Hallo, kann mir jemand den genauen Gesetzestext verlinken ,der seit gestern in Kraftgetreten ist(18.12)? Einige Leute sagen, dass selbst Tischfeuerwerk verboten sei.(Thüringen) Über den Link wäre ich sehr dankbar.(Habe den Überblick in euren Themen absolut verloren)
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0701-0800/765-20.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Betrifft "nur" F2
ok vielen dank. Aber wo steht , das F1,P1 und T1 legal Verkauft werden? Es steht ja da das Silvesterfeuerwerk verboten wird, aber nicht die Kategorie oder habe ich was überlesen? LG
Das wird halt immer gerne so von den Medien propagiert...obwohl in einigen Kreisverordnung Feuerwerks Verbote ausgesprochen wurden...z.B. Mainz-Kinzig-Kreis
F1 = Ganzjahres-/Kinderfeuerwerk F2 = Silvesterfeuerwerk F3 = Großfeuerwerk F4 = Profifeuerwerk (Hier bin ich mir mit der Bezeichnung nicht ganz sicher...aber passt Sinngemäß) T1= Bühnenfeuerwerk P1= sonstiger pyrotechnischer Artikel
F3 wird als Gartenfeuerwerk tituliert und F4 als Großfeuerwerk. Zumindest kenne ich es so. Könnten aber evtl auch noch alte Bezeichnungen sein ... ?!??
Ich hätte gesagt: F1= Ganzjahresfeuerwerk F2= Silvesterfeuerwerk F3= Gartenfeuerwerk F4= Großfeuerwerk
Nach SprengG: F1 = Sehr geringe Gefahr F2 = Geringe Gefahr F3 = Mittlere Gefahr F4 = Große Gefahr Da wird dann eben Kleinst-, Klein-, Mittel-, und Großfeuerwerk draus, beides total Legitim.
Durch das Verbot werden wohl einige Waffengeschäfte in Städten wie Berlin, Hamburg, Frankfurt profitieren
warum immer von Silvesterfeuerwerk gesprochen wird ? oder darf man das nur am 31 zünden und am 01 nicht mehr ? einfach nur Feuerwerk oder laut Gesetz Pyrotechnische Gegenstände