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Aufbewahrung Silvesterfeuerwerk im Keller
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<p>[QUOTE="TIE Fighter, post: 1109664, member: 35654"]Ja, die SpregLR410 hat nichts mit LGZ1.4G oder überhaupt einer Gefahrengruppe zu tun, sondern umschreibt <b>wie </b>eine Aufbewahrung nach Kleinmengenregelung zu geschehen hat und das für <b>jeden </b>der explosionsgefährliche Stoffe aufbewaren möchte, egal ob gewerblich oder privat. Es soll ja nun mal Gefahrstoff sicher aufbewart werden.</p><p><b>Wieviel </b>ich <b>wo</b> aufbewahren darf regelt die 2.SprengV in Anlage7 für den nicht gewerblichen oder in Anlage6 für den gewerblichen Bereich und da werden auch die unterschiedlichen Gefahrstoffgruppen bzw Untergruppen behandelt.</p><p>Wieso du meinst das die SprengLR410 für privat nicht gelten soll erschließt sich mir nicht. Genau so wenig wie immer behauptet wird (jetzt nicht von dir) das ADR für privat nicht gilt. Aber macht ihr mal. Mich würde nur mal interessieren, wenn die SprengLR410 nicht gilt, was gilt den dann?????[/QUOTE]</p><p><br /></p>
[QUOTE="TIE Fighter, post: 1109664, member: 35654"]Ja, die SpregLR410 hat nichts mit LGZ1.4G oder überhaupt einer Gefahrengruppe zu tun, sondern umschreibt [B]wie [/B]eine Aufbewahrung nach Kleinmengenregelung zu geschehen hat und das für [B]jeden [/B]der explosionsgefährliche Stoffe aufbewaren möchte, egal ob gewerblich oder privat. Es soll ja nun mal Gefahrstoff sicher aufbewart werden. [B]Wieviel [/B]ich [B]wo[/B] aufbewahren darf regelt die 2.SprengV in Anlage7 für den nicht gewerblichen oder in Anlage6 für den gewerblichen Bereich und da werden auch die unterschiedlichen Gefahrstoffgruppen bzw Untergruppen behandelt. Wieso du meinst das die SprengLR410 für privat nicht gelten soll erschließt sich mir nicht. Genau so wenig wie immer behauptet wird (jetzt nicht von dir) das ADR für privat nicht gilt. Aber macht ihr mal. Mich würde nur mal interessieren, wenn die SprengLR410 nicht gilt, was gilt den dann?????[/QUOTE]
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