Termin | News Ausnahmegenehmigungen in Deutschland: Rheinland-Pfalz - Rhein-Pfalz-Kreis

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Werner, 14. Oktober 2008.

  1. Hallo ihr Feuerwerksbegeisterten :) ,

    da die Erteilung (bzw. Nichterteilung) einer Ausnahmegenehmigung für das Abbrennen eines Klasse-II-Feuerwerks immer wieder Gegenstand von heißen Diskussionen ("... bekomm' ich die auch schon zum 30.ten, 50.ten, 75.ten oder gar erst 150.ten :blintzel: Geburtstag meiner Omma?"....) hier im Forum ist, an dieser Stelle mal ein aktueller Bericht zur Situation im Rhein-Pfalz-Kreis (Bundesland Rheinland-Pfalz).

    Erschienen heute in der hiesigen Lokalpresse und noch "garniert" mit einem kleinen unbedeutenden Foto, daß ich an dieser Stelle einfach mal weglasse:

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    Feuerwerk nur mit Genehmigung
    LUDWIGSHAFEN: Außerhalb der Zeit um den Jahreswechsel gelten besondere Regeln - „Dunkelziffer" bei Privatfeiern offenbar hoch

    Feuerwerke bei privaten Feiern werden immer beliebter - und das nicht nur an Silvester. Was viele Bürger nicht wissen: Für das bunte Vergnügen ist eine Genehmigung bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd in Neustadt notwendig. Bei den Ordnungsämtern des Kreises landen aber nur wenige Anfragen, die „Dunkelziffer" ist nach Einschätzung der Behörden hoch.

    Antragsformulare gibt es bei allen Gemeindeverwaltungen, die oft die erste Anlaufstelle für Ratsuchende in Sachen Feuerwerk sind. Beim Altriper Ordnungsamtsleiter Thomas Hauser melden sich nach eigenen Worten „immer mal wieder" Altriper, die für ein Fest einen krönenden Abschluss planen. Vier bis fünf Anfragen landen bei ihm im Büro, auch in den Ordnungsämtern in Mutterstadt und Maxdorf sind es im Durchschnitt etwa genauso viele.

    In Maxdorf verzeichnete Mitarbeiter Alexander Reuter 2008 immerhin mit drei bis vier Anfragen gleich doppelt so viele wie im Vorjahr. Allerdings vermuten die Mitarbeiter, dass es eine Dunkelziffer von illegalen Feuerwerken gebe. Die Ratsuchenden werden mit Infos sowie einem Formular versorgt und an die SGD Süd als zuständige Stelle verwiesen. Das Sprengstoffgesetz schreibt vor, dass „pyrotechnische Gegenstände der Klasse II in der Zeit vom 1. Januar bis 28. Dezember" den Verbrauchern nur gegen eine Genehmigung verkauft werden dürfen, wie eine Behördensprecherin informiert. Diese Ausnahmegenehmigung kostet nach Informationen der SGD Süd 50 Euro. Wer seinen 18. Geburtstag lautstark ausklingen lassen will, habe gute Chancen, eine Genehmigung zu bekommen, wenn von seinem Feuerwerk keine Brandgefahr oder Lärmbelästigung der Nachbarn ausgehe.

    Im Prinzip könne für jeden Anlass eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, so eine Sprecherin der Behörde. Daher muss es gar nicht der runde Geburtstag oder die Hochzeit sein, wie oftmals im Internet zu lesen ist, sondern auch die ganz „normale" Grillparty, der Kindergeburtstag oder die Einweihung der Gartenlaube könne Schauplatz für ein Feuerwerk sein, heißt es weiter. Auch das ist nach Angaben der SGD oft nicht bekannt.

    Allerdings prüfen die Sachbearbeiter sehr genau die Angaben der Antragsteller, wann und vor allem wo das Feuerwerk gezündet werden soll. Abgelehnt werden beispielsweise Plätze, die zu nah an Wäldern oder am Rand von trockenen Feldern liegen. Explosionsgefährdete Gewerbebetriebe wie Tankstellen dürfen ebenso wie Naturschutz- und Vogelschutzgebiete nicht in der Nähe sein. Wegen des Lärmschutzes sollten Feuerwerke nicht in der Nähe von Altersheimen oder Krankenhäuser abgebrannt werden. Wenn die Behörde Bedenken habe, könne sie unter Umständen auch den „Abbrennplatz" vor Ort überprüfen.

    Mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Feuerwerk sollte der Antrag in Neustadt abgegeben werden, informiert die Behörde. Dort wurden 2007 insgesamt 125 Ausnahmegenehmigungen erteilt. Etwa zwei Prozent der Anträge pro Jahr würden abgelehnt, da sie nicht den Sicherheitsbestimmungen entsprechen würden. Die Behörde hat nach eigenen Angaben Bußgelder verhängt, wenn ein Feuerwerk nicht genehmigt wurde. Das Gesetz lässt Bußgelder bis zu 10.000 Euro zu, mit Strafen zwischen 50 und 100 Euro hat die SGD Süd bisher also vergleichsweise zurückhaltend agiert.

    In den Ordnungsämtern der Gemeinden ist das Problem mit illegalen Feuerwerken bekannt, aber nicht „dramatisch". Es sei vor allem schwer, die dafür Verantwortlichen auf frischer Tat zu schnappen, meint Altrips Ordnungsamtschef Hauser.

    Uwe Speichermann, Kreisinspekteur der Feuerwehr, erinnert sich an einen einzigen Einsatz vor rund zehn Jahren. Seiner Meinung nach wird bei privaten Festen viel umsichtiger mit Feuerwerken umgegangen, als an Silvester, sodass bei solchen Anlässen mit viel weniger Unfällen zu rechnen sei. Er empfiehlt dennoch die üblichen Vorsichtsmaßregeln beim Abbrennen: Man sollte beispielsweise den Sicherheitsabstand zu Personen einhalten und die Raketen aus standfesten Gefäßen abschießen.
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    Feurige Grüße
    Werner
     
  2. Hey,

    das ist doch schön dargestellt und läßt auch einen relativ offenen Umgang der Gemeinden in dieser Region vermuten. Ich selbst ohne in Dietzenbach und kann hier auch positives berichten - das Feuerwerk zu einem Geburtstag in der Familie letzten Jahr im August wurde ohne Probleme genehmigt.

    Beste Grüße, Pat.
     
    schneiper gefällt das.
  3. Wir haben inzwischen 2020...
     
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