Bestimmung Abbrennzeiten für Feuerwerk am 31.12 und 01.01

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Acid76, 5. November 2017.

  1. Ich hab jetzt einfach mal über berlin.de der Poststelle des Ordnungsamtes Berlin-Mitte eine Anfrage geschickt, wie das nun mit dem abbrennen aussieht. Bin mal gespannt ob ich eine Antwort erhalte.

    Finden tut man ja nur Informationen von den Bezirken Treptow-Köpenick, Charlottenburg-Wilmersdorf und Marzahn welches es halt von 18 Uhr 31.12. bis 7 Uhr 1.1. beschränken, deshalb gehe ich davon aus gilt für Berlin-Mitte das was in der 1. SprengV festgelegt ist?

    Auf die Antwort bin ich gespannt, kommt auf jedenfall ausgedruckt in den Rucksack. :p
     
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  2. Die Gemeinde kann es ja nicht einfach 0815 verbieten.
    Das geht nur mit einem gültigen Amtserlass.
    Wenn dieser vorliegt sollte das wohl dem Ordnungsamt bekannt sein.

    Ansonsten Feuer Frei.
     
  3. Also für die gesamte Stadt Berlin scheint es das Verbot zu geben, also darf man nur vom 31.12. 18 Uhr bis 7 Uhr am 1.1. PTG mit reiner Knallwirkung zündeln.

    Schade dass in dem Amtserlass nicht noch genau steht, was denn nun PTG mit reiner Knallwirkung sind, aber dazu findet man bestimmt noch etwas.

    Hoffe es ist in Ordnung wenn ich den Erlass mal anhänge.
     

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  4. Wenn ich das richtig verstanden habe dürfen nur PTGs mit ausschließlicher Knallwirkung verboten werden vom 31-1 das würde aber ja z.B. Böller mit Vorbrenner oder Bombenrohre mit Sternen drin ausschließen :D
     
  5. Alter Schwede auf so eine Steilvorlage warte ich ja nur :p:D

    Stelle mir grade mir grade folgendes Szenario vor: Zünde ein paar Funkes & Co. vor der Türe, mein einer besonders FWK-hassender Nachbar ruft die Polizei und diese sagt mir dann exakt diesen Satz: "Hören sie entweder auf oder stellen Sie auf Batteriefeuerwerk um"

    Aber gerne doch !! Scheixx auf meine Show ... Ich würde alles wieder auseinanderreißen und ausschließlich nur die Batterie-Typen mit knüppelhartem Zerleger und/oder Salut-Cakes genüsslich eine nach der anderen (mit kleinen Pausen) so das die quasi den Abend lang was davon haben, verschießen. Danach würden die um die Böller betteln ..
     
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  6. Was mal wieder beweist wie bescheuert dieser Knallparagraph heute ist. :)

    So ist es! :)
     
  7. Zum Herausfinden lohnt sich ein Blick auf die Homepage der Stadt, Gemeinde ...etc.
    Unter Amtlicher Bekanntmachung stehen die Feuerwerk Abbrennhinweise. Bei mir steht z.B. der tolle Hinweis mit reiner Knallwirkung drin . Wohne zum Glück an der Grenze zu einer Gemeinde wo dieser Hinweis nicht steht :). Da sieht man es wieder, dass die keine Ahnung haben ... bestimmt ein Muggel... und jedes Jahr die Bekanntmachung als Wiedervorlage im Kalender stehen haben.
     
  8. Hatte letzte Woche Montag ne E Mail zu meinem Amt geschickt. 6 Werktage + Sonntag + heute....Keine Rückmeldung.
    Vorhin dann halt nochmal eine geschickt, mit dem Vermerk das die verpflichtet sind dem gemeinen Bürger etwaige Informationen mitzuteilen.
    Und weiter Abwarten....
     
  9. Na siehste. Nach 2.ter Email heute im Postkasten:

    Sehr geehrter Herr ##########,

    es gelten dieselben Regelungen wie im vergangenem Jahr. Bisher sind keine zusätzlichen örtlichen Einschränkungen geplant oder bekannt.

    Ich wünsche Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr.
     
  10. "keine örtlichen Einschränkungen"? Das beantwortet nicht Deine Frage.
     
  11. Doch! Bei mir gilt §23 Abschnitt 1 SprengV:p

    Silvester 6 Uhr morgens- Neujahr 22 Uhr nachts:D
     
  12. Na, dann! Feuer frei!
     
  13. Danke erst mal.
    Bedeutet das aber nicht das man schon ab 00.01uhr am 31.12 Feuerwerk zünden kann ohne ausschließliche knallwirkung z.b. Ne Aldi posion oder ein Vulkan?
     
  14. Rein theoretisch ja. Allerdings waren wir uns hier ja uneinig, ob man da nicht gegen die Nachtruhe verstößt.
    Andererseits sollte einem das der gesunde Menschenverstand eigentlich schon verbieten.
     
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  15. Mir geht es ja darum ich zünde gern schon wenn es dunkel wird mal ne rakete oder kleine Batterie also vor 18uhr.
     
  16. #116 Gothic Light, 20. Dezember 2017
    Zuletzt bearbeitet: 20. Dezember 2017
    Ich kann hier immer wieder nur darauf hinweisen, einen schriftlichen Auszug von der zuständigen Behörde dabei zu haben, welche die Abbrennzeiten regelt, um diese jederzeit griffbereit zu haben. Wie schon angesprochen ist dies jedoch zu Ruhezeiten keine Freistellung...
    § 117 OWiG - Unzulässiger Lärm
    Entspannt euch und zündet, was geregelt ist. Jede Frage in einem Thread kann entspannt per E-Mail an die zuständige Behörde gestellt werden, um sorglos den Übergang zu genießen ;)

    Wir gehören eher zu den extremen Zündlern, welche sich dem Gesetz treu und anständig gegenüber verhalten , jedoch trägt dies nicht immer zu Verständnis und Freude anderer bei.
     
  17. Gibt es für Bremen eigentlich schon irgendwo was schriftliches? Auch wenn es vermutlich so sein wird, wie oben beschrieben. Habe bisher nix finden können.
     
  18. Wird dann wie üblich in Zeitung,Internet und Radio auftauchen.
    Kannst dich aber ja mal via Facebook an das "Rathaus Bremen" wenden.
    Mal sehen, ob sie dir das gleiche Antworten wie mir im letzten Jahr :p
     
  19. Bin nicht bei Facebook. Wenn du dich damit angesprochen fühlst, hab ich damit kein Problem ;).
     
  20. dürfen Bremer überhaupt Feuerwerk zünden ?
     
  21. Ab 18:00 und eine Stunde im neuen Jahr :)
    Aber wie so oft, steht dort auch immer - pyrotechnische Artikel mit reiner Knallwirkung -
     
  22. Zumindest tun sie es. Ob sie es dürfen hab ich bisher niemanden gefragt. Komisch. Nachdem ich die Frage gelesen habe, wusste ich vorher, ohne ein Blick ins Profil , woher du kommst. Manchmal muss man euch echt mögen :p

    Nun aber back to topic, please :)
     
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  23. :D:D war auch nur Spaß...alles gut :p
     
  24. Hab es auch genauso verstanden. Alles gut.
     
  25. Denke in Bremen, genau wie in Hamburg, Einschränkung lediglich zwischen 18 Uhr am 31.12. bis 1 Uhr am 1.1. für ptG mit ausschließlicher Knallwirkung....also Böller
     
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