Handhabung & Technik Ab wann dürft ihr bei euch Böllern?

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von chrisak, 30. Dezember 2013.

  1. langsam ist es mir auch egal, es ist nur einmal silvester im jahr leider.
    also dann lass ich auch die sau raus und lass die stadt auch wissen das es silvester ist!
    also raus zum böllern. sonst verschlafen die noch silvester! :D
     
  2. @bartjay
    Das kommt immer auf die Gemeinde oder die Stadt an.
    Manche schrenken es auch im allgemeinen auf die Zeit von 18 - 1 Uhr ein.
     
  3. Bei uns darf man ab 12 Uhr bis um 3 Uhr laut Rathaus :(
     
  4. bei uns im Amtsblatt stand es so....

    Das Ordnungsamt informiert:
    Hinweise zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen -
    Silvesterfeuerwerke
    Ein bundesweites Gesetz vom 1. Oktober 2009 verbietet das Zünden
    von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Fachwerkhäusern. Für historische
    Altstädte bedeutet das praktisch ein Feuerwerksverbot (z. B. Mühlhausen,
    Bad Langensalza und Rudolstadt).
    Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ist in unmittelbarer
    Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie
    Reet- und Fachwerkhäusern (brand-) gefährdeten Objekten verboten.
    Das neue Gesetz gilt bereits zum Jahreswechsel 2009/2010. Nur dieses
    Verbot ist in der Öffentlichkeit bisher nur wenig bekannt. Auch ist nicht
    bekannt, dass Verstöße gegen das Abbrennverbot mit einem empfindlichen
    Bußgeld belegt werden können.
    Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (Feuerwerkskörper mit
    geringer Gefahr, nur im Freien verwendbar) dürfen von Personen über
    18 Jahren ohne Erlaubnis oder Befähigungsschein nur am 31. Dezember
    und am 1. Januar eines jeden Jahres abgebrannt werden.
    An allen anderen Tagen ist das Abbrennen verboten. Ausnahmen sind
    bei der zuständigen Regionalinspektion des Thüringer Landesbetriebs
    für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz in Nordhausen zu
    beantragen.
    Welche Unterlagen werden benötigt?
    > Nachweis über eine das Schadensrisiko „Feuerwerk“ abdeckende
    Haftpflichtversicherung für die /den Durchführende/n (Bestätigung
    des Versicherungsunternehmens)
    > Zustimmung der der zuständigen Ordnungsbehörde zum Abbrennen
    des Feuerwerkes
    > Das Einverständnis des Grundstückseigentümers des Abbrennortes,
    wenn der Antragsteller nicht selbst der Grundstückseigentümer
    ist
    > Die Erklärung, dass das Abbrennen nicht in der Nähe von Kirchen,
    Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Reet- und Fachwerkhäusern
    oder besonders brandgefährdeten Objekten stattfindet.
    Welche Fristen muss ich einhalten?
    Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bei der
    zuständigen Stelle eingehen.
    Welche Gebühren fallen an?
    Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren
    bestimmen sich nach der jeweils gültigen Gebühren- oder Kostenordnung.
     
  5. Auf Anfrage beim Ordnungsamt 48 Stunden.
     
  6. Von Heute (Silvester) 18 uhr bis 4 uhr morgens an Neujahr
     
  7. Da mir in den letzten 4 Jahren weder Gemeinde, Ordnungsamt und Landkreis auf meine jährlichen Mails geantwortet haben gehe ich davon aus, dass keine Einschränkungen gelten.
    Die Gemeinde bekommt es auch nicht gebacken etwas in der Art auf der HP zu schreiben:rolleyes:
    Meine gesammte Nachbarschaft kennt mich und war während meiner jahrelangen Zeit als Zeitungsbote außerordentlichen freundlich zu mir, da finde ich es nur angemessen, dass ich mich ein bisschen zusammenreiße und erst nachher 'richtig' anfange:joh:
     
  8. So einfach ist das nicht! Nicht jede x-beliebige Gemeinde kann so einfach neue Gesetze verhängen. Es zählt das was in der Sprengverordnung drinsteht. Und das sind reine Knalleffekte. Wenn sich dadurch trotzdem jemand gestört fühlt, greift die Nachtruhe oder es zählt als Ruhestörung, was an Silvester aber wohl ein schlechter Scherz ist.

    Ich trage in meiner Hosentasche immer einen Ausdruck des Abschnittes des SprengG rum wo genau drinsteht wann man darf und wer was einschränken kann.

    Bei uns weiß ich garnicht ob was eingeschränkt ist. Die ganzen Jahre wars nicht.
    Ist mir auch egal, hab fast keine reinen Knalleffekte. Und die, die ich habe zünde ich eh erst später.

    Und was hast du gezündet?
     
  9. Eine kontrolle hab ich noch nie erlebt, genausowenig polizei die was sagt... Und es kann ja durchaus auch immer mal ein selbstentzündeter feuerwerkskörper in der vor-silvesterzeit aus dem fenster fliegen.
     
  10. Das Ornungsamt war um 14:00 nicht am Telefon oder schon nicht mehr besetzt.
    Hat wer Infos zu Hamburg?
    Letztes Jahr war es ab 18:00 reine Knalleffekte.
    Ansonsten nur Ruhezeiten beachten.
    Ist das noch so?
     
  11. In Hamburg gilt: alles am 31.12. & 01.01. erlaubt außer Feuerwerk mit reiner Knallwirkung. Dies darf nur am 31.12. ab 18:00 Uhr bis 01.01. um 01:00 Uhr gezündet werden.

    Gruß aus HH und guten Rutsch!
     
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