Bestimmung 3. SprengÄndV, vollständiges Verbot von Silvesterfeuerwerk möglich

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Nemo Tenetur, 19. November 2019.

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  2. Sehe das auch so wer heuer sich auf die drei verkaufstage verlässt sollte sich mal um Aufklärung der Politiker kümmern sonst seh ich schwarz.
    Da wird es heissen hat doch letztes Jahr gut funktioniert.
     
  3. Am Ende ist es für viele wohl trotzdem besser darauf zu hoffen das alles klappt.
    Angesichts dessen das sicher viele in Vorkasse sind (und manche sogar noch vom letzten Jahr offene Forderungen haben) wäre bei einem erneuten Verbot dieses mal wirklich ein Riesen Drama angesagt...
    Den Thread dazu möchte ich mir und allen anderen ehrlich gesagt ersparen.
     
  4. Hallo Guten Tag,

    Ich frage jetzt einfach mal in die Runde.


    Hat vielleicht jemand etwas genaueres gehört was mit der geplanten Änderung der Spreng V verbunden ist?
    Es soll dies Jahr noch eine Änderung der Spreng V in Berlin geben sagt der Buschfunk

    Betrifft das nur die 27 er (Der soll ja geändert werden) oder auch wieder die Überlassung von F2 zu Silvester?
    Es wäre ja in der Jetzigen Version nur schnell eine Zahl zu ändern und der Spaß ist vorbei.

    Wird der Passus "in 2021nicht" wieder aus der Verordnung herausgenommen?
    Oder möglicherweise doch ganz das aus für Private Pyrotechnik in Deutschland. (siehe Niederlande)

    Es muß doch schon längst Eingaben geben was genau in der Novellierung geplant ist?
    Da ist was im Busch sonst würde mehr gehetzt.

    Feurige Grüße von,


    Spill
     
    alfons schwabbelbacke und psymon gefällt das.
  5. Du sagst es, Buschfunk. Alles Spekulatius bisher… würde ich mir jetzt erstmal keine Gedanken drum machen, was kommen könnte. Bringt nur schlechte Laune.
     
  6. In Holland gibt es dieses Jahr kein Verbot.Hoffe mal das die Politik andere Sorgen hat momentan. Meine es gab dazu mal schon einen Thread zur der SprengV Änderung hier.
     
    Spill gefällt das.
  7. Die Novelle sollte eigentlich bereits 2021 kommen, da war der Bund durch Corona aber anderweitig beschäftigt. Nun wurde für 2022 damit gerechnet, allerdings haben wir wieder deutlich wichtigere Themen.
    In der Novelle erwartet wird die Änderung, dass Kommunen nicht nur ptGs mit ausschließlicher Knallwirkung zeitlich einschränken können. Auch Änderungen/Anpassungen zum 27er sind möglich. Was genau drin stehen wird/soll weiß aktuell nur das BMI. Es kann aber auch gut sein, dass die Novelle aufgrund der letzten beiden Jahre weiter nach hinten geschoben wurde. Vielleicht will man wie in Holland erstmal wieder einen „normalen“ Jahreswechsel abwarten.

    Aufgrund der deutlich wichtigeren, anderen aktuellen Themen rechne ich nicht mehr damit, dass sie noch 2022 kommt. Um noch etwas positives zu schreiben: die letzten Novellen waren für uns eigentlich immer gut, bspw. durch die EU-Harmonisierung und der damit verbundenen Anhebung der Satzmengen für Batterien oder der Öffnung des Marktes für weitere Hersteller.
     
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