Bestimmung Ab wann in HH- Bezirk HH-Nord knallen

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von BAMbum, 23. Dez. 2008.

  1. Auch dieses Jahr gilt wieder in HH mit außschließlicher Knallwirkung von 18-01 Uhr.
    Feuerwerk KAT 2 ganztägig am 31.12/01.01 erlaubt (ausgenommen Ruhezeiten, .... und genau genommen ist der 01.01 ein Ruhetag da- Feiertag.).

    So wie schon Jahre in HH.
     
  2. wo steht das ? ausgenommen Ruhezeiten ?
    möchte das schwarz auf weiss sehen !
     
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  3. 1. SprengV §24

    Bin allerdings kein Jurist und garantiere nichts
     
  4. Zu Ruhezeiten darf man generell keinen Lärm machen, egal was! Da braucht man nichts nachschauen. ;)

    Mittagsruhe gibts in Hamburg übrigens nicht mehr. (juhuu! ^^)
     
  5. generell nicht ? also ist an Silvester das Böllern ab 22 Uhr generell verboten , da ja ab 22 Nachtruhe ist.
     
  6. tut mir leid , aber ich finde da nichts mit Ruhezeiten
     
  7. Ruhezeiten gelten immer (soweit ich weiß). An Silvester ist das aber praktisch nicht umzusetzen, deshalb macht keiner was. Außerdem ist das Tradition. Deswegen sag ich ja: Rücksicht nehmen und gut!

    Warum gibt es denn in HH die Regelung bzgl. Knallkörper? Damit die Kids nicht den ganzen Tag am Straßenrand stehen und in den Hochhaussiedlungen hunderte Leute gleichzeitig dauerbeschallen.

    Das hier ist jetzt mein letzter Post.
    Deshalb nochmal zusammenfassend:

    1. In HH zwischen 18 und 1 uhr mit ausschließlicher Knallwirkung und zur sonstigen Zeit gilt die Nachtruhe bzw. am 1.1. glaub ich sogar Feiertag.

    2. Wenn dus exakt wissen willst musst einen Juristen fragen. Wie du merkst weicht die Stadt in dem Brief aus deinem Link selber aus.

    3. Regeln und Gesetze sind im Prinzip vollkommen hinfällig wenn du folgendes beachtest: Rücksicht nehmen. ^^ kann man nicht oft genug sagen. Schmeiß der Oma von nebenan keine Böller an den Kopf, wenn jemand meckert, versuch das freundlich zu klären und geh eventuell nen Kompromiss ein, wenn die Polizei kommt stellste deine Knallkörper schön einzeln auf den Boden, so wie 99% der Leute es machen und drehst wenn du im Mehrfamilienhaus wohnst um 3 wenn du wieder rein gehst nochmal die Anlage ohne Vorwarnung voll auf.

    ;) könnte sich sonst jemand anders ausm Forum sich dazu äußern?
     
  8. Hamburg hat ein unglaublich großes Problem mit Lärm. Auf ein FW kommen laut Behörde zwischen 50 und 150 Beschwerden

    Ich wollte im November für einen Kunden ein FW schießen in Hamburg Kat3 / 4 die Auflagen die ich dafür bekommen habe hab ich so noch nicht erlebt

    Blitzsatz bzw Salut? nääääääät
    Raketen ? nääääääääääät
    Bomben die besonders laute Zerleger haben? näääääääääät

    Ich hätte auch meinen Abbrennplan vorher mal schicken sollen... und ich brauch gar nicht versuchen da was zu drehen den man kenne sich ja aus ...


    Ich hab es denn gelassen....

    Schuld sind aber nicht die Behörden sondern die Teilweise Kriegsähnlichen zustände in manchen Ecken. Videos gibt es dazu genug im Netz und ich selbst habe einmal den Fehler gemacht und hab auf St´Pauli gefeiert...

    Da brauch sich echt keiner wundern wenn da so hart durchgegriffen wird. Würde jeder "Normal" Silvester feiern...

    Aber nee man muss sich ja mit den Jungs von gegenüber mit Vogelschreck beschießen und die Cobra´s und Fp3 usw fliegen dir nur vor die Füße... Große Batterien nimmt man in die Hände und rennt anderen damit hinterher ..

    Es müssen halt immer wieder welche übertreinben


    Wie immer gilt Leben und Leben lassen
     
  9. Ruhezeiten gelten Silvester und Neujahr nicht für Feuerwerk !
    wenn Ich eine Feier mache , dann gelten die Ruhezeiten ! wiederspricht sich , ist aber so
    das Sprengstoffgesetz ist ein Bundesgesetz , für Ruhezeiten gibt es kein einheitliches Gesetz , ein Bundesgesetz steht über den anderen Gesetzen ( Landesgesetz usw )
     
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  10. Ok, ham wa das ja geklärt. ;) Kannst ja nochmal zusammenfassen falls hier nochmal jemand fragt.
     
  11. Ich hab heute versucht beim Bezirksamt Wandsbek das zuständig für den Norden Hamburgs ist Information zu erhalten, aber ausser den Text von der Feuerwehr vorzulesen war nichts informatives zu holen. Dann wollte mich die nette Dame zu jemanden durch stellen der Ahnung von der Materie haben soll nach 6 min in der Warteschleife wurde einfach aufgelegt.
     
  12. Ich werde einfach Rücksicht nehmen und falls jemand mich von unseren Freunden und Helfern anspricht werde ich auf das Sprengv Paragraph 23 verweisen dieses Bestandteil vom Bundesgesetz ist und somit Richtungsweisend!
     
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  13. OFFIZIELLES ZU EUREN FRAGEN IN DER HANSESTADT HAMBURG

    Anhang: https://docdro.id/2GDv6QJ
     
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