Am 15.06.2005 wurde das 3. Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes verabschiedet und im Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 34 vom 20.06.2005 auf Seite 1626-1641 verkündet. Das Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung ist am 01.09.2005.
Gibt es schon eine konsolidierte Fassung, in der die Änderungen mit dem SprengG zusammengefügt wurden? Gibt es Änderungen zu der schon früher als Vorschlag diskutierten Fassung?
Konsolidierte Fassung Die konsolidierten Fassungen finden sich unter SprengG: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sprengg_1976/gesamt.pdf 1. SprengV: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sprengv_1/gesamt.pdf 2. SprengV: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sprengv_2/gesamt.pdf Die Formatierung ist leider nicht besonders , aber zumindest lesbar. Die 3. und 4. Verordnung sind nicht geändert worden, können unter bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ aber auch in der aktuellen Fassung gefunden werden.
Linkliste Der Deutsche Sprengverband hat eine Zusammenstellung der aktuellen Änderungen des SprengG mit Erläuterungen veröffentlicht: http://www.sprenginfo.com/sprengrecht.pdf Eine aktuelle Liste aller aktuellen Gesetze und Verordnungen findet Ihr hier: http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/Vorschriften/Vorschriften.html Dort den Link zum Sprengstoffrecht anklicken. Gruß aus Hessen Bernd
Danke! Hi Bernd, vielen Dank für Deinen Link zur Veröffentlichung des Spreng-Verbandes - endlich mal Erläuterungen zu den aktuellen Änderungen im SprengG. Schön mal etwas über die Hintergründe zu lesen. Viele Grüße, Jörg die ***PETARDE***
Hat schon jemand Neuigkeiten bzgl. der Gleichstellung der Sätze mit Explosivstoffen, insbesondere müssen alle Hersteller jetzt auch ihrer verantwortlichen Personen zum Hersteller-Lehrgang für Explosivstoffe schicken und eine (soweit überhaupt verbracht wird) Verbringungsgenehmigung für den Transport einholen? Gruß, Morat
Vorsicht, nicht nur die Formatierung in dieser Version, welche angeblich die Fassung vom 15.6.2005 ist, werden nicht alle Aktualisierungen des 3. SprengÄndG übernommen. Bsp: Anlage 1 Nr. 24. Wortlaut: "Schwärmer dürfen nicht höher als 20 cm steigen". Sollte aber heißen: „Schwärmer und pyrotechnische Gegenstände mit Pfeifsatz sind nur als Baugruppe von Raketen, Batterien oder Kombinationen zulässig." ... Sry, meine Faulheit verhindert, dass ich die restlichen Änderungen auch noch schnell vergleiche . Hier scheint in der SprengV 1, incl. des Anhangs alles zu stimmen. LG Thomas