Bestimmung Abrennplatz auf Straße ( Zone 30 )

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Alex_on_Fire, 11. April 2022.

  1. Hallo zusammen,

    vielleicht könnte mir einer weiterhelfen.
    Ich möchte demnächst gerne anlässlich eines Geburtstages ein paar F2 Batterien ohne
    Fächer schießen. Allerdings gibt der Garten hier nicht genügend Platz her.

    Besteht eine Möglichkeit über die Gemeinde hier eine Genehmigung einzuholen um auf
    der Straße diese Batterien zu zünden ?

    Es handelst sich um eine verkehrsberuhigte Zone ( 30 km/h ).
    Kein Durchgangsverkehr. Wird nur von den Anwohnern genutzt.

    Was habt ihr hier für Erfahrungen. Würde mir die Gewerbeaufsicht nach dem Einverständnis der Gemeinde die
    Genehmigung zum Zünden erteilen ?

    Anbei mal ein Lageplan von der Örtlichkeit. 8m Sicherheitsabstand würden eingehalten werden.

    An Silvester wird hier schon Jahrzehnten gezündet.

    Gruß Alexander
     

    Anhänge:

  2. Diese Frage wird Dir nur deine Gemeinde rechtssicher beantworten können. Auch eine verkehrsberuhigte Zone kann eine Durchgangsstrasse sein. Ebenso eine Sackgasse mit einem Wendehammer. Eine Zu- Abfahrt für Anwohner muss jederzeit möglich sein.
    Eine kurzfristige Sperrung durch die Polizei ist aber grundsätzlich möglich, nur darfst Du selber dies nicht tun.
    Das wäre ein Eingriff in den Strassenverkehr und kostet Geld.
     
    PaintTheSky0584 und Jenny gefällt das.
  3. Hallo zusammen,

    ich hätte nochmal eine Frage zwecks Sicherheitsabstände ( KatF2 ). Alternative hätte ich evtl. einen anderen Abbrennplatz.
    Eine Information laut Gesetz oder Verordnung für KatF2 habe ich nicht gefunden.


    Jetzt wollte ich mal fragen ob es möglich ist den Sicherheitsabstand von den empfohlenen 8 m
    zu Gebäuden evtl. zu verkleinern wenn von diesen keine Brandgefahr ausgeht.

    Die Zuschauer würden ca. 15-20 m entfernt stehen.

    Könnte man dies evtl. mal bei der Gewerbeaufsicht anzeigen.


    Es handelt sich um Garagen mit Blechdächern. Der Radius vom Abrennplatz zu den Garagen ist ca. 4 m
    ( Roter Punkt = Abbrennplatz )

    Vorab vielen Dank für eure Antworten

    Gruß Alexander
     

    Anhänge:

  4. Ist insgesamt schon eine schwierige Location. Dann in wenig Entfernung noch Straßen auf beiden Seiten. Was nach oben geht, kommt auch wieder runter. Was die 4 Meter zu den Garagen an geht.. Das ist vertretbar würde ich sagen. Wenn die Räumlichkeiten anständig verschlossen sind und tatsächlich keine Brandgefahr besteht. Wir haben Abbrennplätze wo wir wenige Meter neben den Gebäuden Großfeuerwerke abbrennen. Das ist nicht immer das Problem. Die Straßen würden mir in deinem Fall mehr Sorgen machen (Gipspropfen, Schnipsel, langziehende Effekte..)
     
  5. Wie nah kann man den mit KatF2 Feuerwerk an Gebäude gehen, damit man dies auch noch genehmigt bekommt ?
    Gibt es da Richtwerte ?

    Gruß Alexander
     
  6. Das wird von Fall zu Fall anders entschieden oder erst gar nicht beachtet und einfach genehmigt.
    In manchen Fällen (sehr selten) gibt es für solche Einzelfälle auch Besichtigungstermine mit der Behörde.
    Einfach mal Antrag stellen und abwarten. Hauptsache du selbst bist dir der Gefahren bewusst bzw. die Gebäude sind wirklich nicht so leicht entflammbar. WENN was passieren sollte, muss man seiner Versicherung nur anschließend sehr gute Argumente liefern.. 8m sind eben 8m. Wiederum ist eine Garage kein Gebäude im eigentlichen Sinne (bewohnt etc.). Manchmal ist das alles gar nicht so einfach.
     
    Alex_on_Fire gefällt das.
  7. Nun, letztendlich wird es an der genehmigenden Behörde liegen, und falls der Abbrenner zwischen den Garagen Privatgrund sein sollte, muss der Grundeigentümer auch zustimmen. Der wird dies vermutlich nur tun, wenn garantiert wird, dass danach alles an Überbleibseln des Feuerwerks entfernt wird.

    Auch sollte man bedenken, dass der Aufbau, die Durchführung und der Abbau des Feuerwerks eine gewisse Zeit braucht. In diesem Zeitraum können die Anwohner nicht an ihre Garagen. Wurde das mitgeteilt und abgeklärt?

    Wird der Mindestabstand von 8 m bei Kat. F2 unterschritten, und es passiert was (z. B. Batterie zerlegt sich/fällt um, es gibt Dellen oder Brandflecken an den Garagen), dürfte sich die Haftpflichtversicherung (hast Du denn eine?) mit Sicherheit quer stellen.

    Mir persönlich wäre das in der gezeigten Konstellation zu heikel.
     
    UrsulaO. gefällt das.
  8. Mir auch, denn wer kennt das Schild micht?


    https://www.amazon.de/GARAGE-Rauchen-verboten-WARNSCHILD-T%C3%9CRSCHILD/dp/B00TZ3CTRK#


    Da wird auch die Behörde kein Auge zudrücken.
     
    blauescabrio gefällt das.
  9. Ich weiß nicht wie die Statik der Garagendächer ist aber man könnte - wenn machbar - von da schießen... ;)
     
  10. Da war die Frage eigentlich schon beantwortet.


    Nicht dein Ernst? Da würde ich mal die Garagenverordnung des jeweiligen Landes studieren. Normalerweise ist in Garagenanlagen das Rauchen und offenes Feuer schon verboten.



    Was an Silvester als Brauchtum erlaubt oder geduldet ist, spielt während des Jahres überhaupt keine Rolle.
     
    chr gefällt das.
  11. Hallo Alex,
    wenn ich es richtig verstehe, beantragst Du eine Ausnahmegenehmigung vom Abbrennverbot nach §24, also KEINE Anzeige nach §23 (die ohnehin nur durch Inhaber eines §27er oder §7er erfolgen kann).
    Dann musst Du "nur" den gesetzlichen Mindestabstand von 8m zu Personen und brandempfindlichen Objekten beachten. Du kannst also zwischen Blechgaragen F2 Artikel schiessen, wenn die Zuschauer und brandempflindliche Objekte mindestens 8m entfernt sind.

    Immer vorausgesetzt, dass Du lediglich eine Ausnahmegenehmigung beantragst. Denn sobald Du nach §23 anzeigst, gelten andere Maßstäbe, dann kannst Du dich auch nicht mehr auf 8m berufen, sondern musst gewährleisten, dass alles sicher ist, denn Du musst hierfür auch haften (= Du benötigst dann auch eine Versicherung).
    Gruß, Uli
     
    Saul.Goodman und Amonshie gefällt das.
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