Hinweis [BAM] rechtliche Einordnung Kat. P1 Knallpatronen

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von DerFuchs, 24. Mai 2017.

  1. #51 Giga-Knall, 27. Dez. 2017
    Zuletzt bearbeitet: 27. Dez. 2017
    Natürlich ist es das. Das steht ja außer Frage.
    "Wo ist das Problem" war nicht meine Frage sondern dass daran angeknüpfte.
    Das interessante ist (und das meinte ich auch) die Frage nach dem Geschoss wie es im Gesetzestext heißt.
    Ist eine ausgebrannte Heulpatrone oder eine zerplatze Pyroknallpatrone (oder jede andere PM) immer noch ein Geschoss, oder nur noch Müll?
    Ist pyrotechnische Munition überhaupt als Geschoss zu bezeichnen? Oder ist hier die Kartusche gemeint?
    Das meinte ich mit nicht eindeutigen Formulieren.
    Es geht nicht darum Pyros auf der Straße zu verschießen. Dass das verboten ist, ist ja eindeutig dem WaffG zu entnehmen.
     
  2. Sorry aber was haben VS denn damit zu tun das man die SSW nur auf befriedeten Grund abfeuern darf und das Geschoss das Grundstück nicht verlassen darf? Wer dagegen verstößt verstößt so oder so schon gegen das Waffengesetz... Wer aber ein Grundstück für Ratter hat der hat auch ein Grundstück für VS...
     
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  3. Und trotzdem taucht das, was wir in Deutschland als Pyromunition bezeichnen, in der Richtlinie explizit auf. Eben weil es nach EU-Recht keine Munition ist. Sonst könnte es ja auch keine P1-Zulassung bekommen.
     
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  4. Sinn oder Unsinn dieser Diskussion ist es für einige wohl ein Schlupfloch für den Erwerb und Besitz zu finden..meiner Meinung nach vergebens

    Ich empfehle den offiziellen Weg... den ich im übrigen auch eingeschlagen habe...mittels MES

    Dieser hilft mir aber nix, da ich die Dinger zwar besitze, aber eben für Vergnügungszwecke nicht verwenden darf...nicht für den das Bedürfnis umfasste Zweck...

    Zur Einführung der Ewb Pficht habe eine Verpackung gefunden aus dem Jahr 1981 von FK...damals stand schon nur gegen Ewb...ich poste noch ein Bild in Kürze
     
  5. Wer noch meint die VS seien frei zu erwerben, solle doch mal bei Zink persönlich anrufen und nachfragen.
     
  6. Warum anrufen... ich bin dort Kunde und kaufe :))

    PS : Sie führen Buch auch an wen sie was und wieviel sie verkaufen
     
  7. Geben sie die VS an Normalbürger ohne MES ab?

    Kann ich mir nicht vorstellen.
     
  8. Habe ich nicht behauptet... nur mit MES
     
  9. Ich würde mal kühn behaupten birdbanger ist ein Vogelschreck Sammler. ;-)
     
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  10. Es kam die Frage auf, ab welchem Jahr VS nur noch an Käufer mit MES verkauft wurden.
     
  11. #63 birdbanger, 27. Dez. 2017
    Zuletzt bearbeitet: 27. Dez. 2017
    Gute Frage... es kam eben weiter oben die Frage nach der Ewb Pflicht und ab wann ...
    Falsch... ich sammle keine VS

    Anschauungsmaterial zu Ausbildungszwecke bei der Vermittlung der Sachkunde nach Paragraf 7 WaffG. ;-)

    Die Schatel ist leider leer zur Info
     
  12. Ich hatte heute zufällig ein Telefongespräch mit einem Sachbearbeiter vom Gewerbeaufsichtsamt zuständig für Sprengstoffrecht.
    Ich habe ihn auf die Problematik angesprochen ist aber daraufhin ausgewichen und meinte wenn dann ist das Waffenrecht für diese Frage zuständig und dafür ist seine Behörde bzw. er nicht zuständig.

    Aber war mir schon fast klar.
    Kein Behördlicher Sachbearbeiter in der Welt wird hier eine Auskunft geben, da Rechtslage unklar. ;-)
     
  13. #65 Mofafreund, 1. Okt. 2018
    Zuletzt bearbeitet: 1. Okt. 2018
    Um das Thema mal wieder ein wenig anzukurbeln...Die Zink Knallpatronen in der P1 variante kommen nun in einer neuen Verpackung...Mit dem Hinweis der Ausnahme für Deutschland...Hier gilt die Einstufung als PMII. Wirklich lächerlich....
    Zu sehen hier:
    Knallpatronen - KOZAP.CZ
     
  14. Ich war im August bei Zink vor Ort. Verkauft wurden sie mir, aber nur gegen Vorlage des MES.
     
  15. Was ist daran bitte Lächerlich die Pyroknallpatronen werden verschossen, und seid ca. 1970 sind diese auf der MES also verwundert mich das nicht. Es gibt so viel Knallfeuerwerk wo man keine SSW dafür braucht, hol dir die Erlaubnis nach §27 wenn unbedingt einen lauten Knall brauchst.
     
  16. lächerlich, da P1 Zulassung und gleichzeitig PMII Zulassung...Da blickt kein Mensch mehr durch...Denn das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun, dass meinte ich damit.
     
  17. P1 ist eh für die Katz für was z.b einen Scream. Da wo ich mein Feuerwerk abbrenne schallt es sehr gut. Ergo mit was möchte man sich da heraus reden. Wenn man wie ein Weltmeister P1 zündet. Bei Funke war das wahrscheinlich ungewollt.
     
  18. Frage mich nur ob das überhaut so gesetzeskonform ist. Schallerzeuger P1 und gleichzeitig pyrotechnische Munition? Sowas gibts doch eigentlich nicht
     
  19. Zwischen Diesel und Heizöl gibts auch kein Unterschied. :rolleyes:
     
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  20. was hat Diesel und Heizöl mit Pyrotechnik und deren Gesetze zu tun ?
     
  21. Ist zumindest eingefärbt und fließt nicht aus dem selben Tank. ;)
     
  22. Die vogelschreck in P1 sind die gleichen wie pm2 jedoch in DE fällt es unnter das Waffen Gesetz besitz ohne Erlaubnis und Verwendung Strafbar in Polen Österreich und CZ zb wird dies als Pyrotechnik P2 eingestuft somit dort ab 18 legal
    Zink usw haben dafür 2Verschiedene Kartone und Labels
     
  23. Jetzt mal anders rum gefragt “muahahaha“

    Haben die P1-Knallis eine Lgz??? Dieser Umstand wäre demnach ja dann Illegal, oder Irre ich mich?

    Ein Produkt für Export welches ohne Waffenrechtliche Legimitationen auskommt, müsste doch mit Lgz und P1-Einordnung ein UNDING sein im rechtlichen Sinne
     
    buuii gefällt das.
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