Pyrotechniker Abmahnsichere Website

Dieses Thema im Forum "Beruf Pyrotechniker" wurde erstellt von Fl0hs4ck, 12. März 2019.

  1. Hallo liebe Pyrotechniker,
    Ich könnte etwas Hilfe von einem oder mehreren erfahrenen selbständigen Pyrotechnikern brauchen.
    Ich möchte mir eine Website erstellen um meine Dienstleistung als Pyrotechniker anzubieten.
    Ich kann zwar erst mal nur Kat. 3 anbieten, aber das ist ja für kleine bis mittlere Hochzeitsfeuerwerke, was meine Hauptzielgruppe ist schon ausreichend.
    Ich habe bereits ein Gewerbe angemeldet sowie eine Betriebshaftpflicht, meine gewerbliche Erlaubnis soll ich auch bald bekommen.
    Mein Problem ist die Website gesetztes konform zu gestalten um nicht Gefahr zu laufen eine teure Abmahnung ins Haus zu bekommen.
    Ich habe mich schon mit dem Händlerbund auseinandergesetzt, aber außer für meine Dienstleistung als 3D Drucker, was ich auch noch machen will, können die mir nichts anbieten.
    Bei Trusted Shops habe ich mein Problem geschildert, die wollen zur Anpassung der AGB neben dem Monatlichen Beitrag nochmal 5000-6000€ oben drauf.
    Das kann ich mir beim besten Willen nicht leisten.

    Daher meine Fragen, (3D Druck mal außen vor, da könnte ich einen Abmahnschutz vom Händlerbund bekommen):
    Wo bekomme ich Rechtstexte (AGB, Wiederufsbelehrung, Impressum und DSGVO) für meine Website her?
    Ich bin bereit dafür was auszugeben, aber da ich das nur als Kleinunternehmer Nebenher machen will, muss es auch im Rahmen bleiben.

    Außerdem ist noch die Frage was brauch ich überhaupt wirklich?
    Ich habe ja keinen Shop, sondern eigentlich nur die Website als Werbung und Information sowie als Hilfe zur Kontaktaufnahme. Es werden auch keine Fixen Preise für ein Paket zur Auswahl angegeben sondern nur so: ab XXX€ nach Ansprache.

    Es wäre toll wenn mir hier jemand helfen kann der sich damit auskennt.
     
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  2. Hi,

    würdest du mir kurz erläutern, wie du gewerblich nur F3 anbieten kannst? Da stehe ich scheinbar aufm Schlauch.
     
    wgriller gefällt das.
  3. Na ich habe keinen F4 Schein, die Erlaubnis nach Paragraph 27 für Kat. 3 habe ich schon ein Jahr, und die Behörde ist bereit mir eine Gewerbliche Erlaubnis zu erteilen für nur Kat. 3.
     
  4. Komm bloß nicht auf die Idee mit dem 27er irgendwas gewerbliches zu machen.

    Eine gewerbliche Erlaubnis für Kat. 3 ? Noch nie was von gehört.
     
    wgriller gefällt das.
  5. Gehe davon aus, dass er einen 7er für F3 meint!?
     
  6. Ja das denke ich auch. Mir wurde das damals versagt, mit der Begründung, dass man auch dann einen Lehrgang als Fachkunde benötige. Vielleicht irre ich mich aber auch-
     
  7. Aber wer brennt den für Ihn die Feuerwerke ab wenn er selber keinen 20er hat? :confused: Dann muss er ja noch einen 20er an/einstellen :eek:
     
    wgriller gefällt das.
  8. Wer gut helfen könnte ist die IHK. Wäre mein erster Ansprechpartner.

    Du solltest dir darüber klar werden das etwas halbherziges immer zu Abmahnungen führen kann.
    Das bedeutet man muss sich mit allem einmal selber auseinandersetzen. Webdesign, Recht, DSVGO.
     
  9. Mit dem §7 und dem §27 Schein ein gewerbliches F3 Feuerwerk abbrennen. Da ist die Homepage, wenn du kein §20er hast oder einstellst, dein kleineres Problem.
     
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  10. Ich kann dazu momentan nicht mehr sagen, aber eins kann ich euch versprechen, ich plane nicht mich außerhalb des Gesetzes zu bewegen. Nach Aussage meines Ordnungsamtes, ich habe extra nachgefragt, benötige ich keinen §20.
    Also abwarten was in meiner Erlaubnis nach §7 am Ende tatsächlich drin stehen wird.
    Sobald ich genau weiß was drin steht und was nicht, können wir ins Detail gehen, alles andere ist Spekulation. Ich verspreche euch, ich halte euch auf dem laufendem.
     
    Mathau, Mofafreund und TIE Fighter gefällt das.
  11. Der sicherste Weg ist mit dem zuständigen RP zu sprechen. Hier kann man Dir sicherlich sagen wie und ob Du das überhaupt machen kannst.
     
  12. Hallo zusammen,
    habe heute meine Erlaubnis nach §7 des SprengG erhalten.
    Um ein Feuerwerk gewerblich abzubrennen, benötige ich keine zusätzliche Erlaubnis nach §20, das würde mir deutlich und unmissverständlich klar gemacht.

    Meine Erlaubnis bezieht sich auf:
    Erlaubnis.JPG

    Meine Auflagen:
    Auflagen.JPG

    Grundlage:
    §4 des SprengG.JPG

    Gekostet hat mich die Erlaubnis ca. 200€
     
    TIE Fighter gefällt das.
  13. Naja lies dir den §20 durch. Jede Behörde will ja deinen Befähigungsschein sehen, wenn du ein Feuerwerk anzeigst. So ist es zumindest bei uns bis jetzt gewesen.

    Keine Ahnung wie die auf die Idee kommen, Dir so etwas da reinzuschreiben. Ist in meinen Augen absoluter Schwachsinn, aber vielleicht irre ich mich auch.
     
  14. Achso und das die Behörde keine Ahnung hat von dem was sie tut, siehst du schon daran, dass sie Dir das Vernichten eingetragen hat. Das darfst du nämlich zu 100 % nicht!

    Ich will dir hier nichts madig reden, mir geht es schlichtweg darum, dass sich die Behörden 0 auskennen und Dir dann solch eine Erlaubnis ausstellen.
     
  15. Ich hab auch schon nicht gewerblich Feuerwerke anmelden können mit meinem 27er.
    Ich denke es verhält sich so:
    Der Behörde sollte eigentlich die Erlaubnis reichen. Den Befähigungsschein brauch man für die Erlaubnis von Kat 4.
    Entweder deine Behörde verwechselt Befähigungsschein mit Erlaubnis, oder sie forden ihn als zusätzliche Auflage, was auch legal sein sollte, denn Auflagen dürfen sie immer hinzufügen.
     
  16. Es geht nicht um meine Behörde sondern um die vielen vielen Behörden, bei denen wir bereits Feuerwerke angezeigt haben ;-)
     
  17. #17 Fl0hs4ck, 25. März 2019
    Zuletzt bearbeitet: 25. März 2019
    Wegen dem Vernichten: schau mal Paragraph 4 Absatz 1 und 4 der ersten Verordnung zum SprengG
    Absatz 4: "Auf ... das Vernichten ... von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 3 sind § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a sowie § 27 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes, soweit er sich auf § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a des Gesetzes bezieht, nicht anzuwenden"

    Wenn ich das richtig verstanden habe, ist der § 8 des Gesetzes, und nicht der Verordnung(welchen es auch gar nicht mehr gibt), gemeint. Der §8 regelt die Versagung der Erlaubnis, zum Beispiel bei nicht vorhandener Fachkunde. Aber wie oben geschrieben ist dieser §8 nicht anzuwenden. Also benötige ich für Kat.3 Gewerblich keine Fachkunde, auch nicht für das Vernichten.
    Tja, wie du selbst sagst, die haben nicht alle Ahnung vom Sprengstoffrecht.
     
  18. Auch wenn du vielleicht Recht haben magst, was ich mangels Wissen nicht beurteilen kann.
    Aber, spielt das überhaupt eine Rolle? Die zuständige Behörde hat ein offizielles Dokument raus gegeben. Darin enthalten sind Dinge die man darf, nicht darf und gewisse Auflagen. Und das gilt.
    Und es kann doch wohl die Aufgabe der Person sein, die Arbeit der Behörden zu prüfen, zu kontrollieren was auch immer.....
     
  19. Absolut!
    Und so kompliziert ist das auch nicht. Man muss sich halt nur mal einlesen und dann auf dem aktuellen Stand bleiben. Oft reicht dafür schon ein Blick in die jeweiligen Supportforen der Software die du verwendet. Onlineshop o.ä. usw.
    Und selbst wenn du z.B. keinen Shop hast, kann ein Blick trotzdem sehr hilfreich sein, denn du bist mit diesen Sorgen nicht alleine. ;-)
    Da sind solche Dinge nämlich immer ein großes Thema, inklusive vielen hilfreichen Tipps und Hinweisen.

    Mit Abmahnungen wird sehr viel Geld verdient, allerdings nicht nur durch die Abmahner. Du verstehst?
     
  20. Ich kenne ein paar Pyrotechniker, die auch im 7er das verwenden eingetragen haben und damit Feuerwerke anzeigen können.
    Ich gebe dir aber Recht, das ist sehr unüblich.

    Mein Händler für F3 (ausschließlich, da keine FK) hat neben dem 7er für F3 auch einen 20er für F3....

    Es gibts nichts, was es nicht gibt....

    Das Problem an der Sache ist ja, genauso wie beim 27er, dass es einfach keine Einheitliche Regelung gibt. Hinzu kommt, dass wie Du bereits sagtest, die Behörden oftmals keine Ahnung haben.
    Demletzt war hier ein 27er zu sehen, da war das Verwenden auf F3 beschränkt, der Erwerb jedoch nicht.... Der hätte ohne FK F4 erwerben können....
     
  21. Also in meinem ersten §7 war auch ein §20 integriert, den ich da gar nicht wollte. Ich hatte §7 und §20 getrennt beantragt. Ich hatte also die ersten Jahre §7 inkl §20 und nen §20 seperat. Der integrierte §20 ist hier durchaus gängige Praxis wenn man eine Fachkunde nachweisen kann. Ich kenn auch nen anderen Kollegen der das hat, ist aber in meinen Augen Blödsinn und behindert einen, wenn man mal für ne andere Firma was machen möchte, von daher wollte ich das auch getrennt.
    Als ich die Fachkunde erweitert habe, hab ich das dann komplett raustrennen lassen.

    Wie das nun bei Kat3 is muss man schauen. Denkbar wäre es dies zu kombinieren, allerdings nur im Rahmen der Dinge die man ohne Fachkunde machen kann. Das PyroRob im Kat3 Bereich anscheinend auch einen §20 und §7 besitzt, ist wohl bekannt.
     
  22. Hast du da was konkretes, ich finde nichts gescheites? Meistens wird auch nur empfohlen einen Anwalt zu nehmen. Das würde ich auch am liebsten tun, hatte auch schon bei Trusted Shops angefragt was mich das kosten würde, ca. 5000€ wollten die für die AGB Anpassung und mann muss ein Abo abschließen...

    Ich lese mich gerne ein, aber ich suche was verständliches, und Studieren möchte ich Jura dabei aber nicht.

    PS: Ich erstelle meine Website, kein Shop, mit IONOS, aber ein Supportforum habe ich nicht gefunden. Auch keine Hilfe zu AGB's von IONOS selbst.
     
  23. Hast du schonmal bei der IHK nachgefragt? Man muss kein Jura studieren, aber einen gewissen kaufmännischen und rechtlichen Rahmen sollte man schon beherrschen, wenn man eine Gewerbe betreiben möchte. Dazu gehört AGBs zu verstehen und auch formulieren zu können. Das kostet keine 5000,-€, aber einige Wochen Arbeit. Ist natürlich doof so knapp vor der Saison.
     
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