Termin ► ABGESAGT ◄ Resteschießen mit Ruhrfeuerwerk in Goch (NRW) [Goch, NRW, DE] (17.02.2018)

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Ruhrfeuerwerk, 13. Januar 2018.

► ABGESAGT ◄ Resteschießen mit Ruhrfeuerwerk in Goch (NRW)
Erstellt von Ruhrfeuerwerk

Betriebsgelände AVG
Siemensstraße 81, 47574 Goch, Germany
Samstag, 17. Februar 2018 - 15:00
(endet Samstag, 17. Februar 2018 - 18:00)
Zeitzone: Europe/Amsterdam

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Dieses Event hat keine (weiteren) Wiederholungen...
  1. ICH WIEDERHOLE...

    WO liegt das Problem,,

    Ich hab jetzt mich schon kindergartenmäßig dummgestellt und doof hinterfragt, aber komme auf kein Ergebnis,,,,,

    Eigentlich ist alles in Butter...

    Geht es echt nur darum die "verkauferei" zu vermeiden? Das wäre irgendwie geschäftsschädigend.... Angebot und Nachfrage IM GESETZLICHEN Rahmen!!!!! NICHTS wurde falsch gemacht,, ALLES EINDEUTIG RECHTLICH EINWANDFREI!

    Irgendeine political correctness existiert hier auch nicht,, lass doch die shops milliarden einnehmen, fertig,, is halt so...

    Eindeutige Sachlage --->

    Man nimmt reste mit,, KANN aber VORAB im SHOP mit AUSNAHMEGENEHMIGUNG die übergreifend durch den shop kommt und FÜR DIESES EVENT ausgestellt ist kaufen, dann zünden, PUNKT!

    FERTIG

    Alles andere ist wie jede andere Ausnahmegenehmigung auch.

    Ich könnt mich Stunden über dieses Amt aufregen...
     
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  2. @schneiper
    Die tatsächlichen Gründe für das kurzfristige Versagen der AG kenne ich natürlich nicht. Mein genannter Grund war eine reine Vermutung. Dazu müsste sich der Veranstalter äußern, da die Behörde sicherlich Gründe genannt hat.
     
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  3. Entschuldige den harrschen Missbrauch von dir/euch :)

    Aber ja, da stimmt etwas ganz gewaltig nicht. Und das der Grund NICHT genannt wird, macht mir grad wirklich Sorgen.....


    Irgendwas stimmt da nicht....
     
  4. Jetzt lasst doch bitte mal die Kirche im Dorf. Von den 30 Teilnehmern haben 10 etwas bestellt. Daran wird sich Ruhrfeuerwerk sicherlich keine goldene Nase verdienen. Wenn man dann noch den Aufwand mit der Genehmigung, dem Transport und dem Zeitaufwand berücksichtigt, bleibt nicht viel Gewinn übrig.
    Auch ich hätte es sehr genossen, noch ein paar Reste zu zünden, andere Hobbypyros kennen zu lernen und Spaß zu haben. Als Werbeverkaufsveranstaltung habe ich dieses Event nie angesehen und das tue ich auch jetzt noch nicht.
     
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  5. Kein Problem :)
    Ich verstehe ja den Unmut. Und ich bin auch sicher kein Gegner von den Resteschießen. Für mich ist ein Resteschießen aber halt wirklich ein RESTEschießen. Gerne auch gegen eine kleine Gebühr, um etwaige Unkosten des Veranstalters zu tragen.
     
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  6. Das hat doch auch niemand behauptet.
     
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  7. Und die 10 haben zum größten teil Funke Böller bestellt die sie eh bekommen hätten würde ich mal behaupten... zumindest trifft das auf mich zu... ich hab zwar auch einige F2 Artikel bestellt aber halt nur zum sofortigen Verbrauch/testen wie die Fireevent Böller um sie gegen die Funke D stellen zu können.... aber ich hätte auch auf F2 verzichten können.....
     
    Gast36578 und Koala gefällt das.
  8. Für solche Fälle muss man eine Kriegskasse und einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht vor Ort an der Hand haben. Falls dann - wie hier - selbst für einen Eilantrag die Zeit zu knapp ist, kann man auch nachträglich noch die Rechtswidrigkeit des behördlichen Handelns vom Verwaltungsgericht feststellen lassen.

    Ich empfehle dringend , diesen Schritt zu gehen, falls es für den Widerruf der Genehmigung keine triftigen Gründe gibt. Wenn die erstmal wissen, dass man sich nicht wehrt, haben die einen für alle Zukunft an den Eiern.
     
  9. #259 Karschunke, 17. Februar 2018
    Zuletzt bearbeitet: 17. Februar 2018
    Aufgrund dem kurzfristigen Verbot durch die Behörde, gibt es für mich nur einen Grund dafür, einer oder mehrere " Feuermelder" mit der "Chef, ich weis was" Mentalität haben Meldung bei der zuständigen Behörde erstattet.

    Ein anderer verständlicher Grund liegt für mich nicht zu Grunde, da ja alles genehmigt wurde.
     
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  10. Ich habe jetzt hier nicht alles gelesen, aber irgendwie beunruhigend, da das Resteschießen von Feuerwerkland auch abgesagt wurde. Hoffentlich findet es bei Röder statt.
     
  11. Wenn dies doch bloß Talfeuerwerk passiert wäre... :rolleyes:
    Nach dem Briefchen mit dem Verkaufsverbot für P1 im letzten Jahr ist man hier wohl bereits davon ausgegangen das keinerlei Gegenwehr kommt.

    "...wenn euch eine Strafe wegen Verstoßes gegen das SprengG angedroht wird, dann wird man als Pyro halt vorsichtig, das ist kein Kavaliersdelikt. "

    Gleiche Aussage wie zum P1-Verkaufsverbot; die Universalwaffe um viele Scheininhaber zu kleinen Schafen zu machen.
    Rechtmäßigkeit, wirtschaftlicher Schaden etc.. hier brauchen Beamte sich keinerlei Gedanken zu machen.
    Einfach mal raus den Brief, die Big Balls sind ohnehin ausverkauft. :rolleyes:
     
  12. heuler würden doch auch von der br verboten, wenn ich mich recht erinnere
    ihr braucht echt mal ein anwalt:D
     
  13. Ach darum gibt es bei Ruhr immer noch keine Luftheuler^^
     
  14. #264 Nordfunkeln, 17. Februar 2018
    Zuletzt bearbeitet: 17. Februar 2018
    Hier geht es zwar um Ruhrfeuerwerk aber ich schreibe dennoch kurz einmal etwas dazu.
    Das Formular von Röder zur Anmeldung ist da meiner Meinung nach recht eindeutig,
    jeden Feuerwerkskörper nur nach Verbrauchshinweis zu verwenden und Höhenfeuerwerk wie z.B. Batterien und Raketen auch nur der Reihe nach. Das ist ja das was Ruhrfeuerwerk hier schon geschrieben hatte.
     
  15. Was soll das bringen, sind halt laut SprengV nur für Erlaubnisinhaber!
    §20 Abs.4.4
    § 20 1. SprengV - Einzelnorm
     
  16. weil sie sonst überall als Fontäne verkauft werden vielleicht
     
  17. Die Silber/Rot/Knister Heuler hatten doch nicht nur einen Pfeiffsatz....
     
  18. Es ist und bleibt ein Einzelgegenstand mit Pfeifsatz, da steht auch nicht ausschließlich Pfeifsatz.
     
  19. Eigentlich steht genau das da, du verdrehst den Wortlaut etwas:

    "pyrotechnische Gegenstände mit Pfeifsatz als Einzelgegenstand"
    -> ein pyrotechnischer Gegenstand wo als Einzelgegenstand ein Pfeifsatz zum tragen kommt (also nur ein eiziger Effekt)

    Ein "Einzelgegenstand mit Pfeifsatz" ist ein einzelnder Gegenstand mit einem Pfeifsatz, also "ein Stück", das steht da aber nicht.
     
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  20. Und das erklär mal dem Richter, da kannst Du Glück oder auch Pech haben. Ist leider Auslegungssache.
     
  21. #271 schneiper, 17. Februar 2018
    Zuletzt bearbeitet: 17. Februar 2018
    Ok, Nr.1 ist zum Glück gegenstandslos... Da Salutcakes keine Knallkörper verschießen.

    Wurde das alles überhaupt von einem Fachmann geschrieben?? Was ist eine Knallkörperbatterie?? Ein Verbund mit Knallkörpern?? Oder ein CAKE?!?!?

    Denn Definition Knallkörper: Wird auf boden gelegt/gestellt und angezündet... demnach ist eine knallkörperbatterie ein Knallkörperverbund...

    Definition Batterie: Ein Verbund, der Bombetten, Shells usw Schießt......

    Mann ey, da haben es alle ein wenig eilig gehabt bei der CE F2...... Gesetzesumstellung o_O

    Nr.4 = ähhh,, ja,, toll definition

    Entweder sind sämtliche Heulfontänen verboten, oder sämtliche Heulcakes....

    Oder weder noch ;) wenn man genau hinguggt, trifft beides NICHT zu, da es nicht genug definiert ist.

    Sonst gäbe es auch keine Cakes oder Heulerfontänen,,,,

    Aber wie gesagt, wenn wir hier immer so weitermachen mit anzweifeln/beurteilen umhersabbeln usw.... bleibt am ende noch der 15mg Knall von F1 übrig...
     
  22. Ich dachte immer die in §20.4.4 genannten Gegenstände existieren nach CE Norm in F2 gar nicht?!
     
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  23. Warum hat Funke denn Fontänen in F2 zugelassen bekommen welche ein Geräusch machen, es kann nur aus diesem Grund sein denn sonst wären ja alle Zulassungen hinfällig oder sehe ich das falsch?
     
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  24. Die Zink 905 haben auch eine F2 Zulassung (F2+ gibt es nicht). In anderen Ländern gibt es die Einschränkung nicht, warum sollte der Artikel dann keine F2 Zulassung bekommen. Der Irsinn ist, das die Beschränkung nicht für F1 gilt.
     
  25. Wie komnst Du darauf? Oder war das ironisch gemeint?
    In CE-F2 sind Raketen bis 75g NEM erlaubt, sowie auch Blitzknallkörper und auch Pfeifartikel als Einzelgegenstand.

    @schneiper
    Knallkörperbatterien sind Knallketten. Diese dürfen in F2, in D, natürlich auch keinen Blitzsatz enthalten bzw. sind dann nur für Scheininhaber zu erwerben und zu verwenden.
    Was wir unter Batterien verstehen, nennt man laut Norm glaube Rohrbatterien oder so ähnlich.
     
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