Firmen & Shops Ab / bis wann muss sich ein Geschäft für den Feuerwerksverkauf eintragen?

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von Mario_S., 28. Okt. 2008.

  1. Hallo zusammen!

    ich habe mal eine Frage an Experten, die es wissen müssen:
    Ab und bis wann muss sich ein Ladengeschäft für den Silvester-Feuerwerksverkauf eingetragen bzw. entschieden haben?

    Einen pyromanischen Gruß aus der Hauptstadt
    Mario
     
  2. Am besten 14 Tage vor dem Verkauf (danach ist eigentlich auch kein Problem). Bestellen kannst du teilweise noch. Bei Weco zb. bis zum 12.12 und am 19.12 wird das letzte mal geliefert - allerdings sind nichtmehr alle Artikel verfügbar.
     
  3. Vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort!
    Also das ganze wäre jetzt dann auch eher eine Spontanaktion von einem Bekannten, der ebenfalls ein Faible für Pyrotechnik, speziell Silvesterfeuerwerk hat
    Das heißt, es wäre noch möglich einen "anständigen" Verkauf zu organisieren!?
    Die angebotenen Feuerwerkskörper sollen natürlich auch nicht nur 08/15-Sachen sein, sondern es soll auch eine gescheite Auswahl angeboten werden, mit der man wirklich schöne Sachen an den Himmel zaubern kann (also nicht nur Batterien à la "Twin Stars" etc. ;)).
     
  4. Moment!

    Heist das etwas das man grundsätzlich als Gewerbetreibender (Selbstständiger) Pyroartikel unterm Jahr kaufen kann?

    Grüße
    Alex
     
  5. Klar. Blos nicht verwenden und an andere Weitergeben. Ansonsten ist unter Umständen der Gewerbeschein weg, ein Strafverfahren anhängig, Vorstrafe garantiert etc.
    Zu deutsch: Was willste mit dem Zeug unter dem Jahr? ??? Außer natürlich ein zugelassenes Lager füllen, denn unter dem Kopfkissen macht sich das Zeug auch nicht so gut und ein gemietetes 1.4 Lager muss ja auch irgend einen Nutzen unter dem Jahr haben, bevor es am Ende noch leer steht. Container oder andere halbschaurigen Sachen sind nur am Jahreswechsel erlaubt (Ländersache)
     
  6. Ich war nur etwas verstutzt das man als Geschäftsinhaber dann soetwas doch darf!

    Allerdings könnte man unterm Jahr sich gemütlich das Sylvesterzeugs zusammenkaufen das man dann am Tag der Tage zündet. Kurz vor Sylvester kaufen könnte in einer Kaufattake enden, und hinterher hat man nur murks zum Zünden^^
     
  7. Na ja, ein Geschäftsinhaber sollte eben wissen, was er darf und was nicht (gilt ja auch für die Steuer und alle möglichen Auflagen für die verschiedenen Gewerbe). Ist ja auch das Gewerbeaufsichtsamt für die Kandidaten zuständig und die kennen sich aus... :p

    Es ist immer besser, das Zeug unter dem Jahr bestellen, dann aber erst an Silvester abholen oder zuschicken lassen. Denn nur so kommt man um die Lagerrichtlinien herum. Kleinmengen im Wohngebäude sind sofort überschritten, von der Vorschrift zur Lagerung im brandsicheren Raum und vor Diebstahl geschützt mal ganz abgesehen. Muss man wirklich nicht haben, wenns nicht sein muss. Tja, auch ein (mit Feuerwerk handelnder) muss das SprengG mit all seinen Verordnungen und Richtlinien in und auswendig kennen. Da braucht man keinen Schein dazu, das Gesetz gilt für alle. Ein nicht genehmigtes, illegales Lager ist kein Spass mehr. :(
     
  1. Wir verwenden Cookies, um die technisch notwendigen Funktionen der Forum-Software zur Verfügung zu stellen und registrierte Benutzer angemeldet zu halten. Wir verwenden dagegen keine Cookies zu Statistik- oder Marketingzwecken. So analysieren wir weder die Seitennutzung noch das Suchverhalten der Benutzer und bieten auch keine personalisierte Werbung an. Wenn du dich weiterhin auf dieser Website aufhältst, akzeptierst du den Einsatz der essenziellen Cookies, ohne die das Forum technisch nicht richtig funktioniert.
    Als angemeldeter Benutzer kannst du diesen Hinweis dauerhaft ausblenden.
    Information ausblenden