[BAM] rechtliche Einordnung zu Übergangsvorschrift §47 SprengG https://www.tes.bam.de/de/mitteilun.../pt-merbl/hinweis_uebergangsfrist_auslauf.pdf
Das heißt nach Einschätzung der BAM ist das Aufbewahren von Gegenständen mit alter Zulassung weiterhin erlaubt (wenn man über 18 ist für PII). Das Verwenden / Verbringen / Überlassen ist eine Ordnungswidrigkeit.
Kleiner Zusatz: Ordnungswidrigkeit die bis zu 50000€ und im schlimmsten Fall bis zu 1Jahr Haft bedeuten kann.