Bestimmung Angebliche Zündung von Böller...

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Incubus, 18. Juni 2006.

  1. Gestern bin ich mit paar Kumpels im Zug gewesen Richtung Stadt um seinen Geburtstag reinzufeiern. Als wir austiegen, zündete einer einen Böller und dort stand ein BGS-Beamter der das gesehen hat. Der teilte das der Polizei mit, die schon am Bahnhof waren in der Eingangshalle wegen der WM. Nunja ich geh normal weiter und plötzlich bittet mich ein Beamter herzukommen und sagt, dass ich den Böller gezündet habe. Da ich sehr angetrunken war hab ich nichts zu gesagt. Es sieht so aus, als ob der BGS-Beamte denen mitteilte, dass ein dunkelhaariger junger Mann einen Böller gezündet hat. Es waren sehr viele dunkelhaarige da, aber grade mich trifft es Naja die haben meine Personalien aufgenommen und sagten, dass ich ein Bußgeld bekomme. Was meint ihr wie hoch das sein wird, da ich noch Schüler bin? Würde so mit 20-30 € rechnen. Ein Freund von mir sagte der Polizei, dass ich es nicht war, aber die haben den einfach weggeschickt. Ein Beamter hat mich sogar durchsucht und natürlich nichts gefunden!

    Danke für eure Antworten!

    Mfg Incu
     
  2. Ist ne Ordnungswiedrigkeit weil nicht angemeldet, also maximal 40€..

    Ich würde aber einspruch einlegen.

    Liebe Grüße
     

  3. wenn die keine Beweise haben, gibt es auch kein Bußgeld - so einfach ist das.

    Also - genau überlegen, ob du es nicht doch warst ;) ;) weil die haben ziemlich sicher gefilmt, wenn die dich Minuten später aus der Menge picken.

    Wenn das so ist - einfach zahlen und fertig ists...


    Wenn du es allerdings wirklich nicht warst, könnte es sein:

    a) ein Beamter hat dich "irrtümlich" identifiziert - dann würde letztlich sein Wort gegen deines stehen, da wären ein paar Freunde die deine Aussage stützen sicher ganz gut.

    b) es gibt keinen Beweis, also wirst du auch nichts mehr hören von der Sache.

    Im Normalfall bekommst du aber zur Mitteiluntg eines Bußgeldverfahrens auch einen Fragebogen, wo du deine Stellungnahme abgeben kannst.

    Erst nach Prüfung deiner Stellungnahme wird, wenn überhaupt, ein Bußgeld verhängt. Selbst jetzt könntest du noch Widerspruch einlegen.
     
  4. Ist es nicht so, dass wenn ich da hingehe und sage ich war er nicht, dass ich dann vor Gericht muss? Ich habe sogar 5 Zeugen die das bezeugen können, dass ich es nicht war.
     
  5. Ich würde mal sagen wenn du es nicht warst, solltest du Einspruch einlegen. Wegen einer Ordnungswiedrigkeit kommst du nicht gleich vor Gericht. Das entscheidet meistens die Stadt oder Gemeinde.
    Bedenke aber das die Polizei sehr viele Beweismittel und - wege hat dich zu überführen ( Video, Zeugen ...)
     
  6. Hmmm naja Videoüberwachung auf dem Bahnhof? War ja nicht in einer Riesenstadt...
     
  7. wart es halt ab, kannst du sowieso nicht ändern.

    Und deine Optionen wurden ja schon aufgezählt.
     
  8. Meine ganz persönlichen Tipps: Wenn Du es tatsächlich nicht warst, mach Dir keine Sorgen, und handele wie bereits weiter oben erwähnt.

    Falls Du es doch warst ;): Du wirst eine Vorladung von der Polizei bekommen, mit Benennung des Sraftatbestandes, der Dir vorgeworfen wird. In diesem Fall: Die Vorladung ignorieren, und auch keine schriftliche Äußerung tätigen! Niemand ist verpflichtet, der Vorladung einer Polizeidienststelle nachzukommen. Erst einer Vorladung vor Gericht müsstest Du folgen, und bei einer derartigen Bagatelle wird es mit Sicherheit nicht so weit kommen (versprechen kann ich es natürlich nicht, aber da bin ich mir eigentlich zu 99% sicher).

    Beste Grüße,
    Militia
     
  9. ... prinzipiell richtig - aber hier geht es allenfalls um eine Ordnungswidrigkeit - keine Straftat, da kommt ein Fragebogen, keine Vorladung. ;)



    wieder prinzipiell richtig, wobei eine "reuige Kooperation" meist schon hilft, eine Anklageerhebung überhaupt zu verhindern.

    Die Aussage die bei der pol. Vorladung aufgenommen wird, wird der Staatsanwaltschaft dann vorgelegt (Rechtshilfeersuchen...) danach entscheidet diese dann, ob ein öffentliches Interesse und ein Straftatbestand vorliegen, und somit eine Anklage überhaupt erhoben wird.
    Liegt jetzt "Deine" Aussage nicht vor, weil man dieser Ladung ja nicht nachkommen muss ;) bleibt der Staatsanwaltschaft meist ja gar nichts anderes über, als Anklage zu erheben. (Sachstandsklärungspflicht)

    Also IMHO ist es immer besser, einer polizeilichen Vorladung nach zu kommen,.
     
  10. Weiß auch nicht, wo ich meinen Kopf heute Morgen hatte, aber es war ja auch noch relativ früh ;). Selbstverständlich ist es eine Ordnungswidrigkeit, von daher haben sich meine Ausführungen bzgl. Vorladung natürlich erledigt.





    Daß ohne polizeiliche Aussage generell eine Anklage durch die Staatsanwaltschaft erfolgt, kann ich persönlich (aufgrund eigener Erfahrungen) nicht bestätigen. Ich nehme daher an, daß auch allein auf Grundlage der jeweiligen Anschuldigung seitens der Staatsanwaltschaft entschieden werden kann, ob Anklage erhoben wird oder eben nicht, auch wenn der Beschuldigte sich zu der Anschuldigung nicht geäußert hat. Wenn mein Nachbar beispielsweis behauptet, ich hätte ihm eine Packung Kaugummis geklaut, würde dies zwar sicherlich den Tatbestand des Diebstahls erfüllen, jedoch gehe ich nicht davon aus, daß sich die Staatsanwaltschaft weitergehend mit diesem Fall beschäftigt, wenn ich mich hierzu nicht äußere, denn öffentliches Interesse ist hier sicherlich nicht gegeben (ebensowenig bei einer Böllerzündung unter dem Jahr, wenn wir davon ausgehen, daß dies bereits eine Straftat wäre). Aber natürlich kommt dies auch auf den Staatsanwalt an, das kann schon sein ;)

    Aber dies muß jeder so halten, wie er es für richtig hält, und da es sich hier eh "nur" im besten Falle um eine Ordnungswidrigkeit handelt, hat es sich eh erledigt ;)

    Beste Grüße
    Militia
     
  11. Vielen Dank erstmal für eure Antworten. Werde erstmal abwarten was der Brief so sagt. Hab heute einen Kumpel gefragt und der meinte, dass es nur eine Verwarnungsgeld gäbe. Also 5-35€.
     
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