Bestimmung Abbrennverbot von Feuerwerk in Hamburg?

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Trolltrace, 13. Dez. 2020.

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  1. Guten Abend,
    eben schon einmal in einem anderen thread gepostet, da es uns in HH aber um so härter trifft hier noch mal zur Info.

    http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2019/0617-19.pdf
    Wenn ich es richtig lese SOLLTE das SprenG. schon vor Silvester geänder werden!

    Zu Artikel 1 (Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz)

    Mit der Streichung der Worte „mit ausschließlicher Knallwirkung“ aus § 24 Absatz 2 Nummer 2 1. SprengV werden alle pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie F2 (klassisches Silvesterfeuerwerk für den Privatgebrauch) erfasst und den zuständigen Behörden eine vollständige Untersagung von privatem Silvesterfeuerwerk ermöglicht.
    Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)
    Die Verordnung soll zum 31. März 2020 Inkrafttreten, damit für eine Umsetzung zu Silvester 2020 ausreichend Zeit vorhanden ist. Im Übrigen benötigen Wirtschaftsakteure und Verwaltung einen zeitlichen Vorlauf, um sich auf die geänderten Rechtsvorschriften einstellen zu können.
     
  2. Ich habe schon etwas gegoogelt und bin auf Fachanwälte für Sprengstoffrecht gestoßen. Ich denke schon, dass es eine/r sein sollte die/der sich mit der Materie auskennt.
     
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  3. Nicht nur auf privaten Grundstücken sollte es möglich gemacht werden. Es müssen klar definierte Verbotszonen bestimmt sein, wie etwa Altstadt (Fachwerkhäuser), Innenstadt, Plätze mit großem Andrang, in der Nähe von irgendwas usw.

    Aber vor der eigenen und im Garten gehört es erlaubt!
     
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  4. #154 Silberrausch, 15. Dez. 2020
    Zuletzt bearbeitet: 15. Dez. 2020
    Die Abbrenn- und Verkaufsverbote beruhen auf einer Verordnung. In Hamburg ist dies die HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO, letzte Änderung v. 14.12.2020.

    Link zum Volltext: Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) vom 30. Juni 2020 (gültig ab 16. Dezember 2020)

    Gegen solche Verordnungen kann man rechtlich mit einem sog. Normenkontrollverfahren vor den Verwaltungsgerichten vorgehen (In Hamburg wohl das Oberwaltungsgericht Hamburg)
    Da man jetzt natürlich gegen das Verbot schnell vorgehen muss und nicht bis Januar oder Feburar warten kann, muss ein Antrag auf einstweilige Anordnung im Wege des Normenkontrollverfahrens gestellt werden. Mit diesem Verfahren kann man im Eilverfahren durch das Verwaltungsgericht feststellen, ob die Vorschrift noch angewendet werden darf oder nicht. Das Gericht würde also noch vor dem 31.12.2020 eine vorübergehende Entscheidung treffen. Sofern das Verwaltungsgericht festgestellt hat, dass Verbot recgtswidrig ist, hat die Verordnung bzw. das Feuerwerksverbot höchstens die Funktion eines Toilettenpapiers. Feuerwerk ist dann wieder erlaubt bis es eine neue, korrigierte Verordnung gibt. Zur Sicherung von SIlvester 2020/2021 würde das reichen.

    Jeder Anwalt, insbesondere jeder Fachanwalt für Verwaltungsrecht (ein solcher lässt sich schnell mithilfe von Google finden) wird einem hier weiterhelfen können. Die Einleitung eines solchen Verfahrens ist nicht schwer. Wir haben ja von unzähligen Klagen gegen Maskenpflichten, Geschäftsschließungen etc. gehört. Diese waren auch oft erfolgreich. Dort wurde nichts anderes gemacht. Und die Erfolgsschancen stehen hier nicht mal schlecht. Es würde sich lohnen!

    Zu den Kosten für ein solches Verfahren: Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Aber ich kann einmal eine realistische Größenordnung nennen:

    Die Kosten berechnen sich anhand das Streitwerts. Der Streitwert wird wiederum vom Gericht festgelegt. Ich glaube eines detaillierte Darlegung der Berechnung wäre nicht hilfreich. Die Gerichtskosten werden bei ein paar hundert Euro liegen (500-600 vielleicht). Die Kosten werden im Falle eines Sieges vor Gericht aber ersetzt!

    Hinzu kommen die Anwaltskosten. Die werden deutlich höher sein und hängen davon ab, was man mit dem Anwalt vereinbart gar. Der Anwalt wird sicherlich 2.000€ oder etwas mehr einfordern. Natürlich kann ein Anwalt auch auf eine Bezahlung verzichten. Glaube aber das ist nur realistisch, wenn der Anwalt zufällig ein beigeisterter Feuerwerker ist. Die Kosten für einen Anwalt werden aber, im Gegensatz zu den Gerichtskosten - nicht ersetzt. Dies gilt also auch für den Fall, dass man vor Gericht gewinnt.
    Realistisch sind also Kosten insgesamt von ca. 2.500 - 3000€, wobei ca. 500€ je nach Obsiegen vor Gericht varrieren können. Da man die Kosten mit dem Anwalt selbst vereinbaren kann, ist das finanzielle Risiko kalkulierbar und recht gering.

    Ich selbst würde mich sofort bereit erklären, bin aber noch kein Anwalt. Gerne stehe ich aber jedem mit Rat zur Seite.
     
  5. Die Schwesig hat ja verraten dass das ganze mit dem Verkaufs/Abbrand verbot erst durch eine Änderung des SprengG bzw SprengV Substanz hat, und dieses ist auf Bundesebene.
    Das heißt die Klagen werden direkt zum Bundesgerichtshof wandern und da ist halt die Frage welchen Erfolg das ganze haben wird.
    Wenn die Politik das SprengG ändert wird das wohl kaum Erfolg haben, einzig der Fakt das zum Zeitpunkt des Beschlusses keine rechtliche Grundlage vorhanden war ... aber das ist eine Frage für den Juristen, da können wir nur spekulieren.

    Der einzige Strohhalm wäre noch das sich Seehofer's BMI gegen eine Änderung stellt oder dass die gesetztesreform auf die schnelle nicht durch kommt.
     
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  6. #156 Teddygaengsta, 16. Dez. 2020
    Zuletzt bearbeitet: 16. Dez. 2020
    Habe soeben 5 gut bewertete Anwälte aus dem Bereich kontaktiert.

    Edit//
    Infos hier: Bestimmung - Klage in Hamburg - Möchte sich wer beteiligen?
     
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  7. Knallfrösche sind F1? Wo gibt es die? :D
     
  8. #158 Feuerrausch, 16. Dez. 2020
    Zuletzt bearbeitet: 16. Dez. 2020
    @Silberrausch das klingt ja alles garnicht mal aussichtslos. Um die Kräfte/Gelder bündeln zu können: Würde eine erfolgreiche Klage in einem Bundesland die Neuverordnung eines anderen als Präzedenzfall zb durch geschickte Formulierung-auch zunichte machen?
    Wir werden jawohl hier 3500 für die Sache zusammenkriegen!
     
  9. Wer übernimmt welche Aktion?
    Ich beteilige mich finanziell und ein Bekannter wäre ebenfalls dabei.
    Ich gebe 100€ und mein kollege dann wahrscheinlich auch.

    Sind schon mal 200€.
     
  10. Das denke ich auch...

    Sollten sich doch z.b. 100 Leute finden lassen und schwupps sind es für jeden nur 35€.

    Es sollten auch alle daran denken, das bei erfolgreicher Klage, eventuell nur die Kläger berechtigt zu zünden. War doch ähnlich im Frühjahr mit den 10 Gastronomen die auch geklagt hatten.

    Also nicht den Kopf in den Sand stecken und auf andere hoffen, auch hier ist Zusammenhalt gefordert...
     
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  11. Kommt auf die Art der Klage an. Bei einer Normenkontrollklage, sollte das Ergebnis eigentlich allgemeingültig sein.
     
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  12. Liebe Mitpyros,
    schlechte Nachrichten für Plan B. Ich feier ja in S-H. Die dortige Gemeinde hat nun ein Verbot für 200m um Reetdach gemacht. Soweit kein Problem. Doch unten kam ein Absatz der zB auch Norderstedt betrifft:

    Gemäß § 2c i.V.m. § 8 Corona-BekämpfVO mit der Gültigkeit 16.12.2020-10.01.2021 wird der Verkauf von Pyrotechnik untersagt werden. Seitens des Bundes werden hierzu Regelungen erlassen. Seitens des Kreises Segeberg wird hinsichtlich zeitlicher und örtlicher Beschränkungen zum Abbrennen von Pyrotechnik in Kürze eine Allgemeinverfügung erwartet.

    Ich denke die werden es in allen Kreis Gemeinden verbieten, do klingt es auf jedenfall.
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  13. Ich sehe da jetzt nichts, was auf ein Abbrenverbot hinweist. Wäre auch irgendwie unlogisch, das zu verbieten, wenn das Überlassen sogar explizit erlaubt ist.
     
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  14. Also wenn ich ehrlich bin, rechne ich damit, dass alle Bundesländer ein solches Abbrandverbot erlassen werden, um "Böllertourismus" zu unterbinden. Der Norden geht jedenfalls schon in die Richtung.
     
  15. Ich wäre mir nichtmal sicher, dass die sich vorstellen können, dass mehr als eine Hand voll Leute noch Feuerwerk Zuhause hat. In einigen Bundesländern glauben sie ja sogar, Feuerwerk vom Vorjahr wäre abgelaufen.
     
    Feuerwerk134 gefällt das.
  16. Gleich wird in der Bürgerschaft gehts um den besagten Punkt der AfD zu Silvester.
     
  17. Ja der eine von der AFD teilte auch gerade mit er hätte einen befreundeten Anwalt der da gegen vorgeht. Also totale Werbung für die afd anscheinend
     
  18. Tatsächlich hat der AFDler-Fuzzy in dem Punkt vernünftig argumentiert und der Fatzke von den Grünen ist nicht einmal sachlich darauf eingegangen.
     
    DirtyHenri gefällt das.
  19. Wie ich bereits in meiner Persönlichen Meinung sagte - Man sucht sich eine Nische. Die Punkte waren sehr valide, aber die AfD bleibt nu mal wer sie ist.
     
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  20. Soll hier auch nicht um die Politik gehen, sondern nur um die Sache.
     
    masterlord, N8eule und Pepe Le Fou gefällt das.
  21. Richtig Politik bitte aussen vor, wenngleich diese Partei seit 4 Jahren meine Stimme erhält.

    Hoffe auf eine Wende, die uns zufrieden stellen wird.
     
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  22. Das war bereits jedes Jahr so und meiner Meinung nach sehr sinnvoll.
     
    DirtyHenri, Trolltrace und Feuerwerk134 gefällt das.
  23. Politik außen vor lassen und im nächsten Halbsatz erwähnen, welche Partei man wählt... Passt auf jeden Fall zu deinem Wahlergebis.
     
  24. Das macht jede Gemeinde und ist auch absolut siinnvoll. Doch als ich mir dann das gesamte Amtsblatt anschaute stand dort, dass der Kreis Regulierungen aussprechen wird. Das gab es bislang nicht. Das ist neu. Und macht Angst.
     
  25. So traurig es ist, durch den unverständlichen WischiWaschi Kurs der anderen, werden sie am Ende wieder profitieren!
     
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