Hinweis [BAM] rechtliche Einordnung Kat. P1 Knallpatronen

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von DerFuchs, 24. Mai 2017.

  1. Denke Du hast dich vertippt und wolltest P1 schreiben anstatt P2.
     
  2. Ja diese sind 1.CE 2.P1 und 3.in 1.4G eingestuft. Zink Umarex sowie ABA bietet dies an
     
    schneiper gefällt das.
  3. Mit Lgz wirds kritisch
     
  4. Ist ohne Bedeutung für Privatpersonen!
     
  5. nö, die müssen sich auch an Anlage 7 der 2. SprengV halten.
     
  6. Haben die mit 1.4g und Lgz dann auch einen “in D nicht an normale Menschen verkaufen“ Aufkleber??? Denn so langsam rückt die absurdität nach vorne...
     
    Mathau und sureshot gefällt das.
  7. [QUOTE="Ausserferner Feuerwe, post: 968050, member: 36461]
    Zink usw haben dafür 2Verschiedene Kartone und Labels[/QUOTE]
    Nein haben sie nicht, Larton und Aufdruck auf der Patrone sind identisch, gibt auch Bilder hier im Forum.
     
  8. #83 Christoph, 27. November 2018
    Zuletzt bearbeitet: 27. November 2018
    Wenn die Nettomenge in der Anlage 7 nicht überschritten wird dann spielt die LGZ keine Rolle :)
     
  9. Also, aus meiner Sicht:
    Es stimmt, die Pyroknallpatronen von Diversen Herstellern sind in P1 eingestuft und sind auch meistens 1.4. Sie Dürfen auch innerhalb der EU wie P1 Artikel verkauft und verwendet werden. Problem ist, obwohl sie in P1 eingestuft sind, fallen sie in Deutschland nicht nur unter das SprengG, sondern und unter das Waffengesetz. Es ist also alles beim alten. In Deutschland fallen sie unters Waffengesetz, was einfach mit dem Verwendungszweck zusammenhängt, welcher das Verschießen von Pyromunition ist.

    Ich weiß ich zerstöre grade die Träume einiger von "Vogelschreck für alle":oops: aber P1 ist eben doch nicht das Allheilmittel für die deutsche Extrawurst.

    Beste Grüße
     
  10. Es bleibt halt immer noch die Frage, ob der Besitz auch strafbar ist und ob der aufgedruckte Verwendungszweck bindend ist.
     
    Mathau gefällt das.
  11. Hi,
    ja das ist klar, dass der P1-Karton anders ist als der „ältere“ PM-2-Karton, aber selbst in DE wird nun nur noch im P1-Karton verkauft.
    Ich war im August in Cleebron ;)
     
    tribun77 gefällt das.
  12. Ja, konnte die schon letztes Silvester sehen :)
    Die Munitionserwerbsscheinpflicht steht ja nicht mehr drauf, dann ist das Produkt eigentlich mehr als verwirrend in P1.
    Der Verkauf müsste legal sein, Verwendung nicht, da aus der Schreckschuss hier nicht legal zu verwenden?
     
  13. Ne eben leider nicht, auf der P1-Packung steht der übliche Text mit der Erwerbspflicht für Deutschland und ausserdem steht auch PM-II drauf.
    Ich bin ja gerade im Urlaub, daher kann ich keine Bilder machen, aber die gibt es ja schon irgendwo im Forum.
     
  14. #89 xPyro, 27. November 2018
    Zuletzt bearbeitet: 27. November 2018
    Na dann war ich wohl blind, denn dort stand definitiv auf der Packung und auf der Patrone P1 drauf und von Pm2 habe ich nichts gesehen, aber auch nicht intensiv geguckt.

    Edit: Genau! da steht: In Deutschland gilt abweichend...... und Pm2!!
     
  15. Aber halt nur die in Deutschland produzierten VS. Auf den ausländischen wird man diesen Hinweis nicht finden.
     
  16. Jupp... und die dürfen dann selbst nichtmal von Personen mit MES und entsprechender Genehmigung verwendet werden, da keine PM-Zulassung.
     
  17. Aus einer Schreckschusswaffe dürfen sie nicht verschossen werden, das stimmt. Ob man allerdings eine Zündschnur dran bauen darf um sie als Bodenknaller zu verwenden, weiß ich nicht.
    Auf aktueller Signalmunition aus DE ist übrigends auch mittlerweile eine P1 Zulassung für die Nachbarländer. Hab ich letzte Woche in einem Nürnberger Waffenladen gesehen. Also nicht nur auf den VS.
     
  18. Auch das wäre nicht zulässig, da die Verwendung auch bei ausländischen Fabrikaten (Jorge, Funke usw.) klar draufsteht.
     
  19. Aber ist die bindend?
     
  20. Ja klar. Jedenfalls wüsste ich nicht, dass man egal bei welchem PTG oder irgendwelcher PyroMun von der Verwendung abweichen darf.
     
    Mofafreund gefällt das.
  21. Gut, bleibt immer noch die Frage des Besitzes. Das sollte eigentlich erlaubt sein, da P1. Es sei denn mit zusätzlichem Hinweis auf PMII in Deutschland, aber den findet man ja nur auf deutschen VS. Es ist schon irgendwie eine Grauzone.
     
  22. Das mag ja alles sein, aber mir erschließt sich nicht der Sinn vom "nur des besitzen". Ich weiß, sammeln usw. Naja, für mich in 99,9% der Fälle nur vorgeschoben. :rolleyes: Aber es mag absolute Ausnahmen geben. Und letztendlich muss es jeder selbst wissen was er tut.
     
  23. ja klar, stimme dir da natürlich zu! Es ist halt schade um die vielen Signalpatronen aus den Nachbarländern, die keine VS sind aber trotzdem nicht verschossen werden dürfen...Und selbst die VS mit nicht mal 1Gramm BKS sind in Zeiten von BKS Bombenrohren und co, eigentlich überholt.
     
  24. Mensch Jungens, diskutiert hier doch nicht so viel... P1 ohne sonstigen Hinweis ist völlig legal zu erwerben. Basta! Mehr muss man doch nicht sagen geschweige denn aus einer Mücke einen Elefanten machen ... ;)
     
    Mofafreund und ViSa gefällt das.
  25. So einfach ist es im Falle der Knallpatronen/ Vogelschreck leider nicht. Da alles was in Deutschland aus einer Waffe verschossen werden soll unter das Waffengesetz fällt ist es schlichtweg egal ob ein Artikel eine pyrotechnische Zulassung hat. Wenn die Knallpatronen nicht zum verschießen aus SSW vorgesehen wären dann wäre das etwas anderes. Allerdings ist das Verladen nicht in frei verkäuflichen Kategorien gestattet, womit sie dann auch nicht in P1 zulässig wären. Nicht umsonst gibt es Knallpatronen mit Zulassung in Kat. 4. Auch das selbstständige Verbinden mit einer Zündschnur kann man wohl kaum als Verwendungszweck geltend machen, da es sich ja dann quasi um ein Halbfabrikat handelt was wohl ebenfalls keine Zulassung für Privat erlauben würde. Eine Zulassung in P1 als Schallerzeuger würde eine Anzündung voraussetzen.
     
    PyroRick81 gefällt das.
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden