Bestimmung Änderungen im Sprengstoffrecht veröffentlicht

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Harald, 19. Juni 2017.

  1. Hallo,
    [font=&quot]am 16.06.2017 wurde das Fünftes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes unter folgenden Link veröffentlicht.[/font]

    [font=&quot]https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27I_2017_37_inhaltsverz%27%5D__1497811173564[/font]

    [font=&quot]Gleichzeitig wurde auch die Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz unter folgenden Link veröffentlicht.[/font]

    [font=&quot]https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/star...*[@attr_id='bgbl117s1617.pdf']__1497811287312[/font]

    [font=&quot]Vor allen Dingen die Ziffer 28. zu §49 Absatz (2) der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz dürfte für Sie interessant sein, da hier folgendes steht:[/font]

    [font=&quot]"Explosivstoffe, die bis zum 4. April 2013 ohne die nach § 17 Absatz 1 bis 3 vorgeschriebene Kennzeichnung in den Verkehr gebracht wurden, dürfen nach dem 5. April 2015 vom Besitzer ausschließlich[/font]

    1. [font=&quot]aufbewahrt, verwendet, zur eigenen Verwendung verbracht, vernichtet oder zur Vernichtung verbracht werden oder[/font]
    2. [font=&quot]den in § 1a Absatz 1 Nummer 2 bis 5 sowie Absatz 2 Nummer 5 des Sprengstoffgesetzes bezeichneten Stellen zur dienstlichen Nutzung überlassen werden."[/font]
    [font=&quot]Und diese Ziffer tritt am 17.06.2017 in Kraft (ist also am Samstag gewesen), steht im Artikel 3 auf Seite 15, die restlichen Änderungen treten am 01.07.2017 in Kraft.
    [/font]


    Mit freundlichen Grüssen

    Gerald Dünnebier
    Gefahrgutbeauftragter & Referent

    nach Gefahrgutrecht und
    Lehrgangsträger nach Sprengstoffrecht
    www.gefahrgut-duennebier.de


    PS: Mein nächster Verbringen- bzw. Pulverhändlerlehrgang findet am 21.09.2017 statt.
     
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