Bestimmung Anwalt in Darmstadt/Dieburg gesucht

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Darkman, 22. Dezember 2020.

  1. Moin,

    ich suche einen Anwalt, idealerweise Verwaltungsrecht, der noch Kapazitaeten frei hat fuer ein Eilverfahren gegen das aktuelle Feuerwerksverbot. Kennt jemand einen bzw. kann was empfehlen? Die, die bisher zurueck gemeldet haben, koennten fruehstens am 29., das ist vermutlich sehr knapp.

    Gruss & Danke!
     
  2. Hi,

    komme aus dem gleichen Landkreis. Eine Frage. Muss der Anwalt auch aus dem gleichen Landkreis kommen in dem das Verbot ausgesprochen ist?
     
  3. Nein warum ? Wenn wir auf Baustellen zb. einen Baugutachter benötigen ist es sogar Vorschrift das er nicht aus dem selben Kreis kommt . Du hast freie Wahl .
     
  4. Nein, machts aber im Zweifelsfall etwas einfacher. Ich wohn auch da ;) Daher moechte ich dagegen vorgehen.
     
  5. Also. Gibt wohl bereits Klagen für die Kreise: Groß-Gerau, Kreis Offenbach, MKK, LaDaDi. Es bleibt spannend.
     
  6. Ja, LaDiDa ist jetzt auch dabei, danke :)
     
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  7. Ich habe Gestern bei uns in Der Kreis Verwaltung Offenbach mal angerufen.Und gefargt Was sache ist .Weil wie kann Die Begründung sein Das es bei uns auf dem Privaten Grundstück ein verbot gibt . KVO :Weil sich dann außerhalb des Grundstückes Leute versammeln können und zuschauchen können.?
    Dann habe ich gefrag das geht doch nicht .KVO: Wie so .Ich weil Doch ab 21 eine Ausgangssperre gibt ,Darf doch keiner mehr auf Die Straße um 0 Uhr Ohne richtigen Grund .KVO :??? ah Oh ja ist halt so . Die wissen selbst nicht was los ist .
     
  8. #8 KracherFan, 22. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 22. Dezember 2020
    Offenbach hat meines Wissens nach kein Verbot für Privatgrund. Zumindest soweit die Verfügung nicht angepasst wurde.

    Edit: Doch scheinbar inzwischen schon.
     
  9. Ich Spreche von Kreis Offenbach Des wegen auch KVO
     
  10. Hast recht.

    Quelle: https://www.kreis-offenbach.de/output/download.php?fid=2896.4792.1.PDF
     
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  11. Ich drücke die Daumen! Ein Witz was die hier beschließen. Kreis Offenbach hat es tatsächlich heute nochmal auf Facebook bestätigt. Private Grundstücke sind auch vom Feuerwerksverbot betroffen.
     
  12. Dann gibt es für den MKK ja noch Hoffnung. Mir würde es schon ausreichen, wenn ich in meinem Garten zünden darf. Die Silvesterfreude ist wieder minimal gestiegen :).
     
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  13. Hi, ich habe 2 Fragen:
    1. Was gibt's neues bezüglich der Klage mit den Feuerwerkskörper
    2. Was ist nun mit der Ausgangssperre im Kreis, laut hessischem Eskalationskonzept ist diese aufgehoben, laut dem Kreis nicht. Was gilt nun und meint ihr man könnte dagegen erfolgreich klagen bzw. Weiß jemand ob ggf. Schon eine Klage läuft?
    Ich weiß die 2. Frage passt hier nicht unbedingt rein aber wenn Ausgangssperre ist kann man ja auf der Straße sowieso nicht Böllern. Daher meine 2. Frage.
    Mfg
     
  14. 1. gibt es vermutlich heute ein Update
    2. Der Kreis kann lt. hessischer Verordnung "weitergehende Massnahmen" erlassen, daher gilt was der Kreis sagt, dh. wenn die Sperre nicht vom Kreis aufgehoben wurde, gilt sie weiterhin. Bei uns wurde z.B. in der Allgemeinverfuegung ein Datum genannt ab dem aufgehoben werden kann.
     
    saschaoofc gefällt das.
  15. Danke darkman, OK, dann ist es eindeutig, die Ausgangssperre gilt bis 4. Januar.
    Und auf die Updates in der Sache mit dem Böllern bin ich gespannt.
     
  16. Klage abgelehnt.
     
  17. Das ist nicht gut.
    Mit welcher Begründung denn?
    War nicht das OVG Lüneburg mit derselben Sache beschäftigt und hat das Verbot wieder gekippt?
    Und ist es in Deutschland nicht so, dass dann in derselben Sache in Ladadi gleich entschieden werden muss (Gleichberechtigung etc.)?
     
  18. Woher hast Du die Info? Laut VG Darmstadt liegt keine Klage vür den Kreis Offenbach vor?
     
  19. Das ist das Grundgesetz noch wert - nichts wenn schnell gestrickte Verordnungen es beschneiden...
     
    blackbird1993 gefällt das.
  20. Ajo und der kleine Bürger muss gehorchen oder wird bestraft.
    Bsp. Ausgangssperre Ladadi: Wo ist das Bußgeld geregelt?
     
  21. Stadt Darmstadt hat jetzt auch leich zurückgerudert von Gesamtgebiet auf „nur“ Verbot an öffentlichen Orten.
     
  22. Quelle?
     
  23. Informationen zum Covid-19-Virus: Darmstadt

    Silvester:
    • Der Verkauf von Böllern ist bundesweit verboten.
    • Das Böllern an öffentlichen Orten ist untersagt.
    Edit: In einer anderen Veröffentlichung steht aber im gesamten Stadtgebiet. Wird man nicht schlau draus.
     
  24. Die Verordnung zählt, leider.
     
  25. Ich finde die Allgemeinverfügung der Stadt Darmstadt aber nicht. Nur den einen Onlinetext, aber nicht das entsprechende PDF mit Unterschrift.
     
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