Bestimmung Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach dem Verkaufsverbot 2021

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von pesoFIREWORKS, 4. Dez. 2021.

  1. Hallo,
    Ich bin gerade dabei eine Ausnahmegenehmigung zu erstellen.

    Hat jemand Erfahrung damit der es grade zum Verkaufsverbot 2021 vorhat? Kann ich als Grund Silvester eintragen oder soll ich lieber Geburtstag eintragen? Ich schätze wenn ich Silvester schreibe das es direkt abgelehnt wird.

    Hat jemand paar gute Tipps?

    Vielen Dank.
     
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  2. moin^^
    ich hab den auch schon 1x ausgefüllt war dann auch tatsächlich für meinen 40stigen letztes jahr...isei so gut und schreib nicht für silvester....
     
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  3. Hallo Barny,

    Vielen Dank mein Lieber. Ist ja dann eigentlich egal für welchen Tag ich schreibe oder? Zum Beispiel Geburtstag für den 28.12.2021. Die wird es ja dann sicherlich nicht interessieren wenn am 28.12. dann kein Feuerwerk zu sehen sein wird oder?
     
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  4. Najlar kannst Du das eintragen, ist nicht verboten und in meinen Augen ein genauso legitimer Grund wie Geburtstag.

    Erfolgschancen 0%
    Aber versuche Dein Glück, bitte berichten.
     
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  5. Den Blick vom Sachbearbeiter möchte ich sehen :rofl:
     
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  6. Das Du Tag und Uhrzeit angeben musst , genauso wie die Dauer ist Dir aber schon bewusst?
     
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  7. Der sagt einfach Nice-Tray, danach hörst Du den Drucker, aus dem der 50€ Kostenbescheid für die Ablehnung kommt und den Schredder in dem der Antrag verschwindet.
     
  8. Ich werde berichten, sollte aber kein Problem sein weil wir eine Mini Gemeinde sind von 2 Dörfern. Bin gespannt
     
    chr gefällt das.
  9. Ich hätte mal ein paar allgemeine Fragen zu AG:
    - Der Veranstaltungsort muss nicht gleich der Lieferadresse sein? Sodass ich auch in der Kommune bei Bekannten mein Glück versuchen könnte, aber das Feuerwerk zu mir liefern lasse? Grundsätzlich ist natürlich klar, dass das Feuerwerk dann aber auch nur beim angegebenen Veranstaltungsort abgebrannt werden darf - für den Tag, für den die AG erteilt wurde.
    - Werden die genau wissen wollen ,was ich bestelle und muss ich dann auch alles abbrennen? Also nehmen wir mal an, ich würde heute für den 27.12. eine AG beantragen, könnte ich dann am angegebenen Ort zur angegebenen Zeit nur z.B. zwei Batterien zünden und die restlichen Artikel einfach dann an Silvester als Reste zünden?
    - Was nehmt ihr so als Anlass? Ich habe ja gehört, dass hier einige bereits tatsächlich Erfolg mit den AGs hatten. Was ist, wen nicht keinen habe? Tatsächlich sieht es in meinem Familien-, Bekannten- und Freundeskreis im Dezember ziemlich mau aus mit Geburtstagen. Hochzeiten oder irgendwelche Jubiläen ohnehin nicht.

    Diese Fragen müssten für mich geklärt sein, bevor ich diesen Weg vielleicht tatsächlich versuche...
     
  10. Kannst ja auch für den öffentlichen Grund eine AG beantragen. Die Lieferadresse sollte daher überhaupt keine Rolle spielen. Eventuell hast du ja auch bereits etwas was du an dem Tag abbrennen möchtest.

    Du musst theoretisch gar nichts abbrennen. Wenn überhaupt werden sie wissen wollen was du abbrennen möchtest.

    Ich habe meinen Geburtstag unter dem Jahr genommen (also 2022). Ob ich die Genehmigung bekomme steht aber noch aus.
     
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  11. Du glaubst jetzt aber nicht ehrlich, dass die Behörde quasi im Eilverfahren dir ein Feuerwerk (in der du Anlass, Datum, Dauer und Art der PtG angeben musst, nebst Abrennplatz mit erforderlicher Erlaubnis des Grundstückeigentümers) und bei einer eventuellen Rückfrage bezüglich Versicherung, Sicherheitsvorkehrungen usw. eine AG erteilt und du dann nach Erteilung der AG dann mit den Fingern schnippst und jeder Shop gleich hier schreit ? Ernsthaft ?
     
  12. Gibt ja anscheinend welche hier, die so ohne weiteres eine AG bekommen haben. Also wieso sollte man es nicht versuchen?
     
  13. Versuchen kann man vieles. Mich wundert nur, warum die Leute erst kurz vor Toreschluss aktiv werden.
     
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  14. Ich habe den Antrag direkt nach dem Verbot eingereicht, was heißt kurz davor aktiv werden? Soll ich Zuhause rumsitzen und meinen Bestellungen hinterher trauern? Nein, dann Kämpfe ich lieber
     
  15. Wurde übrigens Abgelehnt. Mein 18ter Geburtstag sei kein besonderer Grund.
     
  16. Wenn andere Geburtstage angenommen wurden, kann man laut meiner Verwaltung im übrigen auf den Gleichheitssatz nutzen. Das ist der Grund wieso bei mir im Ort gar keine Ausnahmegenehmigungen ausgestellt werden.
     
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