Handhabung & Technik Batterien während des Jahres zünden?

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Marco 123 Flow, 1. Jan. 2002.

  1. Frage
    ich würde gern zu einem Geburtstag ein Feuerwerk machen mit Batterien auf einem
    Abgelegenen privat Grundstück hat jemand schon Erfahrungen mit so was gemacht man muss das im Rathaus melden oder und wie läuft das ab

    Würde mich auf antworten Freuen oder Tips

    Gruß
    Marco
     
  2. Hallo Marco,

    Du musst eine "Ausnahmegenehmigung für das Verwenden von Kleinfeuerwerk während des Jahres" bei der zuständigen Behörde beantragen. Normalerweise ist das das Ordnungsamt oder Amt für Arbeitsschutz Deiner Stadt/Gemeinde.

    Weitere Infos und ein Formular zum Beantragen der Genehmigung findest Du in den "FAQ" der FEUERWERK Infos ...

    Markus von FEUERWERK.net
     
  3. Wenn du nur 1 oder 2 Batterien zünden willst, dann wird es damit auch bestimmt ohne Genehmigung keine Probleme geben.
    Und da das Grundstück abgelegen ist, wirds bestimmt sowieso keiner merken.
    Genehmigungen braucht man sich eigentlich nur für größere Feuerwerke holen.
     
  4. Eine Genehmigung MUSS man auch für nur eine Rakete einholen !!! So schreibt der Gesetzgeber es vor. Lieber vorher anmelden , als nachher Geld zu zahlen und eine Anzeige zu kassieren !!!
     
  5. was kostet diese Genemigung
    wird hierbei eine Bedüfnisprüfung durchgeführt?

    Gruß

    peter
     
  6. Hallo !

    Die Bearbeitungsgebühr für Ausnahmegenehmigungen
    liegt bei ca. 50 DM / 25 €

    Gruß

    Dr. Pyro
     
  7. Anmeldung

    Hallo JCD,

    Was schreibst du da für eine Sch.... Jeder pyrotechnische MUSS GRUNDSÄTZLICH angemeldet werden, da dibt es keine Ausnahmen. Selbst ein 1/32 Grain Squib (Das sind 1,9 Milligramm), der so ungefährlich ist das ich ihn für Kopfeinschüße einen Zentimeter neben dem Auge eines Schauspielers zünden kann muß Ich anmelden. (§ 23 SprengG, 1. Spreng.V.) Überleg in Zukunft vielleicht mal ein bisschen genauer was du schreibst. Solche Aussagen zeugen nicht gerade von deinen Professionallität.

    Andreas
     
  8. Vom Gestzt her ists so vorgeschrieben und für größere Feuerwerke würde ich mir auch ne Genehmigung holen, aber eine Batterie zünde ich so, egal was die Gesetze sagen.
     
  9. Hallo !?
    Silvester ist vorbei ! Und nun brauchst Du halt wieder eine Genehmigung !

    Bitte halte Dich mit solchen Äußerungen zurück wenn Du in diesem Forum bist, bzw. bleiben willst.

    *Stardust*
     
  10. Danke für die Tips und Mail‘ s ich habe da noch eine Frage wenn ich eine Genehmigung habe
    Wie lange darf dann abgebrannt werden oder bekomme ich das mitgeteilt

    Und wie ist das ich habe einen Freistellungs- Antrag für ein Privates Feuerwerk mit Silvesterfeuerwerk der Klasse II Muss man das Formular persönlich beim Ordnungsamt abgeben oder würde das auch per Post gehen

    Wie immer

    Mit freundlichen Grüßen
    Marco

    ??? ???
     
  11. @Marco:
    Normalerweise mußt du bis 22.00 Uhr fertig sein, sonst kollidierst du mit dem LandesImmisionsSchutzGesetz (LImSchG :D ).
    Ausnahmegenehmigungen können aber erteilt werden.
    Zur zweiten Frage: Wenn du persönlich hingehst, kannst du den Schrieb mit etwas Glück direkt mitnehmen... Bei anderen dauert es einige Tage. Ruf' einfach mal beim Ordungsamt an und erkundige dich. Die beißen (meistens) nicht.
    Cheers,
    -Michael

    PS: Das Ordungsgeld ist teurer als die Genehmigung, also hol' dir lieber eine...
     
  12. Zünden ohne Genemigung

    Auch wenn ich diese Streitereien im Forum nicht ausstehen kann muß ich jetzt hier schon nochmal meinen Senf dazu geben.

    Wenn Du, lieber JCD, der Meinung bist das du es dir erlauben kannst ein Feuerwerk (auch wenns nur eine Cake Box) ohne Genemigung zu zünden, dann ist das natürlich deine Sache.

    Aber, wenn du so etwas hier im Forum schreibst dann forderst du damit andere auf etwas verbotenes zu tun. Wer weiß, vielleicht will Marco ja irgendwann einmal sein Hobby zum Beruf machen und mit Feuerwerken sein Geld verdienen. Mit einem dementsprechenden Eintrag wird er nie und nimmer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen. (und das auf Lebenszeit.)
    Ganz abgesehen davon ist das Abschießen eines Feuerwerkes ohne Genemigung nach dem SprengG zwar "nur" eine Ordnungswiedrigkeit, trotzdem kann dabei eine Geldstrafe von bis zu 50.000,00 Euro (§ 41 SprengG) verhängt werden. Von Anwaltskosten, Gerichtsgebühren usw. einmal abgesehen.
    Genau wegen solcher Verhaltensweisen wie Du sie hier an den Tag legst ist z.B. im Gebiet der Landeshauptstadt München das Schießen von privaten Feuerwerken während des Jahres generell untersagt.

    Und jetzt mal ehrlich: Wenn Du dir die Mühe machst mal ein bisschen über all daß nachzudenken was Marcus, Stardust, Pyronix und ich Dir hier geschrieben haben, dann wirst auch Du einsehen das 25,00 Euro Bearbeitungsgebühr und 5 min. Schreibarbeit diesen ganzen Ärger nicht wert sind.

    Gruß, Andreas:mad:
     
  13. Nur mal zu mir ich würde sowieso kein Feuerwerk machen Ohne Genehmigung
    Weil es würde mir alles Versauen und genauso die Bastelei mit Feuerwerkskörper
    Ich meine ist es das wert sich diese Chance zu verbauen bloß wegen so einer Bastelei oder 50 DM

    Also ich würde sagen eine echter Feuerwerksfan
    Der sollte auch alles legal machen und ein Vorbild sein

    Grüße an alle

    Marco
    :)
     
  14. Hi!

    @Marco: Damit hast du im Grunde genommen Recht, auch wenn so mancher Feuerwerksfan(ich nehme mich hier nicht aus) schon mal Klasse4 Feuerwerk ausprobiert hat, wenn es ihm angeboten wurde. Zum Glück weiß man ja mehr über die Sicherheitsvorkehrungen durch dieses Forum! Trotzdem, bei mir auch nie wieder......

    Weil hier eine Diskussion bezüglich der deutschen Gesetze läuft hätte ich eine Frage zu unseren, den ÖSTERREICHISCHEN:
    Wenn ich im Juni dieses Jahres meinen Schulabschluss mit einer Party feiere und ein Klasse2 Feuerwerk schiessen möchte, gibt es ja normalerweise keine Probleme. Jetzt liegt aber meine Schule, der Ort der Veranstaltung, am Stadtrand und neben einem Fluss. Da ich schon öfters gehört habe, es sei verboten, in städtischen Gebieten zu feuern bzw. in der Nähe von Jagdschutzgebieten(Fluss), tauchte nun bei mir die Frage auf, welche Genehmigungen ich dazu bräuchte, falls es überhaupt möglich sein sollte dort zu schiessen.
    Danke für eure Antworten!:D
    Grüße, Bani
     
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