Hinweis [BAM] Empfehlungen zum Umgang mit nicht vollständig abgebranntem Feuerwerk - Entsorgung

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von DerFuchs, 24. Jan. 2018.

  1. Pyro Mäcces gefällt das.
  2. Na dann bringt mal schön eure Sammlungen zum Recyclinghof...
     
  3. Genau das Verbringen ist das Problem...
     
  4. EU Wahnsinn in Reinform....:mad:.

    PI und PII darf man nicht mehr verbringen, das Abbrennen ist verboten, der Besitz bzw die Aufbewahrung bleibt innerhalb der Kleinstmengenregelung erlaubt..... Welch Irrsinn...
     
    Christoph und Stoppinchen gefällt das.
  5. #5 DerFuchs, 24. Jan. 2018
    Zuletzt bearbeitet: 24. Jan. 2018
    Das Vernichten ist aber erlaubt. Sobald das Zeug Entsorgt werden soll fällt es unter §3 Abs.14 KrWG somit ist es kein Überlassen und Verbringen nach SprengG. Der Transport zur Abfallentsorgung ist somit erlaubt!
     
  6. #6 Dobi, 24. Jan. 2018
    Zuletzt bearbeitet: 24. Jan. 2018
    Die "Entsorgung" würde ich mir zu gern ansehen:rolleyes::rolleyes:;)
    Und vorher einen Blick in die "Preisliste" werfen, wa sie denn so kosten soll.

    Das, was die BAM vorgibt, ist die Theorie. Aber es gibt ja noch die Praxis.
     
    Christoph gefällt das.
  7. #7 device_null, 24. Jan. 2018
    Zuletzt bearbeitet: 24. Jan. 2018
    Zitat aus der pdf
    "Feuerwerkskörper mit einer Altzulassung (beispielsweise BAM-PII-XXXX) dürfen nicht mehr verwendet werden und sind möglichst in Originalverpackung ebenfalls bei einem Recycling- oder Wertstoffhof mit Behandlung für gefährlichen Abfall zu entsorgen."

    Christian und Lutz aka Laurel & Hardy ... reinste Komödianten :rolleyes:

    Wer entsorgt als Privatbesitzer schon seine geliebten PI und II Artikel. Händler, die noch im Besitz von Altbeständen sind, müssen sich jedoch an die Vorgabe halten und sie entsorgen :(:(

    Aufgrund der gesetzlichen EU-Änderung bzgl. der Verwendung von PI und II und der Neuregelung bzgl. der Zulassung im Rahmen der CE-Kennzeichungspflicht sollte sich die BAM zumindest bei den Entsorgungskosten höherer Mengen beteiligen. Dies betrifft vor allem mittelständische Händler, die noch genug Reste in ihren Bunkern haben.

    Aber naja ... so ist es mit den gesetzlichen Regelungen. Sie werden einfach erlassen, danach wird der Kopf in den Sand gesteckt. So muss sich die BAM und deren Komödianten nicht wundern, wenn Altbestände anderweitig und ohne Kostenaufwand entsorgt werden, auch ggf. zu Lasten der Umwelt :mad:

    Ich weiß ... jeder erwartet an dieser Stelle den Satz: Gebt mir eure Altbestände und ich werde sie entsprechend verwerten, natürlich kostenfrei ;)

    BAM und EU mal wieder at it's best ...

    Der restliche Text in der pdf ist soweit magenverträglich.
     
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  8. Jetzt könnte ich den guten alten "Toll Müll"-Smiley gebrauchen...:(
    Warum nicht bei Feuerwerkern beim Verkauf zu Silvester oder so abgeben,da gehören die eigentlich jetzt hin...
     
  9. Warum nicht einfach beim Raritäten Sammler abgeben :D:D
     
    Stoppinchen gefällt das.
  10. Etwas weitab anzünden und gut is ... über sowas mache ich mir überhaupt keinen Schädel.

    Wer will das denn kontrollieren ? Ja ich weiß ... was ich sage ist falsch aber man muss ja auch nicht päpstlicher sein als der Papst. Hier ist immer noch von Altzulassungen die Rede und nicht von illegalen BKS/ KAT 3/4 oder was auch immer Artikeln ...

    Hier wird immer ein Theater veranstaltet .. :rolleyes:
     
  11. Mich würde es auch nicht wundern, wenn das Verbot der Verwendung dieser alten Feuerwerkskörper, die ja definitv ungefährlicher sind als das was es mitunter in CE gibt, gegen das Verhältnismässigkeitsgebot verstößt. Gerichtlich ausfechten wird das natürlich niemand.

    Ansonsten wird kein Privatmensch seine alten Sachen zum Recyclinghof bringen. Und wenn doch...gut, wenn man sich dann besser fühlt.
     
  12. Wobei ich mir nicht sicher bin, dass die dortigen Mitarbeiter überhaupt wissen, was sie da annehmen.....und erst recht nicht wissen, wie sie es fachgerecht vernichten sollen. Siehe meinen obigen Beitrag:rolleyes:;);)
     
    ViSa und PyronautGruzi gefällt das.
  13. Momentmal....wie wird man jetzt konkret Recyclinghofmitarbeiter...!
     
  14. Hoffentlich fährt nicht gerade die Polizei vorbei, wenn zu Silvester noch altes PII Feuerwerk gezündet wird.:eek:
     
  15. "Herr Wachtmeister, das war ne Galahad, keine Comet Schüttrakete (altes Warenzeichen)....ich schwöre AUF ALLES!!"
     
    Motorsportclub und Pyro tha dragon gefällt das.
  16. Praxis und Theorie (Gesetz) werden sich bei den alt Zulassung unterscheiden. Wer glaubt den das die Polizei eine Anzeige schreibt wenn man diese zündet?
     
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