Bestimmung Als Helfer Kat.2-Feuerwerk eigenständig abbrennen?

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von oGGo, 14. Juli 2013.

  1. Darf ich als Helfer im Auftrag meines 7ers ein Feuerwerk der Kategorie F2 eigenständig abbrennen?

    Ich bin der Meinung, dass ich es darf, da das Feuerwerk ja anständig angemeldet ist und ich über die notwendige Eignung verfüge.

    Mein Pyro widerspricht mir da, hat das aber gestern nicht belegen können, daher stelle ich meine Frage mal hier.
     
  2. Ich bin auch der Meinung das das nicht so ohne weiters geht denn auf der Anzeige steht der durchführende "Pyrotechniker" und der bist du ja nicht. Ich kann mich da irren, bezweifle aber das das so einfach geht.

    MfG
     
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  3. Im Antwortschreiben zur Anzeige unseres Hochzeitsfeuerwerks steht folgende Formulierung:

    "Sie haben Herrn XY [...] als die zur Durchführung verantwortliche Person benannt."

    Könnte da nicht mein Name stehen, wenn es sich nur um ein Feuerwerk F2 handelt?
     
  4. Wenn du keinen Schein hast, kannst du meiner Meinung nach kein Feuerwerk anzeigen, sondern müsstest eine AG beantragen. Da darfst du dann natürlich als Durchführender draufstehen.
     
  5. Ein angezeigtes Fw durch einen 7er erfordert immer einen 20iger als Verantwortlichen Pyro vor Ort.
    Egal welche Kat.du schiesst.Das erkennst du schon in der Anzeige die dein 7 er schreibt.Und ehrlich das ist gut so sonst könnten ja Hinz und Kunz Feuerwerke schiessen ohne Befähigung.

    Aeroteufel
     
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  6. Die Anzeige hat mein Pyro als 7er gemacht. Es geht mir lediglich um die Frage, ob ich nicht der Durchführende sein darf, da ich die gesetzlich bestimmte Eignung zum Abbrennen ja eigentlich besitze.

    Du hast dazu nicht zufällig einen Quellenverweis?

    Naja, ein 7er wird als letztlich Verantwortlicher nicht Hinz und Kunz als Durchführenden in der Anzeige eintragen. Und bei einer Ausnahmegenehmigung läuft das aber so, und das ist auch okay. Immer im Hinterkopf behalten, dass es sich um Artikel F2 handelt.
     
  7. Sorry, habe ich dann falsch verstanden.
    Man müsste halt schauen, ob bei einer Anzeige grundsätzlich ein Scheininhaber das ganze durchführen muss. Aber da bin ich jetzt auch überfragt. :rolleyes:
     
  8. Schau mal ins Spreng G. da steht genau drin wie eine Anzeige gemacht wird bzw.was drin stehen muss.
    Und dort wird kein Unterschied gemacht welche Kat.du Schiessen willst.Aber ein verantwortlicher Pyro mit Befähigungschein muss angegeben werden.Deshalb ist ein 20 iger Pflicht bei einen angezeigten Fw.
    Bei einer Ausnahmegenehmigung für Privatpersonen ist das natürlich wieder einer andere Hut.

    Aeroteufel
     
    stedi und tribun77 gefällt das.
  9. Nein!

    Der 7er ist nicht der Verantwortliche, die verantwortliche Person im Auftrag einer Firma ist der Inhaber des 20ers! Das ist völlig unabhängig von der Kategorie der ptG.
     
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  10. @tribun77:
    Darum geht's doch garnicht. Es ist doch ein Schein vorhanden und der 7er zeigt an, AGs sind damit Geschichte.

    Das ist so nicht richtig.
    Ich kenne mehrere Firmen die ausschließlich Kat 2 Feuerwerke schießen mit einem §7er auf die Firma und keinen 20er in den eigenen Reihen (wozu auch, Kat 2 darf ja jeder Volljähriger verwenden, wenn auch nicht ganzjährig).
    Und die Bezirksregierungen in meinem Bundesland befürworten dieses bzw. geben sogar den Tipp so zu verfahren. Eine weitere Firma aus Bayern ist mir auch bekannt die so arbeitet, also könnte dies auch noch in anderen Bundesländern funktionieren.

    Allerdings bin ich der Meinung (keine gesicherten Erkenntnisse!!!), dass die entsendete Person einen Nachweis über eine Sicherheitsbelehrung unterschreiben (wie auch jeder Helfer) und namentlich bei der Haftpflicht gemeldet werden muss (und die Personenzahl ist ja meist begrenzt).
    Weiterhin muss ein gewerbliches Feuerwerk, egal welcher Kategorie immer von 2 Personen durchgeführt werden.
    Außerdem muss die entsendete Person in der Anzeige als verantwortliche Person aufgeführt sein.
    Falls es keine schriftliche Antwort vom OA gab, sollte der Ausführende eine Kopie der Anzeige und des 7er Schein dabei haben.
     
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  11. Ich meinte in dem Sinne verantwortlich, falls z.B. etwas schief gehen sollte. Dann ist er als Versicherungsnehmer "verantwortlich". Von seinem Ruf mal abgesehen... Du merkst, was ich sagen wollte. Aber da habe ich mich nicht ganz korrekt ausgedrückt. Die Sache des tatsächlich auf dem Abbrennplatz verantwortlichen habe ich verstanden.

    Da wird´s interessant für mich, da es meine Vermutung untermauert. Im Gespräch mit unserem Zuständigen vom RP in puncto 7er für Kat.2 wurde auch keine Befähigung als erforderlich genannt. Da würden mich andere Erfahrungen interessieren
     
  12. Also ich hab es so gelernt.Vielleicht kann man wenn dieses Kat.2 im privaten Bereich gezündet wird so machen.Aber wenn ein gewerbliches Hochzeitsfeuerwerk welches nur aus Kat.2 besteht von jeder Person gezündet werden kann die der 7er als Verantwortliche einträgt würde mich das schon wundern das sowas geht.
    Also bei uns gab es so was noch nie und ich glaube mein Chef würde das auch nicht tun.

    Aeroteufel
     
  13. Nicht jeder hat die Chance, von einem gewerbetreibenden Pyrotechniker als durchführende / verantwortliche Person benannt zu werden, Das liegt im Ermessen des 7ers, falls es im Gesetz überhaupt eine Grundlage dafür gibt.
    Um das zu klären, habe ich den Sachverhalt hier zur Diskussion gestellt.

    Immerhin sollte man einem 7er zutrauen, eine Befähigung (über die gesetzlich verlangte und als Volljähriger erfüllte Befähigung hinaus) zu erkennen und aufgrund dieser einem Normalsterblichen ohne Schein diese Verantwortung zu übertragen.
     
  14. Mich wundert auch vieles in dem Bereich ;)

    Natürlich rede ich nur von gewerblichen Nummern.

    Fakt ist, dass man für den geschilderten Fall keinen 20er benötigt.
    Bei der Beantragung einer AG werden ja auch nicht die Fähigkeiten des Antragstellers geprüft, es wird ja noch nichtmals ein Nachweis über eine im Schadensfall eintretende Versicherung verlangt, was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann! Aber gut, eine Police muss man ja auch nicht vor Silvester bei Lidl an der Kasse vorlegen ;)
    ... Ich schweife ab...aber es gibt sooo viel zu verbessern und logischer zu Konstruieren!!!

    Ein 7er oder eine Firma mit einem 7er wird natürlich auch keine x-beliebige Person losschicken,...Ruf, Kundenzufriedenheit, Sicherheitsaspekte, etc. (leider auch Diebstahl) spielen da schon eine Rolle.
    Auch wenn die ausführende Person der Betriebshaftpflicht gemeldet ist und als Verantwortlicher in der Anzeige steht, am Ende steht immer der 7er Schein auf dem Spiel, denn der kann auch ganz schnell wieder weg sein!
     
  15. Ich denke das da es gewerblich von einem 7er angezeigt wurde muss auch ein durch ihn benannter 20 iger die Nummer durchführen. Warum möchtest du den als Verantworlicher drin stehen ? Es gibt doch auch andere Möglichkeiten du planst es,kaufst es ein und dein Pyro segnet es ab. Dann kommt der 20iger nur zum Kaffee trinken und sonnen mit zum Feuerwerk :).
     
  16. Das ist die Frage.

    Da bin ich mir nicht sicher und einen Beleg für diese Aussage habe ich auch noch nicht gefunden. Aber auch keinen, der für meine Behauptung spricht, wobei du ja die Kommentare von T.o.1 bestimmt gelesen hast.

    Ich will und muss ja auch nicht unbedingt in der Anzeige stehen. Unser Feuerwerk ist ja auch schon rum. Da geht´s mir jetzt allein um die Frage, ob es möglich ist, bzw. ob ich einen Befähigungsschein besitzen muss, wenn ich gewerblich (für einen 7er oder eben auch als 7er) Kat2 abbrennen will. Da habe ich ohne genaue Kenntnis der Gesetzeslage gestern die Behauptung aufgestellt, dass es auch ohne einen weiteren Nachweis legal sein müsste, da ich ja die bekannten Vorrausetzungen für das Abbrennen von Artikeln Kat2 erfülle.
     
  17. Hallo,

    nein.

    Wenn ein 7er ein Feuerwerk anzeigt (egal welches) MUSS ein 20er es abbrennen. Punkt.
    Egal ob man da nur 4 F2-Wunderkerzen zündet oder 300mm-Bomben (F4).

    Sorry, Dein Pyro hat Recht.
    Wenn Du ein Feuerwerk abbrennen willst musst Du eine AG stellen. Wie jeder andere Nicht-Scheini auch. Damit sage ich NICHT, dass Du es nicht könntest. Du darfst es eben nur nicht.


    Kurz gesagt:
    Ausnahmegenehmigung für alle ohne Schein
    Anzeige -> 20er oder 27er (wenn für sich)
     
  18. Ne is nich so.
    Ich schrieb ja schon, dass es diverse Firmen gibt, die garkeine 20er haben. Weder als festen, noch freien Mitarbeiter und auch keinen benötigen.
    Du kennst auch die eine oder andere Firma die so arbeitet und evtl. auch den Herrn von der Bezierksregierung der das Vorgeschlagen hat (aber wie erwähnt im Frankenland kenn ich auch jemanden).

    Was wäre denn die Alternative?
    Ich beantrage einen Gewerbeschein mit der Dienstleistung "Planung und Durchführung von Kleinfeuerwerken", schließe ne Gewerbehaftpflicht ab, kümmere mich um ein zugelassenes Lager (was keine Pflicht ist) welches die Bezierksregierung persöhnlich abnimmt und darf dann weiter auf die Willkür der OA-Mitarbeiter bauen, weil ich weiter AGs beantragen muss?
    ...so wird das wohl nix!
     
  19. Nein, nein, nein.

    Und es gibt lebende Beweise dafür ;)
    Kat 2 MUSS NICHT von einem 20er durchgeführt werden.
    Das gilt in meinem und den umliegenden Regierungsbezirken (Düsseldorf, Arnsberg, Münster, Köln...), Du zeigst als 7er an und führst aus oder lässt ausführen und der 7er kann auch über die Firma laufen.
    ...und nochmals in anderen Bundeländern könnte das auch so gehen, ein Beispiel aus Bayern kenn ich:
    Einmannunternehmen, 7er, selbst ausführende Person + Helfer (bei Bedarf auch mehrere), KEIN 20er!, weder er noch seine Helfer!
     
  20. Was ich mich langsam aber sicher Frage ist, es wird jeden kack in der Pyrotechnik geregelt,wie lange ne Visco brennen muss,wie was gelagert wird und und und. Nur warum gibt es immer noch so viele unklare oder sagen wir unformulierte Lücken im Gesetz? Werden hier die Prioritäten vom Gesetztgeber falsch gesetzt? Dee eine sagt hü der andere hot nur gesetzlich festgelegt ist nichts ( habe es nicht gefunden). Ich meine ich kann doch nicht einmal nach dem Gesetz handeln und auf der anderen Seite darf ich interpretieren und mir die Sahnestücke rauspicken.
     
  21. Meinst Du damit etwas Spezielles hier im Thema oder allgemein in der Feuerwerkerei?
    Bei letzterem würde ich Dir Recht geben. Es gibt eine ganze Menge an Lücken, Fehlern und unlogische Dinge...die mich am meisten ärgern, denn nachdenken und betroffene Personen fragen kostet nix!
     
  22. Fürs Abbrennen muss man keinen 20er haben, warum auch...ich kenn hier genügend die nen 7er haben und gewerblich damit tätig sind und nur Kat.II machen. Sobald man gewerblich Feuerwerke abbrennt hat man nen 7er zu beantragen, das hat nix mit dem 20er zu tun. Allerdings kann diesem Inhaber der nen 7er hat und ohne 20er nur Kat.II abbrennt das Amt das Feuerwerk verbieten, also auch seinem Ausführenden, er muss es zwar Anzeigen aber es wird wie eine Ausnahmegenehmigung gehändelt.
     
  23. Moin,

    dann werfen wir mal noch ein Argument in den Ring (diesmal direkt aus dem Gesetz hergeleitet):
    Einen Befähigungsschein benötigt in der Tat jeder, der verantwortliche Person i.s.d. §19 SprengG sein will. Jeder Betrieb (§7er) muss eine solche Person benennen. Das dient dazu, festzuhalten, wer für den Betrieb denn den Umgang mit ptG betreiben darf.
    In §20 ist dann auch festgelegt, welches die Erfordernisse für die Bestellung als §20er sind - nämlich EXAKT die gleichen wie für den 7er auch (es wird ja nur auf die früheren §§ verwiesen). Den 7er kann ich auch dann bekommen, wenn ich keine Fachkunde habe. Er kann mir nur versagt werden, wenn - wie in §8 Abs. 1, Punkt 1 steht - die "erforderliche Fachkunde" nicht nachgewiesen wird.
    Da ich aber offensichtlich den 7er beantragen kann, ohne überhaupt einen 20er anzugeben und OHNE dass ich einen Schein für Kat4 selber habe (siehe die diversen Firmen die so arbeiten), bedeutet das im Umkehrschluss, dass in dem Satz "die erforderliche Fachkunde" das "erforderlich" GANZ WICHTIG ist.
    Für Kat2 gibt es aber in diesem Fall eben gerade kein Erfordernis einer Fachkunde - sonst dürfte Ottonormalbürger das Zeug garnicht erst in die Finger bekommen.

    Aus der Tatsache, dass es 7er gibt die keine Fachkunde haben und auch keinen Fachkundigen als Verantwortlichen benannt haben, könnte man also folgern, dass auch 20er geben muss, die keine Fachkunde erfordern. Das Erfordernis, dass die Leute zuverlässig sind und auch ein entsprechendes Alter haben, körperlich geeignet sind usw folgt den Grundgedanken des Arbeitsschutzes und ist der Grund, warum m.M.n. manche Behörden zu Recht einen 20er verlangen können wenn es um eine "normale" Anzeige geht. Umgekehrt müsste man daraus auch folgern, dass die Behörden einen §20 für Kat 2 ausstellen müssten.

    Das einige nun hin gehen und auf den 20er ganz verzichten ist im Endeffekt nur das Ergebnis daraus, dass die meisten Behörden es eben auch für überflüssig halten, überhaupt 20er für Kat 2 heraus zu geben ;)

    So... ich bin auf eure Meinungen gespannt.

    Gruß,
    Tobi
     
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  24. Hallo Tobi,

    ich habe die Frage bzw. Ausgangsstellung so verstanden dass wir die AUSNAHMEGENEHMIGUNG vermeiden wollen. Um diese zu vermeiden brauche ich aber einen 7er MIT 20er.

    Natürlich kann jeder 7er ein Feuerwerk F2 anzeigen. Blöd nur, dass die Ämter diese dann ablehnen können ohne Begründung. Daher ist der 20er an sich "Pflicht".

    So jedenfalls interpretiere ich Gesetz und reale Welt
     
  25. Das hab ich noch nie erlebt oder davon gehört, was aber nicht heißen soll, dass das nicht vorkommen kann.
    Könnte man denn dann nicht mit dem Totschlagsargument "frei Berufswahl" bzw. "Berufsverbot" kommen?

    Ich kann mich an eine Anzeige beim OA Dinslaken (NRW) erinnern, als Antwort kam ein "Nein, nicht ohne 20er! Sie müssen eine AG beantragen!".
    Aber nach einem 5min Telefonat mit dem zuständigen Herrn der Bezirksregierung (der hier die übergeordnete Instanz darstellt) war das ganze dann doch wieder in Ordnung.


    Ganz nebenbei...wir schweifen immer mehr von der eigentlichen Frage ab!
    Frei zitiert:
    "Darf ein 7er zwei seiner Leute ohne 20er allein zu einem angezeigten Kat 2 Feuerwerk schicken, um dieses für Ihn durch zu führen?"
    Ich behaupte, unter Umständen (siehe Post oben) ja.
     
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