerbe drinnen stehen wegen Betriebtsstätte usw. Hat jemand das auch so da stehen ? Oder muss ich mir schon wieder sorgen machen das ich jetzt nichts transportieren darf?
     
  10. Transport findet innerhalb der Betriebsstätte statt, auf öffentlichen Straßen innerhalb der EU verbringt man.
     
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  11. Eigentlich ist es doch genau anders herum...
    Verbringen ist das bewegen von A nach B im öffentlichen? Raum.
    Transportieren kann ich doch nur innerhalb der Betriebsstätte.

    Es heißt doch immer so schön
    In den gesetzten und Verordnungen wird zumindest immer "verbracht" und nicht transportiert.
    Ich würde hier nochmal nachfassen...
     
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  12. Habe ihm das nochmal geschrieben, weiß auch nicht was der da mit seiner Betriebsstätte will, der 27er ist doch für Privat. Habe damals auch verbringen in den Antrag geschrieben. Muss man vielleicht auch nicht verstehen.:confused:
     
  13. #13 Westharzer, 13. Oktober 2020
    Zuletzt bearbeitet: 13. Oktober 2020
    Da ist er endlich:crazy::applause: nach fast 9 Monaten Wartezeit, 20 Telefonaten und unzähligen Emails. Leider steht kein F2 mit drinnen oder ist das bei F3 automatisch mit eingeschlossen?
    20201013_093652.jpg 20201013_093715.jpg 20201013_093734.jpg
     
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  14. F3 schließt F2 nicht mit ein.

    Liest sich soweit doch ganz gut Wegen F2 würde ich nochmal anrufen, damit du auch unterm Jahr F2 bekommen würdest. So würde ich argumentieren. Die F2-Eintragung zur Vorbeuge von Problemen.
    Wenn dann rumgemosert wird, wegen den Artikeln aus §20 Absatz 4, kannst du noch die Hand ausstrecken und sagen, dass sie diese unter den Beschränkungen wieder rausgenommen werden könnten. Das wäre dann die "bayrische Version", F2 und F3 eingetragen, F2+ aber beschränkt.
     
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  15. Bei der "bayrischen Version" wird F2 eben überhaupt nicht eingetragen, da nach Auffassung der Behörden F3 halt F2 mit einschließt. Bei mir steht auch nur F3 drin, aber zusätzlich habe ich noch die Einschränkung/Auflage drin, dass sich die Erlaubnis nicht auf die besagten Artikel aus §20 Absatz 4 bezieht bzw. diese von der Erlaubnis ausgenommen sind.
     
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  16. Maximale Verwirrung :wall:
     
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  17. Naja, eigentlich nicht wirklich.... Die Behörde ist der Auffassung, dass F3 F2 mit einschließt, was für mich auch absolut logisch erscheint. Zusätzlich gibt es aber das Verwaltungsgerichtsurteil bezüglich der Artikel aus §20 Absatz 4, dass diese nur mit Fachkunde erworben und verwendet werden dürfen. Von daher ist die Auflage auch wieder nachvollziehbar, da ich besagte Fachkunde ja nicht habe.
     
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  18. Um die Verwirrung noch besser zu gestalten, bei mir steht lediglich

    "Pyrotechnische Gegenstände: unbegrenzt"

    Also keinerlei Angabe zur Kategorie. Allerdings habe ich die Fachkunde, das kann der Grund sein! Händler haben aber des öfteren schon verwundert in die Erlaubnis geschaut beim Einkauf und waren sich nicht sicher ob ich jetzt F3 und F4 auch erwerben darf :rolleyes::D
     
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  19. Haben eben nochmal angerufen, ich hoffe erstmal das letzte mal:dontthinkso: der Sachbearbeiter meinte, F3 schließt F2 mit ein das müsste nicht extra mit aufgeführt werden.
     
  20. Ich bin auch der Auffassung, dass das so korrekt ist.
    Sonst könnte man ja auch eine 27er Erlaubnis für F2 beantragen, die gibt's aber nicht.
     
  21. Leider vollkommen richtig. An sich ist es eher so das die F3 27er die keine Einschränkung dieser F2 Artikel haben "falsch ausgestellt" sind.
    Wie du sagst laut diesem Gesetzestext wird für diese F2 Artikel eine Fachkunde benötigt, welche wir bei unserem F3 27er ja nicht benötigen bzw nicht gemacht haben.
     
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  22. Den Thread kenn ich, ursprünglich ging es ja hier nicht um die Beantragung sondern um die untätigkeit der Behörde, sollte nur nochmal als Rückmeldung gelten das es nun geklappt hat, wenn das falsch war kann der Thread geschlossen werden und ich schreibe in den anderen.
     
  23. Die Frage, ob F3 F2 mit einschließt, habe ich dir bereits vor längerer Zeit per PN beantwortet. @progres99 und @tribun77 haben sie dir hier aber auch sehr gut beantwortet.:)
    Gut, dass du die Erlaubnis nun endlich hast, 9 Monate ist schon heftig...
     
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  24. Hut ab, 9 Monate hätte ich nicht durchgehalten!
    Da hätte ich auch so starke Zweifel gehabt, dass ich es überhaupt noch bekomme, dass sich mein Anwalt darum hätte kümmern können.

    Aber Glückwunsch :good:
     
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