Besucher Abbrand Verbot in Landkreisen

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von Pyrofant63, 19. Dezember 2020.

Schlagworte:
  1. Hallo Leute,
    wie es aussieht waren ja die Beschlüsse von z.B Hamburg nicht rechtskräftig, nun also zu meiner Frage: Dürfen denn einzelne Landkreise (in meinem falls der Main Kinzig Kreis) ein Abbrand Verbot aussprechen oder wäre das auch nicht rechtskräftig. Blicke da nicht mehr ganz durch.
    Danke für eure Antworten im voraus.

    Liebe Grüße, und lässt den Kopf nicht hängen, nächstes Jahr wird es dafür umso besser!
     
  2. Das ist das "Schöne" am Föderalismus, Alles was nicht ausschließlich durch Bundesgesetze/-Verordnungen geregelt ist - wie z.B. das SprengG und die SprengV - , wird durch Landesgesetze/-Verordnungen, Kreisverordnungen und Gemeindeverordnungen geregelt.
    >> Da die Bundesländer, Landkreise und Gemeinden nunmehr der Meinung sind, daß ihnen das IFSG die rechtliche Handhabe gibt alles zu Verbieten was nicht gefällt, muß man gegen jede einzelne Verordnung klagen.
    Das in NDS das Verbot gekippt wurde gilt nur für NDS, deswegen müssen wir in HH auch klagen, um die Hamburger Verodnung zu kippen - hoffentlich (Die Hamburger Richter haben schon mehrfach bewiesen, daß sie manchmal eine recht Krude Rechtsauffassung haben)
    In Augsburg wird auch geklagt, in Nürnberg wird noch der Finanzier gesucht bzw. versucht man da zu Geld sammeln.

    Dabei Gilt:
    Bundesrecht bricht Landesrecht, es sei denn abweichende Länderbestimmungen sind ausdrücklich zulässig
    Landesrecht bricht Kreisrecht, es sei denn abweichende Kreis- und/oder Gemeindeverordnungen sind ausdrücklich zulässig
    Kreisrecht bricht Gemeinderecht.....

    Das SprengG und die SprengV lassen abweichende Landesverordnungen generell nicht zu, ausgenommen sind lokale Abbrandverbote in ganz speziellen Fällen (z.B. Brandgefährdete Objekte).
     
    Blizzard95 und Pyro tha dragon gefällt das.
  3. Naja es wird wohl jetzt nichts mehr bringen zu klagen, bräuchte ja erstmal genug Leute die auch klagen...
    Wo könnte ich diese Klage in welcher Form einreichen
     
  4. Viele Leute brauchst du da nicht und ein Eilantrag sollte auch noch durchaus machbar sein. Ohne Anwalt wird man da allerdings eher nichts einreichen. Läuft also im Endeffekt auf eine Geldfrage bzw. auf die Übernahmewilligkeit seitens einer möglicherweise vorhandenen Rechtsschutzversicherung hinaus.
     
  5. Wurde nicht auch in Augsburg dieses bescheuerte Verbot erlassen?
     
  6. Die Informationen sind in dem Kontext nicht richtig . Sofern du in Hamburg wohnst musst du natürlich erstmal darauf warten das die Verordnung gekippt wird. Tritt dies ein und der Kontext der Begründung ist der in NDS ähnlich wird es dazu kommen das jede kommune selbst bestimmen muss. Indessen wurde rechtskräftig bestätigt daß das ifsg nicht dazu geeignet ist den Abbrand zu verbieten was bedeutet die kommunen müssen ihre Verordnung über die Rechtsgrundlage der sprengV erlassen und diese erlaubt ausdrücklich NICHT Pauschale Abbrand verbote
     
    Huber und KracherFan gefällt das.
  7. Auch dein Kreis, deine Gemeinde wird doch eine Seite mit entsprechenden Publikationen haben. Schau doch erstmal dort.
    Gegen was möchtest denn klagen, wenn kein Verbot steht ?
     
    Christmas11 und mfxmfx gefällt das.
  8. Im gesamten Main Kinzig Kreis ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern am 31.12.20 und 01.01.21 verboten. Das Verbot bezieht sich auch auf Privatgrund. Nachzulesen in der neusten Allgemeinverfügung des MKK.

    Landesrechtlich nicht haltbar, da Hessen nur erlaubt, Feuerwerk an Publikumsträchtigen öffentlichen Orten einzuschränken.
     
  9. #9 KracherFan, 20. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 20. Dezember 2020
    Ob sie dürfen oder nicht (eher nicht und vorallem ziemlich sicher nicht in der Form) ist leider erstmal relativ irrelevant bis sie das von einem Gericht gesagt kriegen. Das ist allerdings auch alles gefühlt schon 1000 mal durchgekaut worden und passiert eben nicht solange keiner klagt. Wenn man sich sicher ist, daß die Regelungen keinen Bestand haben könnte man die Verbote auch theoretisch ignorieren und hinterher gegen potenzielle Sanktionen die man erhalten hat vorgehen. Das hat aber durchaus Potenzial stressig zu werden (sowohl beim erhalten der Sanktion wie auch beim Vorgehen dagegen) und eine Erfolgsgarantie gibt es auch nicht. Damit ist eigentlich alles gesagt.
     
    blackbird1993 gefällt das.
  10. Um das Gerichtlich feststellen zu lassen in einem Kreis braucht man da einen Anwalt oder geht das ohne?
    Bei Landesrecht wurde ja gesagt es geht nur mit Anwalt vorm Oberlandesgericht.
     
  11. Ob man zwangsweise einen braucht weiss ich nicht aber es wird wohl schon sehr, sehr schwer werden so einen Antrag korrekt zu stellen wenn man keine Fachkenntnisse hat. Ich denke nicht, daß das praktikabel ist selbst falls theoretisch geht.
     
  12. Gundsätzlich gilt: Der Bund hat im SprengG und den beiden SprengV die Rechtslage hinsichtlich des Feuerwerks abschließend geregelt. Es gibt daher keinerlei Rechtsgrundlage, auf deren Basis die Länder oder Kommunen Feuerwerk pauschal verbieten könnten. Die "Feuerwerksverbotszone" in München stützt sich beispielsweise auf eine 17-seitige Allgemeinverfügung, in der mühsam und mit viel Prosa versucht wird, diese Zone nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz unter Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe zu rechtfertigen - ein Ansinnen, welches im Zweifelsfall beim Verwaltungsgericht in schweres Fahrwasser geraten kann (aber vermutlich noch vertretbar ist).

    Natürlich ist auch die unsachgemäße Verwendung des für Jedermann erlaubten F2-Kleinfeuerwerks nicht ungefährlich. Die bestehende Rechtslage ist aber völlig ausreichend, um Auswüchse in dicht besiedelten Gebieten weitgehend einzudämmen, wenn man denn will. Dieser Einsicht hat der Gesetzgeber mit dem SprengG Rechnung getragen. Ein generelles Verbot trifft vor allem die weit überwiegende Mehrheit derer, die Feuerwerk verantwortungsvoll abbrennen, und ist deshalb möglicherweise unverhältnismäßig.

    Aus diesem Grund ist das ganze Thema auch für die Kommunen problematisch, und eine rechtssichere Allgemeinverfügung nicht einfach mal so hingeschrieben. Wenn man sich die betreffenden Verfügungen durchliest, erkennt man, welcher Aufwand da getrieben wird ;)

    Das Problem sind - wie immer - die Knalltüten, die Raketen aus der Hand in die Menschenmenge schießen, und die schlichte Masse derer, die das an bestimmten Orten machen.

    In der Innenstadt stoßen die Kommunen mit diesen Allgemeinverfügungen daher auf Verständnis, aber auf dem flachen Land aus nachvollziehbaren Gründen eher nicht. Wir werden es erleben, daß die Gemeinden den Ball hier sehr flach halten. Sobald ihr aus den Städten heraus seid, wird alles erheblich entspannter :rolleyes:
     
    Gipsbombe gefällt das.
  13. Hab es trotz der netten antworten von euch nicht ganz verständlich, meine grundlegende Frage ist ob der Main Kinzig Kreis es verbieten darf oder nicht .

    Lg
     
  14. Dazu muß man sich die Allgemeinverfügung, die sie diesbezüglich erlassen haben, genau anschauen. Gibt es die? Der Knackpunkt ist die Verhältnismäßigkeit ....
     
  15. Meine ganz persönliche Meinung, die weder eine Rechtsberatung, noch eine rechtsverbindliche Aussage darstellt:
    Die Begründung für das Abbrennverbot ist in dem Beschluß vom MKK genannt als:
    Präventivmaßnahme gegen Überlastung der Krankenhäuser/Gesundheitssystem und gegen (bereits) nicht erlaubte Gruppenbildung.

    Das entspricht genau der Begründung, die in Nidersachsen gekippt wurde. Also würde ich die Chancen hier such für sehr hoch einschätzen, das Verbot kippen zu können. Aber Klagen muss man.
    Entweder vorher, oder ggf. nachher :)
     
    blackbird1993, Amonshie und motorbreath gefällt das.
  16. Ich glaube man sollte die Thematik in Hessen bzw. Deutschland jetzt sehr rational sehen. Da ja die Abbrennverbote in den einzelnen Landkreisen erst von nem Gericht nach einer Klage gekippt werden müssen, wird das für dieses Silvester schlicht weg zu spät oder gar nicht passieren...ich wohne auch im MKK und sehe die letzte Chancen darin, in einen anderen Landkreis zu fahren, in dem das Zünden weiterhin erlaubt ist. Das wird nur schwierig in Hessen da die Landkreise Frankfurt, Offenbach und Wetterau auch Abbrennverbote ausgesprochen haben.
     

  17. Frankfurt hat kein Generelles Verbot.
    Zudem keine ausgangssperre
     
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