langsam ist es mir auch egal, es ist nur einmal silvester im jahr leider. also dann lass ich auch die sau raus und lass die stadt auch wissen das es silvester ist! also raus zum böllern. sonst verschlafen die noch silvester!
@bartjay Das kommt immer auf die Gemeinde oder die Stadt an. Manche schrenken es auch im allgemeinen auf die Zeit von 18 - 1 Uhr ein.
bei uns im Amtsblatt stand es so.... Das Ordnungsamt informiert: Hinweise zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen - Silvesterfeuerwerke Ein bundesweites Gesetz vom 1. Oktober 2009 verbietet das Zünden von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Fachwerkhäusern. Für historische Altstädte bedeutet das praktisch ein Feuerwerksverbot (z. B. Mühlhausen, Bad Langensalza und Rudolstadt). Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern (brand-) gefährdeten Objekten verboten. Das neue Gesetz gilt bereits zum Jahreswechsel 2009/2010. Nur dieses Verbot ist in der Öffentlichkeit bisher nur wenig bekannt. Auch ist nicht bekannt, dass Verstöße gegen das Abbrennverbot mit einem empfindlichen Bußgeld belegt werden können. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (Feuerwerkskörper mit geringer Gefahr, nur im Freien verwendbar) dürfen von Personen über 18 Jahren ohne Erlaubnis oder Befähigungsschein nur am 31. Dezember und am 1. Januar eines jeden Jahres abgebrannt werden. An allen anderen Tagen ist das Abbrennen verboten. Ausnahmen sind bei der zuständigen Regionalinspektion des Thüringer Landesbetriebs für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz in Nordhausen zu beantragen. Welche Unterlagen werden benötigt? > Nachweis über eine das Schadensrisiko „Feuerwerk“ abdeckende Haftpflichtversicherung für die /den Durchführende/n (Bestätigung des Versicherungsunternehmens) > Zustimmung der der zuständigen Ordnungsbehörde zum Abbrennen des Feuerwerkes > Das Einverständnis des Grundstückseigentümers des Abbrennortes, wenn der Antragsteller nicht selbst der Grundstückseigentümer ist > Die Erklärung, dass das Abbrennen nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Reet- und Fachwerkhäusern oder besonders brandgefährdeten Objekten stattfindet. Welche Fristen muss ich einhalten? Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bei der zuständigen Stelle eingehen. Welche Gebühren fallen an? Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils gültigen Gebühren- oder Kostenordnung.
Da mir in den letzten 4 Jahren weder Gemeinde, Ordnungsamt und Landkreis auf meine jährlichen Mails geantwortet haben gehe ich davon aus, dass keine Einschränkungen gelten. Die Gemeinde bekommt es auch nicht gebacken etwas in der Art auf der HP zu schreiben Meine gesammte Nachbarschaft kennt mich und war während meiner jahrelangen Zeit als Zeitungsbote außerordentlichen freundlich zu mir, da finde ich es nur angemessen, dass ich mich ein bisschen zusammenreiße und erst nachher 'richtig' anfange:joh:
So einfach ist das nicht! Nicht jede x-beliebige Gemeinde kann so einfach neue Gesetze verhängen. Es zählt das was in der Sprengverordnung drinsteht. Und das sind reine Knalleffekte. Wenn sich dadurch trotzdem jemand gestört fühlt, greift die Nachtruhe oder es zählt als Ruhestörung, was an Silvester aber wohl ein schlechter Scherz ist. Ich trage in meiner Hosentasche immer einen Ausdruck des Abschnittes des SprengG rum wo genau drinsteht wann man darf und wer was einschränken kann. Bei uns weiß ich garnicht ob was eingeschränkt ist. Die ganzen Jahre wars nicht. Ist mir auch egal, hab fast keine reinen Knalleffekte. Und die, die ich habe zünde ich eh erst später. Und was hast du gezündet?
Eine kontrolle hab ich noch nie erlebt, genausowenig polizei die was sagt... Und es kann ja durchaus auch immer mal ein selbstentzündeter feuerwerkskörper in der vor-silvesterzeit aus dem fenster fliegen.
Das Ornungsamt war um 14:00 nicht am Telefon oder schon nicht mehr besetzt. Hat wer Infos zu Hamburg? Letztes Jahr war es ab 18:00 reine Knalleffekte. Ansonsten nur Ruhezeiten beachten. Ist das noch so?
In Hamburg gilt: alles am 31.12. & 01.01. erlaubt außer Feuerwerk mit reiner Knallwirkung. Dies darf nur am 31.12. ab 18:00 Uhr bis 01.01. um 01:00 Uhr gezündet werden. Gruß aus HH und guten Rutsch!