Bestimmung 4. SprengÄndG verkündet

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Nemo Tenetur, 24. Juli 2009.

  1. Die ist doch schon seit Juli da, soweit ich weiß.
     
  2. Moin,

    hätte vieleicht jemand eine druckbare Version der Neufassung?
     
  3. § 22

    (1) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen dem Verbraucher nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden; ist einer der genannten Tage ein Sonntag, ist ein Überlassen bereits ab 28. Dezember zulässig. Satz 1 gilt nicht für Verbraucher, die eine Erlaubnis nach § 7 oder § 27 oder einen Befähigungsschein nach § 20 des Gesetzes oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Absatz 1 besitzen. Die Regelungen zu den Ladenöffnungszeiten der Länder bleiben unberührt.
    (2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 3 und 4, T2 und P2 sowie pyrotechnische Sätze der Kategorie S2 dürfen nur Personen überlassen werden, die auf Grund einer Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines zum Abbrennen von Feuerwerk nach den §§ 7, 20 oder § 27 des Gesetzes oder auf Grund einer Bescheinigung nach § 5 Absatz 5 zum Erwerb berechtigt sind oder mit diesen Gegenständen umgehen dürfen.

    Ich dachte bis vor kurzen das man Kl IV bez. Kat4 mit Befähigung nach 20 nicht einkaufen darf.
    Bzw. nur im Auftrag eines 7ers...

    Wenn ich mir nun diesen zitierten Teil hier durchlese muss ich zu dem Schluss kommen,
    dan man nun als 20er auch einkaufen darf... Oder etwa nicht?

    § 23

    (1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.
    (2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
    (3) Der Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber hat das beabsichtigte Feuerwerk zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember, der Kategorien 3, 4, P1, P2, T1 oder T2 ganzjährig der zuständigen Behörde zwei Wochen, ein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, vier Wochen vorher schriftlich anzuzeigen. Satz 1 findet keine Anwendung auf die Vorführung von Effekten mit pyrotechnischen Gegenständen und deren Sätzen in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall auf die Einhaltung der Frist nach Satz 1 verzichten, wenn dies aus besonderen Gründen gerechtfertigt erscheint.

    Und wenn ich diesen Teil hier lese, komme ich dem Schluss das der 20er nun auch Feuerwerke anzeigen darf.
    Auch wenn Kat3 oder Kat4 dabei ist.
    Dachte bisher das es nur 7er und 27er dürfen...
     
  4. :) Ich denke, da dachtest Du richtig.
    Wie schon in Beitrag 42 geschrieben: Da hat sich afaik nichts wirklich geändert, mit der Änderung im 4. SprengÄndG.
    Die beschriebenen "neuen Freiheiten" stehen ja auch in der alten Fassung - und sind keine.
    Überlassen: Ausüben der tatsächlichen Gewalt - ohne die geht der 20er nicht allein auf den Abbrenner.
    Anzeigen = Verwaltungsakt, darf jeder.
    Btw: wie sollte ein Vertretungsberechtigter einer z.B. GmbH (die den "7er hat") denn sonst Anzeigen, wenn nicht als verantwortliche Person ?
    ... dass es je nach Konstellation einen Befähigten gibt, der anzeigen darf, bedeutet ja nicht, dass das jeder darf, der sich befähigt nennt.
    An einem Beispiel:
    Befähigt kann einer sein, der die kleine Fachkunde für Airbags gemacht hat, trotzdem darf der keine Stoppine kaufen, geschweige denn verwenden.
    ... auch nicht die unterjährige AG "sparen", weil er lieber anzeigt ;)

    Lies' nochmal die alte Version - es hat sich wirklich dahingehend nichts geändert.
     
    Pyromaner und pyro-clemens gefällt das.
  5. Aus gegebenem Anlaß (Beantragung meines Befähigungsscheines nach Abschluß des Lehrganges in Siegen) habe ich genau zu diesem Punkt einmal nachgefragt. Das Ergebnis ist: Auch nach neuem Recht darf der Inhaber eines Befähigungsscheines keine pyrotechnischen Gegenstände der Kategorien 3 und 4 einkaufen; dieses Recht bleibt nach wie vor dem Erlaubnisscheininhaber vorbehalten. "Überlassen" bedeutet in diesem Zusammenhang also nicht "Erwerben".

    Etwas anders sieht die Sachlage wohl bei der neuen Kategorie 2 aus; hier ist es künftig wohl tatsächlich auch für Befähigungsscheininhaber möglich, diese Gegenstände unterjährig zu erwerben, das Fwk anzuzeigen und dann auch durchzuführen.

    Problem hierbei: Es existieren derzeit (noch) keine ptG der Kategorie 2. Die Einstufung eines Artikels in die bis zum 30.9. gültige Klasse II führt nicht automatisch zur Einstufung in die neue Kat. 2.

    Also erst einmal Füße stillhalten und abwarten. Das Jahr 2010 wird sicher interessant werden.

    LG Georg
     
  6. Neues dazu:

    Laut den Referenten vom Lehrgang den ich vor kurzen Absoviert habe,
    ist es wohl so, das man nun auch als 20er zu Silvester Feuerwerke anzeigen darf,
    und eben die erweiterte Kat. 2 mit Blitzsatz etc. erwerben und verwenden darf.

    :)
     
  7. :argue2: Soll einer mal dieses büroratische Tam Tam um die Sache mit dem BKS verstehen... naja mir solls egal sein... hätte mich nur gefreut wenn sich da was verändert hätte...

    Eine Frage habe ich allerdings noch: Und zwar beinhaltete eine Aussage auf Seite 2 (meine ich ) folgendes : "pyrotechnische Gegenstände mit Pfeiffsatz als Einzelgegenstand" fallen in Zukunft auch unter die erweiterte Cat II . Wird das bedeuten, dass die SW- Pfeif/ Ratterpatronen auch vom freien Markt verschwinden werden und in Zukunft der Erwerbsbeschränkung mit MES unterliegen?
     
  8. Pfeiff- und Ratterpatronen haben mit dem Sprengstoffrecht nichts zu tun, die fallen unters Waffenrecht.
     
    Pyromaner und Teletubbyzerbomber gefällt das.
  9. Und das BKS in Batterien wird sich weiterhin nur auf reine Knallbatterien beziehen ? Oder soll es als Bestandteil völlig aus dem Deutschen Kleinfeuerwerk verbannt werden ?
     
  10. Abwarten...
    Das mit den neuen Gesetz zieht sich sowieso schon ziemlich lange hin.
     
    Pyromaner gefällt das.
  11. Hallo!
    Ich bin gerade zufällig auf dieses Thema gestoßen.
    (Leider kann ich die pdf nicht öffnen, aber egal...)

    Nun habe ich noch eine Frage, zu der ich (noch) keine Antwort gefunden habe:
    Was bedeutet "als Einzelgegenstand"? Beziehungsweise welche pyrotechnischen Gegenstände sind davon betroffen?
    Luftpfeifer fallen vermutlich darunter. (Sind sowieso schon seit einigen Jahren als Kl.II verboten).
    Was ist aber mit solchen Sachen wie Pfeifraketen? (z.B. die sehr minimalistische Space Sound Rakete)
     
  12. Naja solange sie auch noch einen anderen effekt hat als pfeifen ist sie glaube ich erlaubt.
     
  13. #63 Dezibel, 1. Januar 2010
    Zuletzt bearbeitet: 2. Januar 2010
    Das klingt beruhigend.

    Heißt dann "Pfeiffsatz als Einzelgegenstand" soviel wie "nur pfeifend und sonst nichts".

    Also kann man als Fazit sagen:
    Nur pfeifend = verboten (für Normalo)
    Pfeifend + sonstiger Effekt* = erlaubt

    * bei "Space Sound Rakete" z.B. Crackling

    Bis bald,
    dB
     
  14. Könnte man so ausdrücken, ja. Allerdings ist das eine Änderung aus dem 3. SprengÄndG, insofern hier im Grunde genommen off topic. ;)
     
  15. Hallo!

    An einer anderen Stelle hier im Forum ist (wieder mal) eine Diskussion zu den Themen aufsteigende Kl. 1-Gegenstände, erloschene BAM-Nummern und dieses bekannte online-Auktionshaus entstanden...

    Daraufhin habe ich mir (wieder mal) die Frage gestellt, warum es denn keine aufsteigenden Kl. 1 Artikel mehr gibt.

    Scheinbar gab es da in einer älteren Fassung der SprengV (bis 1.10.09) diesen Satz:
    (siehe auch http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?t=10718)

    Nun gab es aber in der Zwischenzeit ein paar Änderungen
    In der aktuellen Fassung ist davon nichts mehr zu lesen. (Das Wort "aufsteigend" oder etwas ähnliches kommt nicht ein einziges mal vor!)
    Hier zum nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/BJNR021410977.html

    Das heißt zwar (leider) nicht, dass die alten BAM-Nummern wieder gültig sind. (zumindest, solange "erloschen" in der BAM-Liste steht), aber prinzipiell müsste es doch, wie auch schon jemand in einer älterne Nachricht in diesem Thread spekuliert hat*, nun für die Hersteller wieder möglich sein, (nach entsprechender BAM-Prüfung, etc.) wieder aufsteigende Klasse 1-Artikel auf den Markt zu bringen, oder versehe ich da etwas falsch?


    Viele Grüße
    dB

    ******************************-
    *
     
  16. Ja das wäre interessant , wäre schön wenn sich jemand melden würde der sich damit auskennt und uns aufklärt:joh:.
     
  17. #67 Blitzcracker, 21. Dezember 2010
    Zuletzt bearbeitet: 22. Dezember 2010
    Was mir bei den Satzmengen in F2 aufgefallen ist (bezogen auf die Zusammenfassung der Knallartikel aus diesem Thread von knaller!:
    http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?t=29328 ):

    10gr SP in Doppelschlägen, ist im Gesetz definiert, wieviel davon als Knallsatz zugelassen ist?
    10gr SP in Fröschen! Na das werden ja mal fette Kröten, wenn ich das richtig interpretiere!
    Jeweils 4gr Blitzzerleger in Bombenrohren und Raketen. Macht bei einer Gesamteffektmasse von 10gr nicht wirklich Sinn, oder?
    Ist in Bombenrohren wirklich nur 10gr SP erlaubt??
    Irgendwie steig ich da nicht durch.
    Wieviel NEM pro Schuß ist in Batterien zugelassen, und wie muss die Verteilung auf Ausstoßladung, (Blitz-)zerleger und Effekt sein??

    Ich glaube, die BAM selbst hat diese Details nicht ganz klar.
    Wie kann es sein, daß z.B. die Coroner von Weco eine Zulassung hat, aber KEIN EINZIGER Antrag mit Lesli-Artikeln bewilligt wurde??
    Das riecht doch förmlich nach Bevorteilung, oder bin ich komplett auf dem falschen Dampfer?
     
  18. Was da riecht und was man sich einbildet sind zwei paar Stiefel :)

    Und ja - Du bist auf dem falschen Dampfer

    Es geht um folgendes Thema: Die in Deutschland zugelassenen F2-Artikel benötigen zusätzlich noch Dokumente - so sieht es die BAM, Lesli war auf dem Standpunkt daß in Holland zugelassene Artikel die die Kriterien der BAM erfüllen "auch so" in D verkauft werden dürfen

    Und laut BAM irrt Lesli hier.

    Also nix Bevorzugung sondern - wenn die BAM recht haben sollte ein dümmlicher Anfängerfehler.

    Lesli will aber wohl klagen, also schauen wir mal was bei rauskommt
     
  19. in Holland zugelassene Artikel, die die Kriterien der BAM erfüllen...
    WOHER soll Lesli das denn wissen? Genau deshalb werden die Artikel doch zur Prüfung eingereicht!
    Du widersprichst dir selbst.
    Mich wundert sehr, daß nicht mal eine (tschuldigung) popelige SP-Knallmatte eine Zulassung bekommen hat.

    Das Ganze hat zumindest einen sehr faden Beigeschmack. Hinter die Kulissen schauen kann leider keiner von uns.

    Wie sieht es denn mit den Fragen zu den Satzmengen aus, ist das auch alles so geheimnisvoll, daß keiner der Experten dazu etwas sagen kann? Oder geht das im diesjährigen Vor-Silvesterchaos einfach unter?
    Ok, der post ist grad ein paar Stunden alt:blintzel:
    Ich hab ja schon alles gelesen diesbezüglich, trotzdem finde ich leider keine Antworten, tut mir leid.
     
  20. Nö,
    genau deswegen gibt es die Diskussion ja.
    Die BAM will, daß nach der Legitimation (die nicht unbedingt in Deutschland vorgenommen werden muss) zusätzlich noch Prüfverfahren legitimiert werden (stand in einem Thread zum Thema "Lesli liefert nicht").
    Laut der EU-Norm sei dies -so Lesli - nicht notwendig.
    Die BAM besteht trotzdem drauf.

    Ergebnis: Leslis Ware hat keine BAM-Freigabe bekommen

    Jetzt soll ein Rechtsverfahren das klären... aber es ist eben KEINE Verschwörung gegen Lesli durch deutsche Importeure sondern ein Streit über eine Gesetzesauslegung der EU zwischen BAM und Lesli....

    Darum geht es ja.
     
  21. Meinst du mit Legitimation die CE-Kennzeichnung?
    Ich habe es so verstanden, daß in D verkäufliche Kat F2 Artikel neben der CE-Kennzeichnung eben auch die BAM-Prüfung durchlaufen müssen und erst dann eine entsprechende Nummer xxxx bekommen können.
    Zuständig ist nunmal diese Behörde, ob sinnvoll oder nicht.
    Da ja Bundesrecht wohl immer noch über EU-Recht steht.
    Dann verstehe ich aber immer noch nicht, worum es hier geht.
    Fakt ist doch nunmal, daß Lesli zahlreiche Artikel bei der BAM zur Prüfung eingereicht hat, von denen keiner die Zulassung bekommen hat.
    Außerdem gibt es doch bereits FWK von Lesli mit BAM-Nr. Und jetzt im zweiten Anlauf geht alles schief?
    Ich glaube, ich bin verwirrt???
    :)
     
  22. Hm, ich weiss nicht mehr genau, wie der korrekte Begriff war, als alter Sack wird man eben vergesslich :)

    Grundsätzlich hatte Lesli ja schon Artikel (nach der alten Voraussetzung) in Deutschland, nur eben dachte man dort wohl, daß nach Inkrafttreten der letzten Änderung es auch anders ginge.

    Was die BAM eben anders sah und folgerichtig keine Artikel zugelassen hat.
    So verwirrend ist das eigentlich nicht

    Schade ist nur, daß die Sichtweise von Lesli - unabhängig ob man "recht" hat oder nicht - zu lasten der Händler und der Kunden ging.
     
  23. Was aufsteigende Sachen angeht: da die Mini- bzw. Baby-Raketen mit Satzmengen von 1,5g und aufsteigende Wirbel bis 30g in jeweils nur in F2 zugelassen sind, glaube ich persönlich, dass sich die Hoffnungen dahingehend erledigt haben werden. Sehr schade zwar, aber wenn sich da nicht noch was ändert, was ich persönlich nicht annehme, wird das nie wieder was.

    Gut, habe jetzt mal Knallsatzmenge drüber geschrieben (die waren nämlich eigentlich gemeint), nun ist es deutlicher, ansonsten; Knallsatz=Zerlegersatz (teilweise), SP und/oder BKS...das steht in den Erläuterungen über und unter der Tabelle.
    BRs: nö. Außerdem haben sie ja eine Gesamt-NEM von 25g.
    Batts: da hatte ich jetzt nur die allgemeinen Angaben zu, die so in der Tab stehen. Ich vermute, dass es bei Einzelschüssen , so wie früher in D, zur Geltung der Mengen der Feuerwerksrohre kommt. Also: kein Batt-Schuss hat mehr als ein BR-Schuss. Da ich aber keine Bau- und Prüfkriterien einsehen konnte, kann ich das dir nicht mit Gewissheit sagen.
    Nein, EU steht überm Bund, macht aber nicht allzuviel, wenn der Bund nach dem Willen der EU diese in bestimmten Bereichen einschränken darf (siehe BKS-Verbot). CE-Kennzeichen steht für keine Prüfung, prüfen tuen nur die zugelassenen Prüfanstalten wie das BAM. Der Rest ist richtig, Lesli hat dir ja schon Adnan erläutert.
     
  24. @Adnan Meschuggi
    Alter Sack?:whistling::kicher: Man:bad: ist so alt,wie man:bad: sich fühlt,Frau ist so alt,wie sie sich anfühlt.Ein alter Sack bist du erst mit 40.
    Frohe Weihnachten allen zusammen.
     
  25. Selber frohe Weihnachten.... und ja, ich fühlte mich wie 93 und nicht wie 39... nach 3 Monaten 14h-5-Tage-Woche im Geschäft.... jetzt, nach 1 Woche Urlaub bin ich nur noch 5 Jahre älter als Du :)

    Hehe, was die 40 betrifft - die mach ich dann im Februar voll. Vermutlich mit einem schönen Feuerwerk... schauen wir mal

    Grüsse

    Adnan m.
     
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