Pyrotechniker §7 für Gewerbe

Dieses Thema im Forum "Beruf Pyrotechniker" wurde erstellt von Knaller!, 26. März 2008.

  1. Es ist einfacher in Deutschland einen Waffenschein zu bekommen als die Erlaubniss Feuerwerk abzubrennen :D
     
  2. Ach komm, das ist pure Polemik und einfach Quatsch. Ich finde es eher erstaunlich leicht einen Schein zu bekommen. Schau dir da mal die Voraussetzungen für einen Waffenschein an....

    Gruß
    Fabian
     
  3. Wenn ich mir mal so überlege, wie oft ich für das Geld, was ich für meinen 7er ausgegeben habe, eine AG hätte bentragen könnte, wäre es einfacher und vor allem günstiger auf den 7er zu verzichten und gleich ne AG zu beantragen. Mal so am Rande bemerkt: Der 7er ist der teuerste aller Scheine.
     
  4. Zum selbergucken: Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz
    (ja, da stehen immer noch DM drin, ist aber aktuell gültig. Die Verordnung legt den Rahmen fest, in dem sich die Gebühr bewegen darf, der genaue Betrag liegt im Ermessen der ausstellenden Behörde.)
     
  5. Ich habe keinen 20er. Die Fachkunde steht mit im 7er, weil der Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten ist. :D
    Wird aber oft gern getrennt, da man seinen 7er als Firmenchef ja auch behlten will, wenn man garnicht mehr selbst abbrennt und daher evtl. keinen Widerholer macht.
     
  6. Trotzdem wirste dann für den Fachkundeeintrag den üblichen Weg mit Scheinen und Lehrgang gehabt haben oder?

    Gruß
    Fabian
     
  7. Nö, das hat man mir geschenkt ;)

    Die Frage ist, ob die Behörde in den 7er überhaupt das Abbrennen, sei es auch nur mit Beschränkung auf Cat2, einträgt.

    @ ungi

    Wie errechnest du dir eigentlich die 1To?
    Ich lese nur was von 800kg. Und dann muss es schon ein Lager sein mit F-30 Brandschutz nach DIN 4102.
    Und wenn ich richtig liege bedeutet Lager auch Lagergenehmigung bzw. muss jemand bestätigen, dass das lager F-30 hat. Das Zeug einfach irgendwo (Lager) hinstellen wird sicher nichts. Zu Sylvester muss jeder Laden, der Feuerwerk verkaufen will dies dem OA melden. Je nach geplanter Lagermenge hat denn das GAA ein Wort mit zu reden. Und spätestens wenn die Nachbarn mal besorgt bei der Polizei anrufen, weil da jemand ständig Karton mit Gefahrgutettiket durch die Kante schleppt, wirds lustig.
    So einfach wie du dir es vorstellst wird es wohl nicht werden.

    Mein Rat. Frag weniger hier im Forum nach, da bekommst du nur 100 verschieden Antworten.
    Setze dich mit dem SprenG hin, rede mit den Ämtern und kämpf dich da durch. Das ist hoch interessant und schön nervenaufreibend, glaub mir das. Ich habe ein Jahr gebraucht um alles durch zu bekommen. Und da sagen mir Kollegen das war schon gut. Andere haben schon 2Jahre hinter sich, bis alles in Sack und Tüten war.

    Und noch was. Vorab schon mal Sorry für den harten Ton.
    Öffentlich zu schreiben, das man dem Finanzamt etwas vorspielen will :shocked:
    Zeugt das jetzt von Clevernis oder ist das pure Blödheit?
     
  8. Hier und hier, offensichtlich hast Du noch die alten Grenzen.
    Ich kann Dir noch ganz viele andere Beispiele liefern.

    Warum werden eigentlich einige von anderen indirekt für Blöd betitelt?:mad:
    Zeugt das jetzt von mangelnder Erziehung, starker Extrovertiertheit oder
    der eigenen Dummheit ?
    Wenn man die genauen Hintergründe nicht kennt, sollte man sich mit solchen
    Äußerungen zurückhalten. Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
    Niemand hat von schauspielerischen Fähigkeiten gegenüber dem Finanzamt
    gesprochen ? Oder irre ich micht da ?

    Ungi
     
  9. Naja, ich sage mal ganz offen mit diesem Abschnitt hatte ich zumindest so meine Probleme - und das ohne davon betroffen zu sein, im Gegensatz zu gewerblichen Pyrotechnikern.
    Wenn man mit den Preisen, die man anbietet, um diese Kl-II Feuerwerke "eben so" auf die Reihe zu bekommen, evtl. gerade kostendeckend ist oder sogar draufzahlt und das ganze nur deswegen macht, um seine Freude am Feuerwerk ausleben zu dürfen dann ist es doch haargenau das: Liebhaberei. Und genau das sollte im gewerblichen Bereich ja eben nicht stattfinden - daher gibt es ja die entsprechenden Regelungen. Wenn man das dann kaschiert, indem man den nötigen Gewinn anders erwirtschaftet, mag das zwar alles noch legal sein, Querfinanzierung, Werbemaßnahmen usw. aber es trägt nicht gerade zur Verbesserung der Feuerwerkslandschaft in Deutschland bei. Es gibt das Hobby - ohne Gewinn, rein privat, mit kostengünstiger Versicherung und zum Spaß. Und es gibt das Gewerbe. Zwischen beiden Bereichen könnte ein schöneres Verhältnis existieren, wenn nicht aus dem Hobby-Bereich versucht wird irgendwie etwas gewerblich anzubieten. Sicher läuft auch andersrum nicht alles perfekt - eine breitere Akzeptanz des 27ers auch aus dem Profi-Bereich würde der Sache genauso entgegenkommen, da hat Tirsales mal einen schönen Text zu formuliert.
    Ganz klar: Es geht nicht um das private Hochzeitsfeuerwerk der Schwester oder eine größere Show für das eigenen Silvester. Aber sobald es gewerblich wird rutscht man da doch in einen anderen Bereich rein. Es gibt neben der Möglichkeit einer AG (die man auch als gewerblicher Kl-II Anbieter ja immer noch braucht) andere Möglichkeiten sein Hobby auszuleben, siehe z.B. Kl-II Feuerwerkswettbewerbe. Das zählt wieder klar in den Hobby Bereich - da muss man in meinen Augen nicht, weil man Spaß daran hat, in den gewerblichen Bereich wildern gehen. Es sei denn, man macht es (meinetwegen auch nur mit Kl-II) ernsthaft und entsprechend dann auch mit Gewinnerzielungsabsicht. Warum soll nicht auch eine Nische für reine Kl-II-Feuerwerke existieren, sofern gesetzlich alles geklärt ist. Dann aber nicht als Liebhaberei, sondern mit allem drum und dran.
     
    Adnan Meschuggi und Kwunderbar gefällt das.
  10.  

  11. na, wozu einen 7er beantragen wenn man nicht Gewinn anstrebt?
    Entweder man macht den 27er (so wie ich) als Grossfeuerwerker ODER den 7er und den 20er (wenn man Grossfeuerwerke gewerblich (lso mit Gewinnabsicht) abbrennen möchte

    Den 7er brauch ich doch nicht, wenn ich nur Kl-II abbrennen will - wenn dieses abbrennen nichtgewerblich sein soll

    Irgendwie passt das nicht zusammen

    Also entweder 7er (Handel, Gewinnabsicht), ggf. mit 20er (um Grossfeuerwerk abzubrennen, ebenfalls gewerblich, weil man ja den 7er hat) oder den 27er (um unentgeldlich und ohne gewerbliche Absicht) "für sich" Kl-IV abzubrennen

    Oder aber garnix von alledem und als Otto Normalo mittels AG Feuerwerke der Kl-II just for fun abbrennen

    So wie gewollt passt es überhaupt nicht. ???
     
  12. Ich finde es gar nicht so hoffnungslos.
    Jeder hat das für sich "rauszufinden" und ich persönlich störe mich nicht an falschen Auffassungen - die dann man ausdiskutieren und lernt dabei. Klar; kostet richtig Zeit und Konzentration, manchmal auch Sozialkompetenz - steht aber finanziell in keinem Verhältnis zu den Kosten eines Anwalts, von dem man sich eine individuelle Sorglosexpertise ordern kann.
    Keiner hier ist perfekt, jeder schießt mal einen Bock. Deshalb gibt es auch keine "Zusammenfassungen": Wer sollte dafür gradestehen ?
    Klar, als Anwalt, Stundensatz nach BRAGO, oder als Ausarbeitung einer jur. Fakultät - da sind die Kosten für einen neuen Webserver aber Kleinkram :)
    Ist hier
    Wie ist das mit KL II gewerblich abbrennen ?
    imho letztlich verständlich zu Ende geführt.

    Nö. Schau' mal in betreffendem Thema Post 38
    Hat man den "Kl.II-7er" (mit ensprechend fehlender Fachkunde und damit Klasseneinschränkungen, ( aber Versicherung und Unbedenklichkeit, ) dann ist man formaler Erlaubnisinhaber und zeigt an - exakt wie jeder andere "Großfeuerwerker-7er". ... und den selben Klageweg mit dem Argument der "Berufsfreiheit".
    (Umgekehrt ist man als 27er mit Fachkunde eher "jedem" Privatmenschen gleichgestellt (27er ist z.B. bei Belästigung einschränkbar im Gegensatz zum 7er.)

    Ob man als Kl.I/II-Händler mit Kl.II-Abbrennergeschäft "leben" kann ? ... steht nicht im Gesetz ;)

    Ob man ohne Erlaubnis aber mit Gewerbeanmeldung und Versicherung Kl.II per AG schießt oder sich den 7er "leistet" (und nur noch anzeigt) muß jeder selbst wissen.
    Geht es um Broterwerb, ist vorm Verwaltungsgericht ein 7er ein 7er - ob mit, oder ohne, oder mit spezieller Fachkunde.

    @Liebhaberei:
    selbstverständlich darf man ein Geschäft aus lauter Liebhaberei jahrelang und unbeanstandet mit Verlust führen - das ist keineswegs verboten.

    Was steuerrechtlich nicht geht, ist diese Verluste gegen ein (anderweitiges) Einkommen gegenzurechnen: diese Möglichkeit der Abzugsfähigkeit fällt rückwirkend (!) weg, wenn man die Gewinnerzielzungsabsicht nicht irgendwann nachweisen kann.

    Wenn sich also jemand entscheidet, sehenden Auges solch ein Geschäft aufzuziehen, um sein (Netto-) Einkommen zu verbraten, indem er seinen Kunden ( betriebswirtschaftlich unsinnig) Leistungen schenkt - dann darf er das.
    Richtig blöd wird es, wenn man blauäugig versucht "später mal" auf einen Grünen Zweig zu kommen, aber in der Region (und damit auch für alle Mitbewerber) auf Dauer das Preisniveau zerschreddert hat.

    Ich kann "die" Broterwerbler schon verstehen, wenn sie von verbrannter Erde sprechen.
    Erst alle Ratschläge (von Leuten, die mitten drin stecken) in den Wind schreiben, dann baden gehen (oder die Lust verlieren) und letztlich vom Markt verschwinden.
    Was übrig bleibt, sind die, die sich schon seit Jahren mühen, trotz Gesetzen, Vorschriften und Gebühren so viel zu erwirtschaften, dass man nichts "aus Spaß" reinbuttert, als die eigene Arbeit und mit Glück (und ganz am Ende incl. dem Risiko) seine >5€ netto pro Stunde tatsächlich in der Tasche hat.

    Mit Silvesterwürfeln gegen einen Feuerwerker mit all seiner Erfahrung und bestehenden Equipment, Mitarbeitern und ein paar Kartons 2"(oder 3") -Murmeln und dessen Leuchtfeuerwerk, Rölis, ... "anzukämpfen" - dann kann man (imo) nur bestehen, wenn man die Regeln öhh ... "anpaßt" oder eben die Kosten nur halbherzig einberechnet.


    LG
    Thomas
     
  13. Hallo an alle kann mir einer mal kurz erläutern was das mit den 20er/27er/7er auf sich hat muss man immer 26 Scheine haben um ein Antrag stellen zu dürfen? Und was darf man ,kann amn damit machen?
    Danke
     

  14. Hallo Höllen Knall , bitte versuch es in dieser Rubrik und über die Suchfunktion ! Du wirst fündig und dann nur noch aufmerksam lesen es wurde wirklich reichlich darüber diskutiert und geschrieben .

    Gruß Skydancer
     
  15. @Höllen Knall
    Hier bekommst Du einen Schnelleinstieg:

    Erlaubnis §7 und §7
    Befähigung §20
    Und etwas Freitext zum besseren Verständnis

     
  16. Und auch die Cat4-Feuerwerke werden erschwert. Ich sag nur "Denkmalschutz/Brandgefahr in "UNMITTELBARER" Nähe... das kann man schnell mit "5km Radius um Haus X im Stadtgebiet" umdenken.
    Und ja, Sicherheitsabstände (die eingehalten werden) sind dabei irrelevant"

    Es geht voran... :mad:
     
  17. Hallo...

    Sicherlich ein schwieriges Thema:
    Grundsätzlich beratet euch mit euer Behörde, die fressen euch nicht auf, sondern versuchen Lösungen zu finden.

    Ich sehe es so:
    Handeln
    Eine Vertriebsanzeige gemäß Gewerbeverordnung brauchen die Gewerbe, die Feuerwerk der Klasse 2 an den letzen drei Tagen (Silvester) verkaufen wollen. Auch nur in diesen Zeitraum.
    Sollen Feuerwerkkörper der Kategorie 2 an den anderen Tage gehandelt werden benötigt man einen §7.

    Verwenden
    Als Privatperson unterm Jahr Ausnahmegenehigung bei der zuständige Behörde
    Alle gewerblich orientiere Abbrennen (wenn ihr dafür Geld nimmt ist es gewerblich) gehören zur der Anzeige, die ein §7 macht.

    Erwerb vom §7:
    Voraussetzung:
    - Haftpflichtversicherung
    - Gewerbeanmeldung
    - Undenklichkeitsbescheinung

    Kategorie der Klasse 3-4 , T2:
    - Bedarf der Fachkunde (Erwerb über Behörde / Lehrgang)
    - mindest Alter von 21.

    Der §7 kann eine Einzele Person sein oder ein ganzes Unternehmen (wobei hier auf eine Person beschrieben wird).
    Zbs. Firma Feuerwerk hat die §7 und leiter der Gesamtleitung ist hr. K. Dann hat nicht Hr. K. den §7 sondern die FIrma und Herr K. ist dafür verantwortlich.

    Ich hoffe euch ein bissel geholfen zu haben und wenn ihr immer noch kein Plan habt??? könnt ihr mir gerne Fragen stellen oder die Behörde.

    Gruß Kevin
     
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