sind Pyro Seenotsignalmittel T1 (Handfackeln) + T2 (Fallschirmsignalraketen) bei der gewerblichen Einfuhr, z.B. verpackt in einer Rettungsinsel aus China auch Zulassungspflichtig nach der Sprengstoffverordnung?
Das kommt ganz auf den Rahmen der gewerblichen Einfuhr an. Wenn sich die Rettungsinsel an Bord eines Schiffes befindet und auch dort verwendet wird, so ist das Vorhandensein von Seenotsignalen nach Seerecht bzw. SOLAS gedeckt und keiner muss vor Einlaufen in den Hafen die Signalmittel ueber Bord werfen. Wenn die Rettungsinsel aber zum Verkauf eingefuehrt wird, solltest Du einmal bei der BAM nachfragen, ob die Zulassung nach SOLAS LSA eventuell einer Einstufung in T1 oder T2 aequivalent ist.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder die zuständige Behörde Als Laie beantworte ich die Frage mit einem selbstverständlichen Ja. Sobald die Gegenstände hier verkauft werden (sollen), ist das komplette Paket fällig. Lagerstabilität und -Gruppeneinordnung, Funktionsicherheit, Eingruppierung in T-Klasse, Konformität der Piktogramme der Anleitung usw. Mal ehrlich: was sonst ? Eine 75er Fallschirmbombe in Frischhaltefolie ist noch kein T2-Rettungssignal ... und ein Aufblasartikel ist keine Verpackung, mit der man die Zulassung umgehen könnte LG Thomas Boule war schneller und besser internationale Umgehungsstrategien sollten über Schiffsausrüster in Erfahrung zu bringen sein (falls die nicht die Konkurrenz erkennen :evil: )
Ist mir schon klar, aber meinem Chef wohl nicht. Hat 200 Rettungsinseln eingekauft, mit je 3 Handfackeln und je 2 Fallschirmen. Meint wären SOLAS zugelassen - das reicht. Mir aber nicht - und ich weiß nicht was ich machen soll?
Sind die Pyrotechnischen Artikel denn bereits abgelaufen ? Die haben ja ein Haltbarkeitsdatum und werden in der Regel schon vor dem erreichen ausgetauscht und MÜSSEN vernichtet werden.