Handhabung & Technik Ausnahmegenemigung

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von Feuerwerksfreak1, 4. Jan. 2012.

  1. Hallo,

    Ich möchte gerne wissen , was so eine Ausnahmegenemigung für KL 2 Feuerwerk denn eigentlich kostet , habe vor ein Feuerwerk zu einem Geburtstag im August zu schießen , und wenn sie nicht zu teuer ist kann ich ja jetzt schon mit der Planung anfangen :crazy:

    Freue mich auf antworten :)
     
  2. da guckst du am besten auf der homepage deiner stadt/gemeinde wer dafür zuständig ist und oft steht auch direkt ein preis dabei. ansonsten im ortsamt oder rathaus anrufen. bei uns kostet so eine ausnahmegenehmigung 31 euro. nur so als richtwert.
     
  3. Die Kosten sind überall verschieden und werden von den Gemeinden selber festgelegt. Das können dann auch schon mal 80 Euro sein. Aber in den meißten Fällen bewegen die sich zwischen 30 und 50 Euro. Auch können noch zusätzliche Einschränkungen damit verbunden sein. In Thüringen zB. gibt es fast keine AG mehr.:(

    - gesendet durch eine Foren- App über ein Grabbelophon
     
  4. Ich denke auch, dass es für dich in erster Linie wichtiger sein sollte, ob du überhaupt eine Genehmigung bekommst... egal was sie erstmal kostet. Wohnst du in Thüringen, Hamburg oder Harzregion kannst du es sicherlich vergessen... selbst wenn du eine Mio. aufn Tisch packst :D

    Gruß Cy
     
  5. Da gebe ich meinen Vorrednern recht.
    Ruf am besten in deiner Stadt/Gemeinde an und frage nach bevor du dir die Arbeit machst und ein Formular ausfüllst.:D
     
  6. Es ist eigentlich alles schon gesagt. Ich musste 50€ bezahlen. Wenn die Gemeinde verlangt, dass die Feuerwehr den Abbrandplatz besichtigt, kostet es wesentlich mehr.
     
  7. Habe 2 Verschiedene Möglichkeiten:

    Rheinland-Pfalz , Saarland.
     
  8. Hi,die Gebühren sind sehr unterschiedlich,bei uns hat eine AG mal 50€ gekostet,im Nachbarkreis waren es 30€,in Bayern gerne mal bis 300€ (nein keine "0"zu viel) ;)
    Allerdings hört man auch vermehrt das einige Bundesländer eine AG überhaupt nicht mehr ausstellen,Ausnahmen können erfolgen bei Firmenjubiläen oder dem 100sten Geburtstag.
    Erkundige Dich bei Deiner zuständigen Behörde,so bist Du auf der sicheren Seite.
    Lg,PoT
     
  9. Habe eine Email erhalten:

    Sehr geehrter Herr xxx,

    wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail vom 04.01.2012. Die von uns zu erteilende Ausnahmegenehmigung nach § 4 Abs. 3 des Landes-Immissionsschutzgesetzes (LImSchG) zum Abbrennen eines Kleinfeuerwerkes der Klasse 2 kostet 50 €.
    Daneben ist noch eine Genehmigung nach dem Sprengstoffgesetz notwendig. Diese wird von der Struktur- und Genehmigungsdirektion (Regionalstelle Gewerbeaufsicht Trier) erteilt. Die Höhe der Gebühren hierfür ist hier nicht bekannt. Zuletzt im Jahre 2008 erteilte Genehmigungen haben auch 50 € gekostet.
    Für weitere Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

    also insgesamt 100€ ? :shocked:
     
  10. Ach, ich dachte immer, daß eine AG nach
    - § 24 (1) der 1. SprengV (Bekanntmachung 31.01.91, BGB. 1,S.169) und
    - zur Beschaffung des vorgesehenen Kleinfeuerwerks notwendige Ausnahmegenehmigung gemäß § 24 (1) der 1.SprengV [siehe hierzu § 21 (1)] reicht.
    Aber LImSchG auch noch? Vielleicht noch Flugverkehr, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des örtlichen Hundesportverein und der Binenzüchter auch noch? Zu je nur 50 Euro. Klar doch.

    Wird ja immer schöner.:dontthinkso:
     
  11. Hey,

    Hier in Bergkamen sind es lächerliche 10,00 Euro :p...In den Nachbarstädten wie
    Nordkirchen,Lüdinghausen,Selm ist diese sogar vollkommen kostenlos :shocked:...
    Also wie man sieht schwankt das von Ort zu Ort :joh:...

    Gruß
    Lukas
     
  12. Bei jedem von uns angezeigtem Feuerwerk in Land Brandenburg und Umgebung werden grundsätzlich knapp 35,00€ Gebühren/Emissionsschutz fällig.
    Lg,PoT
     
  13. Und hier, sind AG's garnicht zu bekommen. Grund: Der Bürgermeister mag es einfach nicht...
     
  14. So so, der Bürgermeister ist ein kleiner Despot? Wer wählt sowas? :shocked:
     
    Ruhrpottrambo gefällt das.
  15. Ich frage mal in der Gemeinde wo ich wohne nach , die mit 100€ ist ein Ferienort ... vielleicht ists deswegen wegen den Imissionen so teuer :cry:
     
  16. hi

    war gerad eine beantragen und ja is ja ma echt der hammer was die bei euch so nehmen bei mir kost die 15 euro..^^

    ich find das lohnt sich...:)

    nrw raum märkischer kreis
     

  17. mach dir nix raus....der bleibt ja nicht ewig ;)

    bei nächster kanditatur würd ich einfach ma bei allen kandidaten nachfragen wie die dazu stehn....

    wenn das restwahlprogramm dir zusätzlich auch noch zu sagt kannst den ja wählen mit ein paar feuerwerksverrückten aus deiner nähe

    mfg
     
  18. Bei uns wollen die über 200€ für eine AG haben....:shocked::mad:
     

  19. das ist ja ma echt mies und ich finde dies auch unbegründet...

    hast ma nachgefragt wieso???

    das einzigste was die tun is die gehm auszuhändigen und der feuerwerh und der polizei bescheid zusagen....

    aber 200 euro fürne gehm und dann noch das feuerwerk kaufen...hallo:eek:
     
  20. ja wollte mal vor 2 jahren wegen goldener hochzeit meiner oma was machen. habe auch net schlecht gestaunt als die so viel geld haben wollten ich glaub das warn 235 euro aber so genau weiß ich das auch net mehr.
     
  21. ich kann mich dem nur anschließen bei dem preis würd ich auch unbefugt zünden achte nur dadrauf das wirklich nichts in ca 50 wenn nich sogar 100 m in der nähe liegt...manche warten nur so auf solche momente um sich zu bereichern wenn ^^verstehst^^....und verballer nur batterien raketen komm meist zurück wenn auch nicht unmittelbar ;)^^^^

    mfg
     
  22. Nochmal kräftig nachgehakt jetzt kostets 50€ wenn ich nicht zwischen 22 und 6 Uhr morgends schiesse ! Dann fällt lmig weg
     
  23. Dortmund stellt praktischerweise ein Formular in als PDF-Datei zur Verfügung.

    Aus dem ebenfalls enthaltenen Merkblatt geht u.a. folgendes hervor:

    Kosten für eine AG € 40,-.

    Das Feuerwerk darf in der Regel nicht länger als 30 Minuten dauern, muss bis 22:00 Uhr, von Mai-Juli bis 22:30 beendet sein; die Effekte dürfen nicht höher als 40 Metersteigen; KEINE Kanonen/Donner-Schläge, Pfeiffer, China-Böller. Und noch ein paar andere Auflagen hat man zu erfüllen.

    Begründete Anlässe: Polterabende, Hochzeiten, runde Geburtstage ab dem 50sten Lebensjahr, Firmenjubiläen.

    Hmmm... ich werde in eine anderen Stadt leben müssen, möchte ich mal eine AG beantragen.
     
  24. Ich habe gestern auch mal eine Anfrage an meine Gemeinde bezüglich der Kosten gestellt.
    Wegen dem Feiertag dürfte aber frühestens Montag mit einer Antwort zu rechnen sein.
    Mal sehn was bei rumkommt.
     
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