Bestimmung 3. SprengÄndG

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Nemo Tenetur, 21. Juni 2005.

  1. Am 15.06.2005 wurde das 3. Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes verabschiedet und im Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 34 vom 20.06.2005 auf Seite 1626-1641 verkündet. Das Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung ist am 01.09.2005.
     

    Anhänge:

  2. Gibt es schon eine konsolidierte Fassung, in der die Änderungen mit dem SprengG zusammengefügt wurden?

    Gibt es Änderungen zu der schon früher als Vorschlag diskutierten Fassung?
     
  3. Konsolidierte Fassung

    Die konsolidierten Fassungen finden sich unter
    Die Formatierung ist leider nicht besonders :( , aber zumindest lesbar.

    Die 3. und 4. Verordnung sind nicht geändert worden, können unter bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ aber auch in der aktuellen Fassung gefunden werden.
     
  4. Danke!

    Hi Bernd,

    vielen Dank für Deinen Link zur Veröffentlichung des Spreng-Verbandes - endlich mal Erläuterungen zu den
    aktuellen Änderungen im SprengG. Schön mal etwas über die Hintergründe zu lesen.

    Viele Grüße,

    Jörg die ***PETARDE***
     
  5. Hat schon jemand Neuigkeiten bzgl. der Gleichstellung der Sätze mit Explosivstoffen, insbesondere müssen alle Hersteller jetzt auch ihrer verantwortlichen Personen zum Hersteller-Lehrgang für Explosivstoffe schicken und eine (soweit überhaupt verbracht wird) Verbringungsgenehmigung für den Transport einholen?

    Gruß,
    Morat
     
  6. Vorsicht, nicht nur die Formatierung :dontthinkso:
    in dieser Version, welche angeblich die Fassung vom 15.6.2005 ist, werden nicht alle Aktualisierungen des 3. SprengÄndG übernommen.
    Bsp: Anlage 1 Nr. 24. Wortlaut: "Schwärmer dürfen nicht höher als 20 cm steigen".
    Sollte aber heißen:
    „Schwärmer und pyrotechnische Gegenstände mit Pfeifsatz sind nur als Baugruppe von Raketen, Batterien oder Kombinationen zulässig." ...

    Sry, meine Faulheit verhindert, dass ich die restlichen Änderungen auch noch schnell vergleiche ;) .

    Hier scheint in der SprengV 1, incl. des Anhangs alles zu stimmen.

    LG
    Thomas
     
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