Pyrotechniker Art des Scheins

Dieses Thema im Forum "Beruf Pyrotechniker" wurde erstellt von RA Wübbe, 18. November 2000.

  1. Wenn ich es richtig verstanden habe, hast Du (Markus) einen §20-ger Schein, richtig?
    Was hat Dich bewogen, genau diesen Schein zu machen und nicht den §7-er Schein?
    Falls ich das mit Deinem Schein richtig verstanden habe, darfst Du dann nur für
    einen selbständigen Feuerwerker arbeiten, richtig? Hast Du da eine Art
    "Hausfirma" für die Du des öfteren tätig bist? Wie machst Du es denn, wenn Du
    selbst ein Feuerwerk abbrennen möchtest? Ist der § 27iger Schein Deiner Ansicht
    nach sinnvoll und wenn ja für wen?



    [Editted by Morat on 18.11.00, 02:47 h]
     
  2. Hi,

    ja, ich habe einen Befähigungsschein gemäß §20 SprengG. §27 für Großfeuerwerk hielt ich persönlich für unsinnig - zwar hätte ich dann eine "Erlaubnis", dürfte laut Gesetz aber kein Geld für Feuerwerke annehmen. Trotzdem brauchst Du z.B. eine Versicherung, wie der §7. Oder hat sich da was geändert - brauche dringend meinen Wiederholungslehrgang ;)

    Ja, ich habe 1-2 Hausfirmen, die mir den Einkauf von Fwkskörpern ermöglichen und auch Aufträge für mich erteilen, sodaß ich Feuerwerke abbrennen kann. Das geschieht auf freundschaftlicher Basis und ich bin sehr dankbar dafür.

    Ansonsten überlege ich gerade, ob ich nicht doch auf Erlaubnis §7 umschreiben lassen sollte - ich wäre dann unabhängiger. Größter Hindernisgrund war bisher die Versicherung - das ließe sich aber klären. Außerdem hat mein Programmier-Arbeitgeber noch Mitspracherecht bei einem "Zweitjob" <- Gewerbe für §7. Tja, und das Lager ... Die Kleinmengenregelung reicht dann wohl nicht mehr aus.

    Gruß und Schuß
    Markus


    [Editted by Pyro on 20.11.00, 11:47 h]
     
  3. Re: Re: Art des Scheins

    Hallo Markus

    drei Dinge :

    1) Der 20er Befähigungsschein und die 7er Erlaubnis sind 2 grundsätzlich verschiedene Dinge! So kann z.B. auch eine jusristische Person (GmbH, KG OHG) eine 7er Erlaubnis besitzen. Nur kann eine juristische Person weder Umgang noch verkehr mit Ex-Stoffen haben. d.h., mit einer 7er Erlaubnis allein kannst Du lediglich eine Firma betreiben. Sobald Du jedoch mit Ex-Stoffen Umgang oder Verkehr betreiben willst, benötigst Du als Firmeninhaber zusätzlich einen 20er Befähigungsschein, oder, im Falle einer größeren Rechtsform ( GmbH ) zumindest einen Beauftragten mit dieser Befähigung. Es ist sogar möglich das der Frimeninhaber keinen Umgang mit Exstoffen haben darf, und trotzdem eine Feuerwerksfirma betreibt.
    Ich kenne einen Feuerwerker, der ist Beamter im Hauptberuf. Dieser durfte neben seinem Job kein Gewerbebetreiben. Nun besitzt seine Frau, auf die das Gewerbe angemeldet wurde, die 7er Erlaubnis, er ist der Beauftragte mit dem 20er Befähigungsschein. Die Frau hat noch nie eine Bombe in der Hand gehabt:)

    2) Die 27er Erlaubnis regelt grundsätzlich nur private Anliegen. Ich besitze so eine Erlaubnis und habe einen sehr verständnisvollen Sachbearbeiter beim StAfA gehabt.
    Mit dieser Erlaubnis kannst Du, selbst Ex-Stoffe einkaufen, damit Umgehen, und natürlich auch Feuerwerke schießen.
    Im Gesetzestext steht nicht, daß ein Ex-Stofflager geführt werden muß.Du kannst auch die Ware just in Time von Deinem Lieferanten beziehen.Das gilt sowohl für die 7er als auch für die 27er Erlaubnis. Ich bekomme z.B. die Ware von der Firma für die ich arbeite, bzw. lagert diese mir meine eigene Ware in Ihrem Bunker ein.

    Es wird Dir jedoch ausdrücklich in Dieser Erlaubnis untersagt, dies gewerblich oder für derartig orientierte Unternehmen zu tun. d. h. Im privaten Bereich benötigst Du keinen 20er Befähigungsschein, sondern nur die 27er Erlaubnis. Bist Du jedoch neben- oder hauptberuflich für eine Firma tätig, ist für diese Zwecke unbedingt der 20er Befähigungschein nötig. Wenn ich nun weiter sinniere, könntst Du theoretisch alle 3 Scheine besitzen, und zwar wenn du selbst der Firmeninhaber bist.;-)

    3) Zu der Selbstständigkeit will ich noch anfügen, das man auch hier die 7er Erlaubnis umgehen kann. Ich werde aus steuerrechtlichen Gründen ab 2002 ein Gewerbe anmelden, und das nur mit dem 20er Befähigungsschein. Die Bezeichtnung des Gewerbes lautet dann "Pyrotechnische Dienstleistungen aller Art". Ich werde weiterhin arbeiten wie bisher, nur empfange ich dann keinen Lohn mehr von meiner Firma sondern stelle ihr eine Rechnung.

    Ach und noch was. Du darfst schon Geld für Deine Feuerwerke mit 27er Erlaubnis nehmen. Nur Gewinne darfste keine machen !

    Gruß

    Peony

    [Editted by Peony on 08.01.01 01:36]
     
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