Pyrotechniker Bedürfnisnachweis beim §27

Dieses Thema im Forum "Beruf Pyrotechniker" wurde erstellt von Psychorosi, 10. Dez. 2009.

  1. Hm, wäre für mich ein Grund eine Anzeige zu machen.
    Dessen Begründung ist blödsinnig und es ist Amtsmißbrauch. Was der Knallkopf will interessiert nicht.
    Die Gebührenthematik würde ich auch kritisieren (verklagen)
    Und - das beste, ganz lässig am nächsten Tag den 7er hinlegen... dann kann er sich ganz tief bücken :)
     
  2. Bist Du Rechtschutzversichert? wenn ja - feuer frei.
    Schriftliche Anzeige inkl. Leserbrief (Zeitungen sind da immer extrem dankbar für), was für eine Person da die Bürger "betreut".
    Da ist nix von richtig.
    Gebührensatz muss angemessen und begründet sein - 2000 Euro mit der Aussage :) - das könnte für den Herren eine Dienstaufsichtbeschwerde bedeuten. Ich würd den fertig machen daß er nachher nicht weiss ob er ein Mensch oder eine Amöbe ist. Vielleicht mit versteckter Kamera und Mikro wiederkommen und das ganze einem der "interessierten" TV-Sender zuspielen.

    Ich vermute, ein Kumpel ist Feuerwerker und er will Konkurrenz klein halten...
     
  3. @ fire-fighter,

    da Du wie ich sehe aus NRW kommst, welche Bez.Reg. ist denn für Dich zuständig ?
    Würde mich mal interessieren. Keine Namen vom Sachbearbeiter bitte.
     
  4. Also, es hilft ungemein, wenn man sich mal das SprengG und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften und Kommentare zulegt. Dann weiß man auch, was so die Rechte des Fachkundigen sind und was sich die Behörde "erlauben" darf und was nicht.

    Fakt ist: Du kannst den §27er beantragen und hast ein Recht darauf den auch zu bekommen, wenn du die nötige Fachkunde nachweißen kannst.

    Die Gebühren sind in er SprengKostV festgelegt und können nicht willkürlich angesetzt werden.

    Also: erst mal beantragen und abwarten. Wenn der wirklich so hohe Gebühren festsetzt und so willkürliche Auflagen macht - Widerspruch einlegen und zum Anwalt gehen. Wenn du ein wenig Ahnung von Recht hast, kannst du den Widerspruch auch selbst formulieren, s.u.

    Gegen die Auflagen kannst du Widerspruch einlegen - da: der §27er rein für private Zwecke ist, sprich mal ein Testfeuerwerk machen, Effekte ausprobieren, etc. Da muss der gar nicht mit Lager kommen, das geht alles mit der "Kleine Mengen-Regelung" (die kann er dir als Auflage machen). Du hast zu Hause einen Klo? Prima, das ist ein unbewohnter Nebenraum - da darf man schon einiges Lagern.

    Von solchen "Lokalfilz"-Beamten darfst du dich nicht in Bockshorn jagen lassen - die probieren einfach aus, wie weit sie mit Ihrer "Macht" kommen. Und ja, es kann natürlich sein, das es im Gebiet schon einen FWler gibt, der von dem Typen protegiert wird.

    Nur Mut,
    Oli4
     
  5. Wenn man hier liest wie es einigen bei der Beantragung des 27er ergeht, dann könnte einem die Galle hochgehen.
    Diese Beamten sollten diese hohe Energie nicht bei der Verweigerung des 27er aufbringen sondern eher bei der Beobachtung,
    ob der reine private Zweck ohne Gewinnerzielungsabsicht eingehalten wird.
    Wenn ein 27er im Jahr große Mengen an Feuerwerken beantragt, dann sollten sie an der Stelle mal soviel Energie aufbringen.
    Wenn ich eine Anzeige als 27er mache um 10 Kugelbomben zu testen, oder eine Barocksequenz, oder aber auch ein Feuerwerk
    zu Silvester oder zum EIGENEN Geburtstag (Naja Frau und Kinder geht ja auch noch) Dann ist der 27er weder für den 7er
    noch für sonst wen eine Gefahr.
    Für einen 20er ist ein 27er immer von Vorteil. Er bringt praktisch keine Nachteile. Also warum nicht mit beantragen ?
    Letztendlich muss man immer drauf hoffen (ist der Willkür ausgesetzt) dass der Beamte seinen Job kann und auch ausführt.

    @ Adnan: Ich kann dich ja gut verstehen. Mir persönlich geht bei so einem Verhalten von einem Angestellten von mir
    (Ja, ich bezahle mit meinen Steuergeldern seinen bequemen Bürostuhl) auch der Puls auf 200 Atü. Und am liebsten
    würde man den dann mit allen möglichen Rechts- und Medienmitteln in der Luft zerreißen.

    Trotz alledem würde ich es wohl doch nicht schaffen mich auf das Niveau herunter zu lassen. Und letztendlich muss und will
    man ja auch in Zukunft gerade mit diesen Beamten zusammenarbeiten. Was nützt es mir den 27er eingeklagt, den Beamten bloß gestellt,
    die Behörde an den Pranger gestellt zu haben, wenn dann bei meiner nächsten Anzeige als Auflage kommt, dass ich 41 Löschfahrzeuge
    bereithalten muss? (Gibt nämlich nur 40 hier ;) )
    Also ist es meines Erachtens doch besser sich die Mühe zu machen mit dem Mann zu verhandeln. Ihm die Möglichkeit zu geben sein
    Gesicht zu wahren und trotzdem bestimmt mit den Gesetzestexten zu überzeugen.

    Kein wirklich leichtes Unterfangen in einigen Gebieten wir mir scheint... aber ich drücke uns allen die Daumen dass es klappt.
     

  6. Nun, ein 27er der gewerblich unterwegs ist handelt als Steuerbetrüger - kreuzigt ihn (zurecht)

    Hier geht es darum, daß ein Staatsangestellter (muss nicht zwingend ein Beamter sein) einfach nicht WILL, daß jemand den 27er bekommt.

    Die Methodik und die Schikanen solcher Leute werden nicht dadurch gebremst, daß man versucht einen Kompromiß zu finden sondern in dem man diesen Leuten das Handwerk legt.
    Öffentlich, brutal (im Sinne von konsequent dessen Arbeitsplatz gefährden - legal und im Recht befindlich) und kompromisslos.
    Klar kann man dem Typ vorher klarmachen was kommt - warum auch nicht. Aber duckmäusern, aufgeben und alle viere von sich strecken?
    Weil der Knallkopp "nicht will"?

    Meinst Du wirklich daß der - sollte seine Motivation bezüglich der Feuerwerke so sein wie geschildert - nicht anderen 27ern im Gebiet das Leben genauso zur Hölle machen wird?

    Aus meiner Sicht liegen hier folgende - rechtlich zu überprüfende - Handlungen vor
    1.) wird dem Scheinantragsteller unterstellt, er würde als 27er eine OWI/Straftat begehen wollen (Abbrand von Feuerwerk gewerblich, getarnt als privat). Aus meiner Sicht mindestens eine Beleidigung im Amt (nix "alder, isch find dish kagge"), sowie Unterstellung. Sollte schon mal ein Richter klären
    2.) Amtsanmaßung "ich will nicht daß Sie den 27er bekommen": Was der will ist irrelevant - das Recht sieht dies oder jenes vor.
    3.) Willkür: Wer - wie der Amtsschimmel droht, daß es 2000 Euro kosten wird (wegen 2.), der hantiert willkürlich und schon gar nicht im Sinne der Bürger.

    Zusammenfassend ein Ekelbratze, dem das Handwerk schnellstens gelegt gehört.

    Als ich meinen 27er und meinen 20er beantragt hatte habe ich freundlich und höflich meinen Standpunkt verdeutlicht. Hobby für mich (27er) und Chance für die berufliche Zukunft (20er)
    Als man mit "wer braucht dies" kam konterte ich freundlich mit "ich - sollten Sie es mir verwehren wollen verklage ich Sie. Nix persönliches, aber ab dann beschäftigen Sie sich nur noch mit meinem Vorgang - 100% ihrer Arbeitszeit. Ich hab die Kohle und den Willen es durchzuziehen - Sie auch?"

    Daraufhin lenkte man ein und erklärte den eigenen Standpunkt (27er sind Wiederlader, derartige Begrenzungen (2kg Pulver) seien da normal) Da ich aufs Gesetz verweisen konnte UND klarmachte, daß bei mir ein privates Feuerwerk schnell mal 2-3000 Euro netto Material kostet was erhebliche Mengen NEM bedeuten (dank befreundetem ADR-Hängerbesitzer mit Bunker kein Problem :) )konnte ich das Verständnis für meine Sichtweise festigen.

    Allerdings bin ich mir 100%tig sicher, hätte ich nicht klargemacht daß ich notfalls für meinen Traum vor Gericht ziehe, wäre es u.U. anders abgelaufen. Allerdngs - mein Ansprechpartner war eine intelligente und mitdenkende Person, ohne Zweifel erhaben über irgendwelche Allüren. Nur kam sowas wie ich (20er + 27er) bisher bei ihr nicht vor.

    Der beschriebene Typ ist da ein anderer Fall. Der weiss genau was er will und was nicht. Absichtlich.
    Und sowas muss man intensiv bekämpfen. Legal und freundlich, aber mit aller Härte.

    Gruss
    Adnan
     
  7. Jepp, dem habe ich nix mehr hinzu zu fügen. So Leute gehören abgesägt. (Muss man so brutal sagen, aber die haben auf dem Posten nix verloren.)

    cheers
    Oli4
     
  8. So sehe ich das auch, ich habe ihm auch geschildert, das es vielleicht ein, zwei Feuerwerke im Jahr sind, Silvester und vielleicht noch als Geschenk die Hochzeit meines Bruders. Das sind alles Feuerwerke, die sonst NICHT stattfinden würden.



    So sehe ich das auch. Ich hätte von rechtswegen wahrscheinlich eine gute Chance den §27 zu bekommen, allerdings kämen die Probleme dann im Nachhinein.


    Richtig, ich habe damit noch nicht abgeschlossen und werde das Thema irgendwann nochmal aufgreifen, aber zuerst gebe ich ihm auch die Möglichkeit mich näher kennenzulernen, damit er sieht dass ich verantwortungsvoll bin und nicht den §27 ausnutzen will.

    Allerdings!
    Ich fühle mich mal angesprochen und sage danke!
     
  9. Vorsicht!

    Hallo Adnan,

    ich kann die Verärgerung über "Feuerwerksfeindliche" Beamten verstehen. In den meisten Fällen
    haben diese Personen nur keinen Bock auf nachfolgenden Ärger.

    ABER !!!

    Letzten Endes entscheidet der Mann /Frau beim OA über deine persönliche Eignung.
    Es gibt in SprengG eine Liste von Versagensgründen die eindeutig sind,
    aber wenn der/die BeamtIn nicht will zieht er den §8b und hält dich einfach für nicht geeignet.

    Klar kann man da klagen, aber ohne Bunker oder anderer "Nebensächlichkeiten" wird es schnell eng.

    Bestimmt und sicher auftreten => immer
    vor allem kompetent und fachkundig erscheinen,
    aber gleich die Keule raushohlen kann nach hinten losgehen.
    Hier ist dann halt verhandeln angesagt und auch dank diesem Forums ist man meistens besser informiert
    als das Amt.


    Auszüge aus dem SprenG:
     

  10. Naja, ich stimme Dir ja zu.
    Man sollte immer freundlich bleiben, höflich und korrekt. Hier in dem Fall ist es aber doch so daß der Typ sagt "Alter, ich ******* Dir ins Gesicht, egal was Du machst - ICH grosser Häuptling hab kein Bock DIR kleine Wurst nen 27er zu geben. Mach was Du willst"

    Und bei solchen Leuten bleibt man höflich, macht sie aber vor Gericht fertig. Egal ob es nun um die Beantragung von Feuerwerksbefähigungsscheinen geht oder - wie bei mir an anderem Ort um Mietnomaden. Manche Menschen glauben, sie könnten sich über das Gesetz stellen. Versuchen können sie es - aber mit mir kriegen sie dann - immer höflich - soviel Ärger daß sie es bereuen.

    Wobei ich ja diese Probleme NICHT hatte. Zwar wollte man auch erst abbiegen, aber nachdem ich klarmachte daß ich mich nicht wegbiegen lasse hat es wunderbar geklaptt.
    Normalerweise wollen die Leutchen dort keinen Ärger und keine Arbeit. Aber dieses Exemplar ist einfach ein - sagen wir es hat mit Fäkalien zu tun....

    Gruss
    Adnan
     
    MunMuckl gefällt das.
  11. Nur zur Info:

    Eben kam der §20 per Einschreiben, also an der persönlichen Eignung kann es nicht liegen.
    Nen Bunker hätte ich (Untermiete bei meinem Pyro), ne Versicherung würde ich abschließen, EX II benötige ich nicht da kleine Mengen unter 1000 Punkte.
     
  12. Wer stellt eigentlich den 27er aus? Das Ordnungsamt oder die Bezirksregierung (für Ruhrgebietler)?
     
  13. Würde mich auch mal interessieren komme auch aus dem Ruhrgebiet.
     
  14. Beantragen muss ich den in meinem Fall bei der Kreispolizeibehörde, die schließen sich dann wiederum mit der BezReg kurz -> Auflagen durch die BezReg + eventuell Ortsbesichtigung vom Lager oder der Arbeitsräume etc.

    Von wem die Erlaubnis dann letztendlich kommt kann ich auch nicht sagen. Ich vermute von der BezReg als Aufsichtsbehörde.
     
  15. hier in düsseldorf isses das ordnungsamt welches für den 27er zuständig ist, den 20er wiederum stellt die BezRegierung aus. ich denke im ruhrgebiet wird es auch so sein.
     
  16. @Psychorosi:

    Wie schon bo2610 weiter oben erwähnt hat: Man lese in den Erläuterungen zum §27 SpengG: 2.1.2 Bedürfnis nach Absatz 3 Nr. 2 hier letzter Satz:

    Eine Bedürfnisprüfung ist nicht erforderlich für die Erlaubnis zum Erwerb und zur Verwendung pyrotechnischer Gegenstände gemäß §1 Abs. 2 Satz 2 Nr.1 und §3 Abs. 1 Nr.2

    So, dass würde ich dem netten Herrn unter die Nase halten. Fertig!

    Gruß
    Oli4
     
  17. Hi!

    Danke dir!

    Ich habe am 6.12 nochmal einen Termin, mal gucken was dann ist! Es sieht aber schon ganz gut aus!

    Gruß


    Daniel
     
  18. so....den schein hab ich aber nun kann ich mich zwar bei den shops anmelden aber noch immer nicht wirklich schießen bzw einkaufen. ich hab mich in reken in einen bunker eingemietet (pyrosafe reken) und der dame vom OA den mietvertrag vorgelegt und sie will das nun alles prüfen (lassen) und erst wenn das passiert ist kann ich richtig anfangen. auch auf meinen hinweis hin daß beim gleichen vermieter auf dem gleichen gelände auch firmen wie nico lagern und in meinem bunker zig tonnen 1.1G gelagert werden dürfen beharrt sie auf ner prüfung und ggf begehung. auch meiner bitte die sache durch einen anruf bei der BezReg münster (zuständig für das lager) oder bei pyrosafe selber zu beschleunigen wollte sie nicht nachkommen.
    langsam nervts....da bemüht man sich um nen wirklich in allen belangen korrekten lagerplatz, beim gespräch mit der BezReg Münster bekommt man das kompliment "hey, schön daß es auch 27er gibt die sich in so ein gutes lager einmieten bzw für nen richtigen bunker sorgen" und die dame vom OA will erst noch 17mal prüfen..... :cry: :dontthinkso:
     
  19. Dann dreh doch den Spieß um und frage höflich bei der BezReg, ob die nicht bei der Dame anrufen könnten und nachfragen, welche Probleme es denn gibt??

    Erstens: Haben Sie Dir komplimenterweise bestätigt, dass Du Dich bemühst und sind bereits informiert.
    Zweitens: Wirkt es manchmal, wenn OA´s und BezReg sich untereinander austauschen und Einigkeit gesprochen wird.

    Salut Tom
     
  20. Na, nette Dame :shocked::dontthinkso::mad:

    Genau solche Leute sind es, die ich meine. Nicht die anderen, anständigen.
    Da ist einer (eine), der will halt nicht. Und versucht mit allen Mitteln, das was er nicht will auch durchzudrücken. OBWOHL Du alles richtig gemacht hast. Nee, man stellt sich dumm, weil wenn man es schon nicht verhindern kann soll der Spinner (also Du) wenigstens nicht zu Silveser 2010 zum Zuge kommen. Wetten?
    Und wenn man solchen Personen ans Bein pinkeln kann (am besten mit Alienblut :) ), dann ist dies exakt die einzig richtige Methode. Wenn Du natürlich vorher den dicken Maxe hättest raushängen lassen (Motto: komm her Püppchen, Schein her oder ich mach Dir ein Kind) - dann hättest Du das verdient. Aber irgendwie hab ich bisher nicht den Eindruck gehabt, daß Du so tickst...

    Und genau diese Leutchen also sind vom STEUERZAHLER bezahlt, um UNS, also den Menschen des Landes zu DIENEN. Und die dient nicht nur nicht, sie blockiert bösartigerweise.

    Warum also sollte man - Weihnachten hin oder Hammelsprung her - so jemanden nicht ein juristisches Brett schieben? Wer meint denn, daß so eine(r) dem nächsten Pyro fair gegenüber ist?
     
  21. Verstehe jetzt aber nicht so ganz, wieso Du nichts einkaufen kannst, wenn Du den Schein doch schon hast???
     
  22. Hm, ich les aus seinem Posting raus das er den Schein bekommt, sobald die Geschichte geprüft ist, seh ich das soweit richtig?
    Finde dieses Vorgehen meiner Meinung nach auch sehr fragwürdig.
    Wenn man schon in einen Bunker geht, bei dem bereits mehrere Firmen ansässig sind und ihre Ware lagern, wozu dann dieser Aufstand?
    Vertraut man da nicht auf die Kollegen die die Örtlichkeiten schon geprüft haben? Will da jeder sein eigenes Süppchen kochen?
     
  23. Das verstehe ich aber auch nicht.

    Also Prüfungen und neugierige Beamte gibts in dieser Branche mehr als reichlich. Was die alles wissen wollen, und es nimmt kein Ende. Es werden einem ständig irgendwelche Steine in den Weg gelegt. Aber das muss man durch. Hilft ja nichts.
     
  24. ich hab den schein bzw das grüne büchlein hier liegen aber sie sagte sinngemäß "ich werde das mit dem bunker prüfen und solange das nicht geprüft ist und ich mein okay gegeben habe kaufen sie nichts ein und brennen schon garnicht ab. sonst ist der schein schneller weg als sie gucken können" und dummerweise ist sie damit ziemlich im recht. ich hab den schein zwar aber ich hab in ihren augen die auflage mit der lagermöglichkeit noch nicht erfüllt die zwingend erfüllt werden muß wenn ich den schein nutzen will. andererseits....ich dürfte den schein garnicht in den händen halten weil ich ja die auflage noch nicht erfüllt habe. lustige zwickmühle nicht wahr? ;)

    @adnan : du hast echt....so ticke ich nicht. bissel kriechen und die keule stecken lassen ist manchmal garnicht schlecht fürs weiterkommen aber so langsam bin ich echt genervt. alerdings kann ich in der momentanen situation auch in keiner weise klagen weil nunmal auflagen erfüllt werden müssen. ich kann höchstens bitten die ganze sache zu beschleunigen um noch irgendwie eine fristgerechte anzeige hinzubekommen.

    morgen mal bezreg anrufen und nach rat fragen.

    @benzge : ich versteh den aufstand auch nicht. die prüfung ist meiner meinung nach ne sache von wenigen minuten oder meinetwegen stunden wenn mal jemand nicht erreichbar ist. anrufen, quatschen, bitte um ein fax oder email und fertig. aber nee.......evtl steht sogar ne begehung an aber das möchte ich mal bezweifeln daß sie die durchbringt.
     
  25. Da bin ich ja froh berichten zu können, dass es auch Mitarbeiter beim Amt gibt die sich zum einen auskennen, als auch engagieren.

    Wir hier zu lesen war, scheint es ja nicht überall so problemlos zu sein den 27er ausgestellt zu bekommen.
    Ich kann da für mich nur sagen, es ist so gelaufen wie es laufen sollte.

    Gleich nach dem bestandenen Lehrgang, bin ich zur Regierung von Oberfranken GAA Coburg um meine Erlaubnis nach §27 und meine Befähigung nach §20 zu beantragen.
    Ein sehr netter und kompetenter Amtsmann entschuldigte sich noch bei mir dass er gerade keine Zeit hätte um mit mir mein Anliegen zu besprechen da er gerade eine Besprechung hat. Also Respekt. Er hatte gerade eine Besprechung, ist aber trotzdem zu mir gekommen um mich nicht warten zu lassen. Er bat mich auf der HP des GAA Coburg die Anträge für den 20er und 7er runterzuladen, auszufüllen und ihm zukommen zu lassen. Er würde dann die Unterlagen zu mir schicken. Das Zeugnis vom Lehrgang hat er gleich mal behalten.
    Ich habe ihn dann darauf angesprochen dass ich anstatt des 7er den 27er beantragen will. Da meinte er nur:"Ja, kein Problem, dann nehmen sie den Antrag vom 7er, streichen die 7 durch machen eine 27 draus und fertig.". ....
    So gesagt, so getan... eine Woche später habe ich die Unterlagen vorbeigebracht am Abend und im Briefkasten geschmissen. (Ich schaffe es beruflich nicht während der normalen Öffnungszeiten).
    Tja.. das einzige was dann noch kam war am Samstag zwei Einschreiben. Einmal mit dem 27er mit der einzigen Einschränkungen Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung (logisch.. ohne ist ja eh Harakiri ), nach 5 Jahren Wiederholungslehrgang (Umgangssprachlich auch Leergang genannt) und nur für private Zwecke. Das andere Einschreiben enthielt den 20er.

    Also das freut mich doch sehr dass es auch anders geht als hier so oft beschrieben.
    Vielen Dank an den Mitarbeiter des GAA Coburgs und der Regierung von Oberfranken für diese kompetente und saubere Abwicklung.
    Der 27er ist hier kein Thema. Es gibt den nunmal und damit BASTA... Auf der HP des GAA Coburg ist beim Vordruck für die Anzeige eines Feuerwerkes sogar schon der 27er mit berücksichtigt.

    Ich bin wirklich sehr erleichtert, dann kann ich nun gleich die Anzeige fertig machen für Silvester.

    Achja, eine Frage noch.......... Beim Lehrgang haben sie sogar eine Prüfungsfrage daraus gemacht wie man die Erlaubnis (im Lehrgangsfall natürlich nur die des 7ers da es ja den 27er dort nicht gibt :D ) erkennt. Sie soll ein Rosa Blatt mit Wasserzeichen im Original sein. Die Erlaubnis des 27er ist aber nur ein Büchlein in Grün. .... Ist das Regierungsbezirk Abhängig oder ist das bei dem 27er so.... ??
     
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