Termin | News [BAM] Rechtliche Einordnung zu Übergangsvorschrift §47 SprengG

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von DerFuchs, 8. Juni 2017.

  1. [BAM] rechtliche Einordnung zu Übergangsvorschrift §47 SprengG

    https://www.tes.bam.de/de/mitteilun.../pt-merbl/hinweis_uebergangsfrist_auslauf.pdf

     
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  2. Und was heißt das auf Deutsch?
     
  3. Das heißt nach Einschätzung der BAM ist das Aufbewahren von Gegenständen mit alter Zulassung weiterhin erlaubt (wenn man über 18 ist für PII).
    Das Verwenden / Verbringen / Überlassen ist eine Ordnungswidrigkeit.
     
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  4. Kleiner Zusatz:
    Ordnungswidrigkeit die bis zu 50000€ und im schlimmsten Fall bis zu 1Jahr Haft bedeuten kann.
     
    xomas, Mannermau, pingufreak83 und 3 anderen gefällt das.
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