Bestimmung Altes Feuerwerk ohne CE? Priv. Besitz, Lagerung, Verwendung?

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Bunker, 29. Dez. 2021.

  1. Hallo liebe Forumsgemeinde,

    ich hoffe mir kann fix jemand weiterhelfen.
    Es geht um den privaten Besitz, die private Lagerung, den privaten Transport und ggf. die private Verwendung von altem ehemals BAM-zugelassenen Silvester- und Jugendfeuerwerk (also aus der Klasse 1 und Klasse 2).

    Wie ist das rechtlich einzuordnen?

    Die aktuellen Regelungen für neuere "CE-Ware" hat die BAM ja freundlicherweise zusammengefasst.
    Silvester - Verkaufsverbot und Sicherheitshinweise für Silvesterfeuerwerk

    Hat ggf. einer der vielen Pyro-Sammler eine kurze Zusammenfassung?
    "Offizielle" Angaben, Links etc. wären natürlich top!

    Besten Dank,
    BUNKER
     
  2. Moin Bunker!

    Besitzen darfst Du es, Aufbewahren auch, Verbringen (außer zum Unschädlichmachen) und Verwenden und Überlassen is nicht!
     
  3. Danke!
    Das ging ja fix.
    Kannst Du das ggf. auch noch irgendwie mit Quellen anreichern?

    Wie verhält es sich mit den Lagermengen?
    Die NEM steht ja oft nicht drauf. Ich würde jetzt die ehemals maximalen NEM annehmen.
    Kann ich diese dann einfach zu den CE-NEM der neueren Artikel addieren?
    Gelten dann bei dieser "Misch-Lagerung" die gleichen Grenzen, wie von der BAM angegeben?

    Sorry, ich würde dieses Thema für mich gerne "endgültig" klären.

    Danke.
    BUNKER
     
  4. Da der Besitz nicht aufgeführt ist, bleibt der auch nach 2017 legal?
    Transport und Verwendung sind damit wohl raus.

    BUNKER
     
  5. Anlage 7 zum Anhang 2. SprengV - Einzelnorm
     
  6. #7 Bunker, 29. Dez. 2021
    Zuletzt bearbeitet: 29. Dez. 2021
    In der Fußnote steht es...
    Mein Verständnis ist nun folgendes:

    • privater Besitz: Ja
    • private Lagerung: Ja
    • privater Transport: Nein (nur zur Entsorgung)
    • private Verwendung: Nein

    Bliebe für mich nur die letzte Frage nach der NEM.
    Wird immer die maximal zulässige NEM der jeweiligen Artikel "angenommen"?
    Im Zweifel wird es bei Klasse 1 und Klasse 2 schwer die tatsächliche NEM zu bestimmen...

    Ihr seid Klasse!
    BUNKER
     
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