Sicherheit Änderung Sprengstoffverordnung gewünscht

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von doc_decker, 5. Oktober 2019.

  1. Warum schreibst du nicht einfach dein zuständiges Amt an und fragst nach ? Du hast auf der Homepage Abweichungen zu der im Gesetz beschriebenen Verwendung von PtG festgestellt und möchtest wissen, welche Regelung nun gilt.

    Hab ich damals bei mir in der Gemeinde auch gemacht, da es auf der Seite keine eindeutige Regelung gab. Et Voila innerhalb von 2 Wochen Antwort erhalten und ausgedruckt. Sollte es an Silvester tatsächlich dazu kommen, das Ordnungshüter auftauchen, Schrifttsück der Gemeinde parat und gut ist. Aber hier ständig den Link mit falschen Inhalt zu posten, ist doch nicht zielführend. Und hier andere als Großmäuler abzustempeln, die dir letzendlich helfen wollen, halte ich nicht gerade für förderlich.
     
    H3ISENB3RG, Mathau, Blackadder und 2 anderen gefällt das.
  2. #77 fuxxi, 8. Oktober 2019
    Zuletzt bearbeitet: 8. Oktober 2019
    Vielleicht wegen meiner genannten Praxiserfahrung?

    Was bringt mir das, wenn die Angaben auf der HP falsch sind, sich aber Bürger, OA und Polizei darauf beziehen und ich dann noch mehr Ärger kriege, den ich sowieso schon innerhalb der zulässigen Zeiten habe?

    Selbst wenn man im Recht ist, macht das Zünden keinen Spaß mehr, wenn man dafür angemotzt wird oder sonstigen Ärger hat. Auch wenn das auf Dich nicht zutreffen mag.

    Zudem sind die zeitlichen Einschränkungen kein Problem für mich.

    Es geht um mögliche Konflikte, die aufgrund dieser falschen Informationen entstehen können.

    Die Tagesblätter drucken jährlich ebenfalls immer zeitliche Angaben kurz vor Silvester ab und viele Bürger bestehen auf die Einhaltung dieser Zeiten.

    Außerdem musste ich das nochmal prüfen, da Du den Eindruck erweckt hast, dass Du was gegen mich persönlich hast:

    Ich habe 1x den Link zu Treptow-Köpenick gepostet und 1x zu Steglitz-Zehlendorf, so viel zum Thema "ständig".

    Die mir helfen wollen? Alles klar...
     
  3. druck Dir den entsprechenden teil vom Sprengstoffgesetz aus und nimm ihn mit.
     
  4. Hm... Ein Totalverbot kann derzeit NICHT temporaer ausgesprochen werden... Denn dieses kann nur wegen Gefahrenabwehr bzw unmittelbare Naehe erteilt werden. Und wieso formuliert er es dann nicht einfach deutlicher ?
     
  5. Gesetzestext ausgedruckt dabei haben... Aber erst mal im verstaendlichen Deutsch Deine Fragen formulieren
    Dann kann man darauf antworten... Derzeit verbreitest Du Nebel und erwartest gebratene Tauben.
    Zeitliche Einschraenkung geht NUR bei reiner Knallwirkung. Umgang mit Behoerdenvertreter dazu hatte ich Anleitung bereits gegeben. Gesetzestext nebst Anwalt im Fall das Behoerdenmensch Recht brechen will....
     
    Jacki99 und tribun77 gefällt das.
  6. Ok.

    Dann hat das folgende Posting der Urheber wohl nur frei erfunden und die ganzen Liker sind Fakes bzw. Fanboys:

    Batterien & Rohre - Funke vs. Evolution


    PS: Anhand Deiner 2 letzten Postings kann ich bestätigen, dass der soeben verlinkte Inhalt leider zutrifft. Denn trotz umfänglicher, wiederholter Erläuterungen hast Du den Kern meiner Postings nach wie vor nicht verstanden oder willst ihn nicht verstehen und interpretierst ihn stattdessen so, dass es Deiner Argumentation zuträglich ist. Aber ich gebe die Sache an dieser Stelle auf. Letzten Endes spielt es ja auch keine Rolle und ändert nichts am OP.
     
  7. #82 PyroRick81, 10. Oktober 2019
    Zuletzt bearbeitet: 10. Oktober 2019
    Ich hab bzgl. meiner Frage zu den Abbrennzeiten Antwort von meinem Bezirksamt bekommen.

    *Guten Tag Herr xxx,

    das Abbrennen von Pyrotechnik der Kategorie 2 ist ohne
    Ausnahmegenehmigung
    nur vom 31.12. um 18 Uhr bis zum 01.01. um 7 Uhr erlaubt.
    Dies gibt für gesamt Berlin die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
    und Familie vor.
    Der Senatsverwaltung obliegt es z. B. auch
    bestimmte Orte von der Erlaubnis Feuerwerk abzubrennen auszunehmen (z.
    B. Alexanderplatz etc.).

    Da die Gesetzgebungskompetenz zur Regelung der genauen Uhrzeit
    des Abbrennens durch den Bund nicht vorgenommen wurde,
    ist diese durch das Land Berlin geregelt.

    Mit freundlichem Gruß*

    Gut, jetzt muss ich gestehen, ich kenne zwar die ganzen Gesetze aber wer was durchführt/durchführen darf in diesem Fall ist mir grad nicht geläufig. Daher verstehe ich zwar den Inhalt aber auf dem ersten Blick heißt es für mich dass Berlin seine eigenen Regeln macht.


    EDIT : Ich werd mal direkt der Senatsverwaltung heut Abend schreiben, mal schauen was die Antworten
     
    tribun77, fuxxi und Mathau gefällt das.
  8.  
    PyroRick81 gefällt das.
  9. In Berlin (und anderswo auch) gilt die Veröffentlichung im Amtsblatt jeweils kurz vor Silvester bzgl. etwaiger Einschränkungen.

    Hier für Silvester 2018/19: (7055)
    https://www.landeslabor.berlin-bran...2017_Amtsblatt_BE_51_2018_Seiten7051_7054.pdf


    Was irgendein Bezirksamt, in welcher Absicht auch immer, auf der Internetpräsenz stehen hat, zählt im Zweifel nichts.
     
  10. Korrekt....da scheint einiges an "Wirrungen" zu herrschen...
    Schön dass ihr nicht ganz so viel Ärger damit habt.
     
  11. Im Grunde regelt das Berlin also korrekt nur kaum einer hat ne Ahnung davon und öffentlich wird alles falsch kommuniziert und selbst Bezirksämter haben keine Ahnung.
    Naja ist nichts neues, aber man kommt sich leicht verarscht vor wenn man ein Leben lang bisher sich unnötig eingeschränkt hat.
     
    tribun77 gefällt das.
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden