Bestimmung Aufbewahren der Reste und Versicherung im Ernstfall

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von TOMQX, 2. Januar 2019.

  1. #1 TOMQX, 2. Januar 2019
    Zuletzt bearbeitet: 2. Januar 2019
    Hallo zusammen,

    es geht um folgende Situation:
    Ich möchte meine Reste von diesem Silvester im Rahmen der Kleinmengenregelung (also unter 10 kg NEM in 1.4G) in einem unbewohnten Raum in einem Wohngebäude bis zum nächsten Jahreswechsel aufbewahren.

    Jetzt stellt sich die Frage, sollte es zu einem Brand kommen oder einem sonstigen Ernstfall, der zu einer Entzündung / Explosion der Feuerwerkskörper führt, sind diese Schäden dann automatisch durch eine Versicherung abgedeckt oder muss hier ggf. eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden?
    Welche Versicherung ist hier denn grundsätzlich für zuständig, die Gebäudefeuerversicherung, Haftpflicht, Hausrat? Damit ich dort mal informieren könnte...

    Wie gesagt, alles im Rahmen der Kleinmengenregelung.

    Hat jemand hierzu vielleicht Infos oder Erfahrungen?

    Vielen Dank!
     
    Paul_1909 gefällt das.
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