Bestimmung Abschaffung der BAM nummern?

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Zelfi, 21. Oktober 2013.

  1. Von strafrechtlicher Entscheidung kann hier doch eigentlich keine Rede sein sofern es um das Mitbringen von Ce F2 oder F3 geht. Hier kann man maximal von einem Ordnungswidrigkeitsverfahren sprechen. Siehe hierzu §40 Abs.5 SprengG in Verbindung mit §41 Abs.1a SprengG
    Vergehen können mit einem Bußgeld bis zu 50000€ geahndet werden.

    Adnan es wäre schön wenn du schildern könntest worum es in deiner erwähnten "Geschichte" geht. :blintzel:
     
  2. Aber die BAM hat doch schon 2012 so ein Gutachten längst veröffentlicht, mit dem Tenor "es ist legal F2 ohne BAM als Privatperson einzuführen.

    Beweis:
    "Hinweise der Bundesanstalt für Materialforschung und prüfung (BAM) zum Thema
    Rechtliche Einordnung von pyrotechnischen Gegenständen im Hinblick auf
    den strafbaren oder ordnungswidrigen Umgang (hier Verbringen undVerwenden) nach Sprengstoffrecht" vom 30.07.2012":

    http://www.bam.de/de/service/amtl_mitteilungen/sprengstoffrecht/sprengstoffrecht_medien/recht_einord_pyrot_gegenst.pdf

    Zugleich wird dort das T1 "zu Vergnügungszweckentfremdungsproblem" gelöst.

    Auch liegen schriftliche Bestätigungen vom Zoll zu diesem Thema vor, dass dies auch so gehandhabt wird (oder werden sollte:

    Beweis:
    http://www.feuerwerk-forum.de/showpost.php?p=601673&postcount=268 ...)".

    Auch ist auf der Zollseite der Hinweis mit der Einfuhr nur zwischen 29.12. und 31.12. gestrichen und gegen "Ganzjährig" ersetzt worden.

    Die Einfuhr von BAM gekennzeichneten Gegenständen wird denen von CE- gekennzeichneter gleichgestellt: "......CE-Zeichen oder BAM-Kennzeichnung......."

    Beweis:
    http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/Einschraenkungen/Feuerwerkskoerper/feuerwerkskoerper.html

    Anmeldepflicht der Feuerwerkskörper bleibt wohl bestehen. Nur die Argumentationsgrundlage sieht jetzt ziemlich günstig aus:

    "Feuerwerkskörper sind bei der Einfuhr aus einem Drittland stets an der Zollstelle anzumelden"

    Tabs
     
    Lutzmannrollerfahren gefällt das.
  3. Stimmt fast :)

    Die F2/F3-Thematik ist leider wahr - die OA können nichts dagegen unternehmen. Ich hoffe sehr, diese Lücke im Gesetz (so wird es von den OA (und von mir) gesehen) wird baldigst geschlossen

    Bezüglich der BKS-F2-Böller-Thematik - hier ist entgegen dem finalen Tenor der "Pro-"Seite ein Strafverfahren in der Entscheidung... ein finales Urteil steht also aus. Ohne weitere Kenntnis davon zu haben bin ich überzeugt dass ein Urteil frühestens am 02.01. kommen wird.

    Daher ist - solange dies nicht juristisch final entschieden ist - mit größter Vorsicht zu agieren

    Denn der Ablauf - wäre es legal - ist ja: Einkauf im Ausland, Anmeldung beim Zoll, Mitnahme.
    Wenn aber der Vorgang illegal ist, dann machen sich alle die diese Waren im Ausland erwerben und beim Zoll anmelden strafbar.
    Der Vorgang "erwerben, NICHT beim Zoll anmelden" ist per se strafbar.

    Es bleibt (noch) unklar. Ich hoffe natürlich dass dieser Unsinn mittels richtigem Urteil zerschlagen wird. Andere hoffen auf das Gegenteil.
     
  4. Beim Wiederholungslehrgang in Siegen habe ich dieses Thema (Blitzsatzknaller F2 aus Ausland legal nach Deutschland einführen und verwenden) angesprochen. Klare Aussage von relevanter Stelle:
    Es läuft ein Strafverfahren gegen eine Person, die genau so vorgegangen ist (also Erwerb, Anmeldung beim Zoll)

    Natürlich kenne ich keine Namen - brauch ich auch nicht. Da wir dort alle Pyrotechniker waren gab es da keine "Interessengruppe "pro-Blitzsatzknaller für Jedermann", die man hätte beeindrucken können. Die Leute dort hatten übrigens einstimmig gemeint, dass dies illegal sei und jeder der das macht bestraft gehört.

    Die BAM-Formulierungen sind mir zu unklar. Anfragen von mir zu dem Thema sind seit Monaten unbeantwortet. Ich hatte direkt gefragt, ob es legal ist in Tschechien oder Polen F2-Artikel mit Bltizsatz und CE nach D als Nichtscheininhaber zu bringen und an Silvester dort abzubrennen.
     
  5. Vorsicht. So weit ich das Problem verstanden habe:
    Wenn es Artikel sind, die in D eine BAM-Nummer bekommen würden scheint das Problem gelöst zu sein. Wenn aber die Artikel - Blitzsatzböller - in D nie eine BAM-Nummer bekommen, dann eben nicht. Im übrigen gäbe es doch kein Strafverfahren vor Gericht?
     
  6. Woher soll man denn als kleiner unwissender Silvesterzündler wissen welche Artikel eine BAM Nummer bekommen würden und welche nicht.:dontthinkso::p
     
  7. #32 Tabs, 7. November 2013
    Zuletzt bearbeitet: 7. November 2013
    Warum: Weil immer irgendein übereifriger auf die Fachdienststellen pfeift und sein eigenes Süppchen kocht. Im SprengR wie auch z.B. in der Auslegung der StVO.
    Ich kenne sogar einen Fall da hat auf Anzeige eines PVB, über StA, ein Richter einen Mann wegen fehlen eines Waffenschein >verurteilt<, weil dieser in seiner eigenen Wohnung eine "PTB im Kreis" Waffe führte. Dem Kundigen fallen in dem einen Satz so viele Fehler auf, das man sich fragt ob PVB+StA+Richter vielleicht allesamt auf ner Baumschule studiert hätten. Die Berufung dauerte nach Erzählungen <1 Min und war dem Berufungsrichter sichtlich peinlich.

    "Nur solange eine BAM Nr. erteilt würde": Da der Importeur ja nicht wissen kann ob und was die BAM auszusetzen hat, kann der Einführende nur das CE Label als Einstufungsangabe nehmen". Diese Einstufung kann die BAM m.W. nicht mal wiederrufen, es sei denn die CEII Einstufung selbst stammt von der BAM. Selbst wenn die BAM am Ende die Freigabe für D ablehnen würde, kann sich der Betreffende auf "Verbotsirrtum" §17 StGB berufen. Falls das Gericht überhaupt auf das Ergebnis der Prüfung abstellt, denn diese vorherige Prüfung obliegt gerade eben nicht einer Privatperson. Außerdem lese ich weder in der Stellungnahme der BAM, noch im Schreiben des Zolls etwas vom "Prüfungsvorbehalt" einer nachträglich von diesen Stellen beauftragten BAM Prüfung.
    Sondern (in eigenen Worten) nur von "Der Import von CE Klasse II ist für Privatpersonen statthaft, sofern keine BAM Prüfung stattgefunden hat, die Erlaubnistatbestandsmerkmale zur Erwerbsvoraussetzung erklärt (CEII BAM-P2 mit Schein)"

    Last but not least: Der Zweck der Anmeldung beim Zoll ist ja gerade dass man dem Einführenden, bei korrekter Anmeldung, gerade keine Absicht einer Straftat unterstellen kann. Der Zoll prüft und gibt frei / oder auch nicht.

    Natürlich heißt das nicht dass irgendein Provinzgericht nicht doch am Ende verkündet einen Nachwuchs-Bin Laden seiner gerechten Strafe zugeführt zu haben. Wenn sich mit ein und dem selben Fall 100 Juristen beschäftigen, hat man am Ende 110 verschiedene Urteile.
     
  8. Ich verstehe gar nicht, für was es da noch ein Gerichtsurteil braucht ???
    BKS Böller waren und sind in Deutschland absolut tabu.
    So steht s im Gesetz.

    Aber das ist hier gar nicht das Thema, soweit ich das verstanden habe.
    Nach Polen fahren, eine dortige Kat.2 Batterie kaufen, die s bei uns NOCH nicht gibt, aber bei uns auch zugelassen werden KÖNNTE und CE Zeichen drauf hat, beim Zoll anmelden und an den Verkaufstagen mit nach D bringen.


    Insofern wurde hier wohl ein wenig aneinander vorbei argumentiert.
    Das BKS -Böller nicht gehen, SOLLTE hier jedem klar sein.

    Derjenige, der gerade an diesem Gerichtsverfahren "teilnehmen darf" :cool: , dürfte extrem schlechte Karten haben.
    Wie soll denn das Urteil auch aussehen? Gesetzesänderung? :rolleyes:

    Denjenigen, die diese Dinger haben wollen, sind alle Gerichtsurteile dieser Welt total egal.
    Verboten ist s eh schon.
    Es wird nie erlaubt werden.
    Also was soll so ein Prozess, bzw was soll so spannend an dem zu erwartenden Urteil sein?
    Der Typ (ich geh mal von männlichem Exemplar unserer Spezies aus ) wird bestraft und fertig.
     
  9. Das mag für Forum-User vielleicht gelten, aber ich kann nicht vom Otto-Normal-Bürger verlangen, dass er Gesetzestexte wälzt. Wenn von Öffentlich-Rechtlichen, sowie auch Privaten, Sendern die Aussage kommt, dass BAM oder CE drauf sein muss, dann geht der Normale davon aus, dass das passt.
     
  10. Warum es eine Straftat sein soll, wenn man die Gegenstände bei dem Zoll anmeldet, entzieht sich auch meiner Vorstellungskraft. Im schlimmsten Fall wäre die Einfuhr abgelehnt worden ... ?

    Ich habe nun selbst im SprengG und 1. SprengV nachgelesen und die Darlegung der BAM (vom 5. März 2013) ist nachvollziehbar.

    SprengG § 5:

    (1) Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände dürfen nur eingeführt, verbracht, in Verkehr gebracht, vertrieben, anderen überlassen oder verwendet werden, wenn der Hersteller oder sein in einem Mitgliedstaat ansässiger Bevollmächtigter für sie den Konformitätsnachweis erbracht hat und die Stoffe und Gegenstände mit der CE-Kennzeichnung (CE-Zeichen) versehen sind.

    Soweit kein Wort über BAM-ID.

    1. SprengV § 6:

    (4) Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände sind vom Hersteller oder Einführer vor der erstmaligen Verwendung im Geltungsbereich des Gesetzes der Bundesanstalt anzuzeigen. [...] Die Bundesanstalt vergibt zum Nachweis der Anzeige eine Identifikationsnummer.

    Ich konnte keine Straftat oder Owi zu privater Verwendung ohne BAM-ID finden. Alles bezieht sich stets auf den Hersteller/Einführer. Man könnte natürlich eine private Person als Einführer hinstellen, aber auf der anderen Seite obliegt der Person keiner (logischen) Erlaubnis zur Anmeldung bei der BAM.

    Ich bin aber auch kein Anwalt und habe evtl. weitere Stellen im Gesetz übersehen. Soweit wäre die Aussage CE oder BAM-Nr. (bezogen auf die alten Zulassungen) korrekt.

    EDIT (da es ja gerade auch um BKS geht):

    1. SprengV § 20:

    [...]
    (4) Folgende pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen nur an Erlaubnisinhaber nach § 7 oder § 27 oder Befähigungsscheininhaber nach § 20 des Gesetzes vertrieben, überlassen oder von diesen verwendet werden:

    1. Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz,
    2. Raketen mit mehr als 20 g Netto-Explosivstoffmasse,
    3. Schwärmer und
    4. pyrotechnische Gegenstände mit Pfeifsatz als Einzelgegenstand.

    Satz 1 gilt nicht für das Verbringen aus dem Geltungsbereich des Gesetzes.


    Diese Sache dürfte in der Tat eindeutig geregelt sein. Wobei fraglich ist, ob mit "überlassen" außerhalb des Geltungsbereiches auch die Einfuhr gemeint ist, denn eine offizielle Überlassung findet im Ausland statt. Dann dürfte man sie zumindest nicht verwenden.
     
  11. Laienhaft ausgedrückt "ja". In der Rechtsprechung unterscheidet man allerdings zwischen gewerblichem Verkauf, privater Weitergabe, Import u.s.w. (Erwerb, Einfuhr, Besitz sind unterschiedlich definierte Begriffe). Mit dem Ergebnis dass nicht alles was nicht gewerblich verkauft werden darf nicht dennoch privat eingeführt oder besessen werden darf.

    Und da unser SprengR weitgehend an die EU Vorgabe angelehnt wurde, und bei EU Cat II ohne BAM Prüfung eben keine Sanktionen gegenüber Privat vorsieht, sind Cat II Böller mit BKS nach EU Recht + aktuelles SprengR eben nicht mehr zwangsläufig unzulässig. (Falls es Cat II BKS Knallkörper gibt. Ich bin kein ziviler Pyrotechniker, ich nehme es einfach mal an, da in anderen EU Ländern ja BKS Böller an privat verkauft werden, und Cat III dort ebenfalls EWB Pflichtig sein müsste. Folglich müssen bestimmte BKS Knallkörper Cat II sein)

    Gleiches galt z.B: auch für RedBull, dritte Bremsleuchte,.... da in der EU zugelassen auch bei uns legal, obwohl in D nicht zulassungsfähig (früher).
     
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  12. Ach hier sieht man:
    Da "Einfuhr" oder u.U. reicht auch der Begriff "in Verkehr bringen" nicht explizit aufgeführt ist, was bei Strafgesetzen jedoch aus Gründen der Normenklarheit Pflicht ist, fällt - falls es nicht tatsächlich noch weitere, einschlägige Vorschriften dazu gibt (die ich dann nicht kenne) - der private Import auch von Cat II CE BKS Knallkörpern gerade nicht unter Verbot bzw. Strafvorbehalt.
     
  13. Moment mal.... wer im Ausland Zeugs holt und nach Deutschland bringen will ist dann eben SELBST schuld. Es gibt keine Pflicht des Staates Gesetzeslücken (aus Sicht des Staates) dahingehend zu vereinfachen dass der Gesetzeslückenausnutzer es leichter hat....

    Ist ja auch nicht in Stein gemeißelt, lediglich meine VERMUTUNG, basierend auf diversen Aussagen die sich widersprechen oder bewusst uneindeutig (von der BAM) gehalten sind. ;)
     
  14. Nicht immer reden, importiert doch einfach und ihr wisst mehr... :D
     
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  15. Nicht jeder ungeregelte Tatbestand bzw. jedes Nicht- Verbot ist automatisch eine Gesetzeslücke.

    Vielmehr kann man davon ausgehen, dass - wenn der Gesetzgeber Klasse II und Klasse III - explizit von der Erlaubnisvoraussetzung "Fachkunde" ausnimmt, dies seinem Willen entspricht. Es ist ja nicht einfach so dass es einfach keine Erwähnung von Klasse II oder Klasse III in den einschlägigen Gesetzen/VO gäbe. Klasse II und III finden einzeln Erwähnung als Ausnahme bei der Fachkunde, bei Klasse II ist zusätzlich keine Erlaubnis nach dem SprengG nötig. Das als "Lücke" zu definieren ist m.E. recht gewagt.

    Das dies aus Sicht der Pyrotechniker zu potentiellen Einnahmenverlusten führt mag zwar aus deren Standpunkt gesehen "eine Lücke" sein, keinesfalls kann man jedoch davon sprechen, dass es sich dabei um ein vom Gesetzgeber unberücksichtigtes Versäumnis handelt. Dazu bräuchte man die Protokolle der betr. Sitzungen der Fachgruppen des Bundestages.

    Man kann aufgrund der explizit erwähnte Ausnahme von der Fachkunde (Kat. III), jedoch der Pflicht zur sprengstoffrechtlichen Erlaubnis vielmehr davon ausgehen, dass der Gesetzgeber nur die Intention hatte "unzuverlässigen" Personen den Zugang zu Explosivstoffen höher als Kat II zu untersagen.

    Beispiel aus dem WaffR: Schußwaffen unter 60cm, die mit heißen Gasen ein Projektil durch einen Lauf treiben sind WBK- Pflichtig. Wenn die Waffe allerdings so produziert wurde, dass das Projektil nicht mehr als 7,5J erreichen kann, ist kein "Bedürfnis" nötig. Man bekommt also eine WBK, muß aber keinen Grund hierfür nachweisen. Zweck des Gesetzgebers war auch hier unzuverlässige Personen vom Zugang zu Waffen abzuhalten, die einfacher umzubauen sind als z.B. Luftdruckpistolen, die nur mit kalten Gasen arbeiten. Von der Gefährlichkeit her sah der Gesetzgeber jedoch keinen Grund, Besitz/Benutzung einem Normalbürger zu verwehren.
     
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  16. Es ist ermüdend wenn Menschen nur das lesen was sie lesen wollen.

    Ich schrieb, dass vermutlich Artikel, die die Kritierien für F2-BAM-Zulassung HÄTTEN, straffrei sind, da diese ja nur deshalb nicht eingeführt werden sollen, weil die BAM nicht Prüfmuster getestet hat.
    Wenn aber - Blitzssatzknaller und andere Sachen, die in D NIE durch eine BAM-Prüfung kommen eingeführt werden, schlägt der Staatsanwalt zu.
    Es ist eine Vermutung - nicht wissen. Ich weiss nur, dass jemand aus dem osteuropäischen Ausland Blitzsatzknaller beim Zoll angemeldet hat und jetzt ein Strafverfahren darüber verhandelt wird.

    Such es Dir aus...

    Mit Provinzgericht hat das nichts zu tun - erkundige Dich bitte über die deutsche Rechtsprechung. Danke
     
  17. Nun ja, so genau weiss ich jetzt nicht wo Pyrotechniker Geld verlieren wenn Blitzsatzböller in D verkauft werden ???
    Eventuell kannst Du das erläutern?

    Eine Lücke im Gesetz - jepp, dass ist meine Meinung. Nebenbei auch die Meinung derer, die in Siegen waren. Zudem - da ich mich da auch bei mir in der Gegend umgehört hatte - sehen ALLE Gemeinden es so. Egal ob kleine oder grössere Städte, alle haben ein Problem damit, dass Hinz und Kunz 75g-Raketen in F2 ohne vernünftigen Abbrenner einfach zünden können. Nur weil sich der Bundestag damit noch nicht beschäftigt hat bedeutet es nicht dass es nicht falsch sein kann. Im Gegenteil, sollte der Bundestag sich damit beschäftigen kommt eher das Totalverbot für Nichtscheininhaber ausserhalb Silvesters, die Abschaffung (durch Adaption des SprenG) des F2/F3-27ers.

    Interessanterweise eben deshalb, weil irgendwelche Leute "mit Gewalt" Blitzsatzböller für jedermann" haben wollen. Wäre die Sache nicht so traurig, man könnte drüber lachen.

    Im Waffenrecht haben wir mit dem nächsten Amoklauf eh ein Totalverbot, die bisherigen Verbrecher haben dafür den Boden bereitet. Schade - wenn aber Vollpfosten wie der Winnender Vater seine Knarre aus Ego-Gründen mit Muni rumliegen lässt fällt es leider auf alle zurück.
     
  18. Scheinbar geht es aber genau darum. Blitzsatzböller aus Ausland mit ID.

    Solange sich derjenige, der den Prozess hat nicht meldet kennt man nur Fragmente (ich baue aber darauf dass die Leute die das erzählt haben wissen was sie sagen).
    Derjenige kann sich ja melden....

    Wie schon beschrieben wurde, wer diese Teile aber abbrennt wird immer die Nachweispflicht haben müssen, dass er
    a.) ein 27er hat
    b.) die Zolleinfuhrpapiere bei sich hat.

    Anderenfalls wird die Polizei (je nach Lust und Laune) ihm das Zeugs entweder wegnehmen und ihn ermahnen, ihn anzeigen oder schlimmstenfalls gleich in die Zelle stecken.

    Sie wird ganz sicher NICHT auf die Aussage von Hein Blöd hören der da sagt: "ich habe in Polen XY erworben, bin damit legal über die Grenze, zünde diese hier weil sie eine ID haben.....

    Aus dem Grund hatte ich ursprünglich geschrieben dass man eher mal abwarten solle. Diejenigen, die hier so 100%tig sicher sind dass alles legal ist sollen es einfach mal machen.... dann schaut man weiter :)
     
  19. Du bist Fachanwalt? Kennst Dich aus und kannst hier juristische Beratung online machen? Echt jetzt? Respekt....:rolleyes:

    hast Du Dir mal überlegt dass Deine pseudowissenschaftlichen Ausführungen Menschen dazu bringen könnten eine Straftat zu begehen?

    Sag doch einfach: Du weisst es nicht sicher.

    Für mich als Gegner ist es einfach: ich warne, weil es schief gehen kann.
    Die Befürworter sagen "ist legal, glaube ich, eventuell, möglicherweise, aber ich kann natürlich nicht alles wissen".

    Merkst Du was?
    Entweder Du hast Cojones und schreibst "ich steh dafür gerade" oder Du lässt solche Aussagen, find ich zumindest.
     
  20. Erläutern: Damit bezog ich mich weniger auf BKS Böller, mehr auf z.B. Zink 905 75g Raketen. Die ergeben schon ein recht ansehnliches Feuerwerk. Man wäre damit also, so man auch was "brauchbares" sehen will, z.B. bei Hochzeiten, Geburtstagen etc. nicht mehr zwangsläufig auf Pyrotechniker angewiesen, nur noch auf die Abbrenngenehmigung der zuständigen Stelle.

    Gemeinden & Co.: Es wundert mich kein bisschen, dass Berufsbedenkenträger 75g Raketen als Gefahr für die öffentliche Sicherheit sehen. Die Grenzen zwischen "Material für Erwachsene" und Teufelszeug liegen in Deutschland bekanntlich etwas tiefer als im überwiegenden Rest der Welt.

    Der Bundestag jedoch hat sich damit beschäftigt, und zwar bei der Reform des SprengR im Zuge der EU Harmonisierung. Denn sonst hätte man die Ausnahme für Kat. II und III ja nicht ausdrücklich ins Gesetz aufgenommen. Wäre man damals einfach davon ausgegangen dass es z.B. Kat III eh nicht gibt, folglich man es nicht berücksichtigen muß, hätte es auch der Ausnahme in §4 Abs. 5 SprengV nicht bedurft. Daraus kann man nur schließen dass diese Ausnahme Absicht war. Unbeabsichtigt könnte höchstens die Nicht- Berücksichtigung eines Sachverhaltes sein, keinesfalls jedoch die namentliche Erwähnung als Ausnahme.

    Ich bin kein Anwalt, auch mache hier keine Rechtsberatung. Ich nehme mein Recht nach Art. 5 (1) GG wahr, genau wie Du. Ich gehe hier ja nicht auf Einzelfälle ein oder bewerte Einzelsachverhalte. Ich habe allerdings annähernd die selbe Ausbildung wie ein Anwalt genossen, jedoch mit anderem Berufsziel.

    Wer meine Begründung komplett liest, der sieht dass ich auch darauf hingewiesen habe, dass bei Import von Kat. II, ohne BAM, die Vorlage beim Zoll von Nöten ist, und die Aussagen zu einem §27 Schein für Kat II und III sind eine Argumentationsgrundlage für die Auseinandersetzung mit den Erlaubnisbehörden.

    Mit keinem Wort habe ich erwähnt dass jemand ohne Fachkunde sich selber eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis ausstellen darf, oder ohne Anmeldung beim Zoll Kat II ohne BAM importieren darf. Und nur so könnte jemand überhaupt in Gefahr laufen eine Straftat zu begehen.

    Und egal was ich hier für Ausführungen mache, rechtsverbindlich darauf verlassen (als Rechtfertigungsgrund i.S. eines Verbotsirrtums) kann sich nur derjenige, der offiziell einen zur Rechtsberatung Berechtigten mit der Klärung eines Sachverhaltes beauftragt. Solange ich mich hier nicht als Anwalt ausgebe, kann zwar ein Betroffener behaupten er hätte sich nur aufgrund meiner Stellungnahmen hier so verhalten, die Masche zieht aber in diesem Land vor keinem Gericht.

    Last but not Least: Ich habe zwei Stellungnahmen von BAM & Zoll hier zitiert/verlinkt, die genau meine Argumentationskette stützen. Und diese Stellen sind dazu berufen rechtsverbindliche Auskünfte zu geben. Kopie davon machen, am Zoll beim Import vorlegen und sehen wie die versuchen sich rauszureden.
     
  21. Noch mal....

    Du bringst Links zu Aussagen der BAM, die eben NICHT eindeutig sind.
    Wenn hier Leute nun diese - von mir pseudowissenschaftlich bezeichneten - Aussagen lesen nehmen die nur wahr was sie wahr nehmen wollen. Bist Du dann "schuld"? Jein. Nein - erst mal ist jeder Ü18 selbst verantwortlich. Ja - weil einen Standpunkt vertreten OHNE Gewissheit ob dieser Standpunkt eventuell illegal ist bedeutet, dass man Verantwortung dafür übernehmen muss. Wenn ich - ohne zu wissen ob das legal ist - schreibe "Man darf seine Frau vermutlich schlagen", dies mit irgendwelchen Querverweisen auf irgendwelche Aussagen - die aber eben nciht genau das wiedergeben was ich eigentlich begründen will - dann bin ich teilverantwortlich dafür, wenn einer loszieht und seiner Frau eine runter haut. Kommt der dann vor Gericht (und wird verurteilt) ist er erst mal selbst schuld. Die Frage nach dem "Anstifter" stellt sich für mich aber schon. In diesem Sinne empfehle ich den Anhängern der "alles was im Ausland F2 ist kann man reinbringen, wenn man es am Zoll anmeldet" Zurückhaltung. Sicher bin ich als "Gegner" dieses Verhaltens im Vorteil. Ich sage "nicht machen, sonst aua". Daher muss ich nicht fürchten dass derjenige, der es nicht macht negative Konsequenzen (Beschlagnahme bis zur Straftat) zu befürchten hat.

    Worauf doch jeder wartet ist ein offizielles Statement der BAM auf diese Fragen:
    1.) kann ich Knallboompeng-XY mit Blitzsatz, F2, legal von Tschechien nach D bringen?
    2.)sind die Batterie X, die Rakete Y und das Produkt Z (egal was) legal nach D verbringbar von Otto Normalo an den letzten drei Tagen ODER vom F2-27er unterm Jahr?
    Konkret, nix mit Paragraph Y, Satz Z, Wort A sondern ein schlichtes "Ja, ist legal. Ablauf ist...."

    Wäre es legal ist die PFLICHT der BAM und anderer Behörden, die Bürger darüber zu informieren. Ich stehe aber auf der anderen Seite, gehe davon aus dass es illegal ist, dass es ein Strafverfahren vor Gericht deswegen gibt und rate bis zur Entscheidung (und Öffentlichwerdung) zur Vorsicht.

    Was die 75g-Zink-Raketen betrifft: Sonderstellung: Die sind IN Deutschland, Du musst nix verbringen. Ergo - hast Du F2-27er, darfst Du (leider) diese verwenden. Warum leider? Weil Du es ÜBERALL ohne Hirn und Konsequenz tun darfst. Also auch in der (noch nicht verbotenen) Innenstadtzone in engen Häusergassen. Was bei der 10g-NEM-Rakete dumm ist, wird bei der 75g-Zink-F2 problematisch bis gefährlich. Finde ich zumindest, daher bin ich grundsätzlich dagegen und wünsche mir eine Änderung (Vulgo: Schliessung einer Lücke): Warum Lücke? Wenn der Pyrotechniker für eine 75g-Zink-F2-Rakete beim angezeigten Feuerwerk (auch an Silvester) 200m Sicherheitsabstand braucht ist das übertrieben, aber besser als die NULL Meter Abstand, die man als Silvesterzündler offiziell einhalten muss.. Steht auf Raketen grundsätzlich drauf "Mindestabstand zu Personen und Gegenständen 20m" bei Zink 905 "50m" wäre ich sofort dafür. Dann kann sich keiner rausreden sondern - wenn es schief geht - kann mit der vollen Härte des Gesetzes an den Genitalien gequetscht werden. Darum geht es.

    Wir werden uns aber nicht deckungsgleich bringen :)
     
  22. Viel Theorie nun mal etwas Praxis, naja nicht so wie ihr denkt....

    Es geht ja scheinbar wieder um dieses leidige Thema ob man aus dem Euro Ausland Pyrotechnik als normal Bürger nach Deutschland verbringen kann..... alleine schon das Wort VERBRINGEN ist abartig, daher spreche ich einfach mal , wie jeder normale Mensche von mitbringen ( wegen meiner ist damit dann "verbringen" gemeint) .

    Ich beziehe mich jetzt als Ausland mal auf Polen, weil das hier bei mir ja in der Nähe ist.
    Ich gehe auch mal davon aus das wir keine BKS Böller, Raketen 20 Gramm + X oder andere Artikel mitbringen wollen die nicht BAM "konform" wären ( von Kugelbomben und so ein Zeug wollen wir mal gar nicht sprechen).

    Also fährt man, als Scheinloser - Normal -Bürger rüber nach Polen und geht auf einen Markt und findet schnell Feuerwerk.
    Jetzt kommt der erste Haken: Einiges was dort angeboten wird , ist selbst in Polen illegal. Also wenn man das Zeug kauft und mal eben auf der grünen Wiese ein Test macht und die örtliche Polizei macht auch ein Test (mit dir) kann das böse enden, wenn man in Polen als Ausländer (zu dem noch als Deutscher) dort illegales Feuerwerk zündet. (Davon abgesehen kann es auch richtig Streß geben wenn man das Gleiche mit in Polen legalen Feuerwerk macht - sei es auch nur weil man Deutscher ist - ihr versteht wie ich es meine )

    Also sucht man sich zum Beispiel drei 500g Batterien mit CE für KAT 2 . Nun muss man natürlich hoffen das die CE Kennung keine Fälschung ist. Fälschungen und Plagiate gibt es auf diesen Märkten genug auch andere Betrügereien und nicht nur bei Klamotten und Duftwasser,DVDs und Markenwaren sondern auch bei Feuerwerk:
    Man denkt da nur an ahnungslose Deutsche, die Zigaretten kaufen in der Annahme die Menge X ist legal. Ist sie auch ! Aber findige Händler drehen den ahnungslosen unter Umständen Zigaretten an die in Polen illegal sind (aus Russland) und nicht in Polen versteuert sind. Wird man dann damit erwischt in Deutschland wird es auf alle Fälle teuer, egal ob Freimenge oder nicht, da die Zigaretten ja noch gar keine EU Steuer haben. Aber ok, ich bin Gott sei Dank jetzt Nichtraucher (Stolz auch mich selber) ...also wollen wir Feuerwerk mitbringen. Also wie oben geschrieben, kann das Kaufen auf den Märkten so seine Tücken haben, schon bevor man Polen überhaupt verlässt. Also kaufen wir unsere Batterien lieber in Feuerwerksshops jenseits der Märkte. Geht man zum Beispiel in Frankfurt/Oder über die Brücke nach Slubice und dann gleich links die Oder entlang , kommt man zu einen Container Shop der nur Jorge Feuerwerk verkauft (also vor zwei Jahren hatte der sogar mal auf). Gehe wir jetzt mal davon aus das die CE Nummern keine Fälschungen sind. Also kaufen wir da unsere drei 500g Batterien (wo wir der Meinung sind, das diese nicht gegen nationales Recht in Deutschland verstoßen - nicht vergessen die EU Norm kann durch nationales Recht gelockert aber auch , wie bei uns, verschärft werden). Jetzt kommt der nächste Haken, das erwarte Schnäppchen ist gar keins. Die Artikel kosten genauso viel, oftmals sogar mehr als bei uns im online Handel (vergleichbare Produkte). Ok egal, evtl ist der Effekt besser - drei gekauft und ab nach hause....huch stopp !!!!
    Ich darf als normal Bürger ja nur KAT 2 Feuerwerk innerhalb der Verkaufstage erwerben. Zählt das jetzt nur für den Kauf in Deutschland hmmm keine Ahnung. Also lasse ich die Batterien liegen und komme am 1. Verkaufstag wieder. Sicher ist sicher.
    So jetzt aber ab damit rüber nach Deutschland - huch stopp.
    Ich muss das ja beim Zoll anmelden.... ähmm nu ja , das Problem ... es gibt ja bei weiten nicht an allen ( evtl. gibt es zwischenzeitlich schon gar keine mehr) Übergängen deutsche Zollstationen - wo soll ich das Zeug jetzt anmelden ? Naja der Wille war das also ab nach hause.
    Jetzt kommt es natürlich wie es kommen muss - Mobile Zollkontrolle im Grenznahen Bereich...
    So jetzt geht's los - illegales Feuerwerk - nö hat doch CE -ja aber keine BAM -brauch es auch nicht -usw usw usw usw Das Feuerwerk darf man erstein mal abgeben .
    So jetzt bekommt man entweder eine Anzeige oder man darf sich das gute Zeug nach Klärung des Sachverhaltes beim zuständigen Zollamt abholen. In der Zwischenzeit ist Silvester natürlich schon lange vorbei. Dürfen mir die Beamten das Zeug jetzt unterm Jahr überhaupt zurückgeben.... oder muss ich warten bis zum nächsten Silvester. Schau an , schon wieder ist Silvester, hey jetzt gibt die Batterie auch in meinem Online Shop ;)

    Ok , das war jetzt etwas Märchenstunden zum Abend aber es ist doch Fak:.
    Angenommen es ist legal CE KAT 2 zu den Verkaufstagen mitzubringen - es lohnt nicht !

    Drei Tage vor Silvester haben wir sicherlich auch besseres zu tun als nach Polen (oder sonst wo hin zu fahren) um Artikel zu erwerben die es so in der Art auch bei uns OHNE PROBLEME gibt auch günstiger ist es auch nicht

    Auch wenn es legal wäre, wäre es sinnfrei !

    Wir haben heutzutage so viel wunderbare Artikel zu Auswahl, da brauch man sich die "gleichen" Artikel nicht extra aus dem Ausland holen auch wenn es legal wäre.

    Von den illegalen Feuerwerk mal ganz abgesehen, das ist noch sinnfreier.

    Und morgen erzählt euch Onkel Doc von der kleinen Elfe die den Weg zum Elfenturm vergessen hatte :)
     
    Adnan Meschuggi gefällt das.

  23. Ihr habt 75g Raketen :D
     
  24. Der erste Schnellscan sagt mir, dass man sicherstellen wollte, dass die neuen Regeln (auf Kategorien abgestimmt) identisch mit den alten Klassen übereinstimmt.

    Anderenfalls wäre eine Klasse-II-Rakete nur noch Scheininhabern zugänglich, nicht aber Otto Normalo. Nur die Produkte, die NEU in den Kategorien zugelassen sind wären dann legal gewesen.

    Um dies sicherzustellen hat man dieses Schreiben verfasst. Damit ist Kategorie2 = Klasse2.... ergo darf (bis 2017) Otto Normalo auch "altes Zeugs" verwenden.

    So versteh ich das Teil....
     
    doc_decker gefällt das.
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