Bestimmung Befähigungsschein nur für Kat. 2 Feuerwerk nach SprengV §27

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von DerDog, 7. Jan. 2015.

  1. Hallo,

    ich habe nun mehrfach davon gehört das es einen Befähigungsschein nach SprengV §27 geben soll, der ausschließlich dazu befähigt, Feuerwerk der Kat. 2 ganzjährig und ohne AG sondern lediglich mit Anzeige bei Feuerwehr, Polizei und Ordnungsamt gekauft und abgebrandt werden darf.
    Für diesen Schein brauch man wohl keine Helferscheine da hier Kat. 3 und 4 ausgeschlossen werden.
    Mit diesem Schein ist ausschließlich ein privater Abbrand erlaubt. Kein komerzieller!

    Ich habe nun meine zuständige Behörde angeschrieben und heute eine Antwort erhalten. Diese stellt sich natürlich völlig dumm und verweist nur auf die AG.
    Diese möchte ich aber nicht sondern diesen "kleinen" Befähigungsschein für Kat. 2 da dies mein Hobby ist.
    Hat jemand einen solchen Schein bereits oder auch schonmal versucht diesen zu beantragen? Wenn ja, wie kann man diese netten Leute überzeugen?
    Habe nun mehrfach gehört das eine Angabe von "Hobby" reicht damit die diesen Antrag rausrücken müssen bzw. diesen später auch bewilligen. Gibt es hier Rechtsgrundlagen?
    Ich weiß das man eine ärztliche Bescheinigung und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt. Die Kosten sollen sich wohl im Bereich 200 bis 250 € mit allem drum und dran bewegen.

    Für Hilfe und Tipps hierzu würde ich mich freuen. Gerne auch Links hier im Forum (habe per Suche leider nichts zu diesem speziellen Thema gefunden).

    Nochmal: Mir geht es hier nicht um den Schein für Kat. 4! Sondern ausschließlich um einen kleinen Schein bei dem man keine 26 Feuerwerke mitgemacht hat.

    Besten Dank für eure Antworten :).
     
  2. Benutze mal die SuFu ;) es gibt schon sehr ausführliche Threads hier im Forum
     
  3. Für nähere Details bitte mal recherchieren. Für Kat II kann man zwar eine Befähigung erhalten, aber die ist weder erforderlich noch für das Vorhaben Abbrennen ohne AG außerhalb der Frist zielführend. Du bräuchtest eine Erlaubnis nach §27 SprenG.
     
  4. Hallo,

    meiner Meinung nach solltest du dir zu aller erst mal ordentlich Wissen über das was du willst aneignen.
    Lies dir mal das Sprengstoffgesetz und die Sprengverordnungen durch.

    Was du da in deinem Erstbeitrag von dir gibst, ist ja total wirr. Da sieht man das sich keiner informiert hat.

    Links hier im Forum:

    http://http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?t=34301
    http://http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?t=42266
    http://http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?t=40664

    So, das wären erstmal nur 3 Themen.
    Lies dir da mal ALLES, nicht nur 1 oder 2 Seiten durch. Hast du dann noch Fragen, dann wird dir auch geholfen.

    Ich habe schon einigen zur Erlaubnis nach §27 SprengG für Kat.2&3 verholfen, aber ich bete nicht alles vor.
    Eigeninitiative setze ich vorraus.
    Es hat keinen Sinn, alles vor zu kauen und der Scheininhaber hat im Endeffekt dann keine Ahnung von dem was er da eigentlich in Händen hat.

    Der Schein bringt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten mit sich. Das darf man nicht vergessen.

    MfG MunMuckl
     
    sukopyro05, Rippenbruch, Dobi und 2 anderen gefällt das.
  5. Das der Schein nicht nur Rechte bringt ist mir bewusst. Bin ja kein 10 jähriges Kind mehr ;).
    Hab es etwas wirr geschrieben, da hast du Recht.
    Also, ich habe bisher bei der Kreispolizeibehörde angerufen und die haben mir gesagt, ich muss einen Grundlehrgang für den Umgang mit Pyrotechnischen Gegenständen machen. Dieser dauert 1 Tag. Wusste ich ja bereits.
    Dann brauche ich noch eine ärztliche Bescheinigung und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung die ich ebenfalls von der Kreispolizeibehörde bekomme.
    Soweit war ich auch schon. Die haben es mir nun aber nochmal in der richtigen Reihenfolge erklärt.

    Informiert habe ich mich, keine Sorge. Ich möchte die Erlaubnis nach §27 SprengG zum privaten und nicht komerziellen Erwerb und Abbrand von Pyrotechnik der Kat. 2 und 3.
    Kat. 4 wird in diesem Fall ausgeklammert, daher nur eine "Erlaubnis".
    Ist letztendlich aber auch ein Heftchen in dem Kat. 4 nur durchgestrichen ist.

    Eine Befähigung ist nicht erforderlich, das stimmt. Eine Erlaubnis zum Ganzjährigen Erwerb und Abbrand von Kat. 2 & 3 aber schon. Wenn man diese hat muss man keine AG mehr stellen sondern lediglich bei o.g. Behörden ein Feuerwerk anzeigen. Dies wurde mir durch die Kreispolizeibehörde ebenfalls bestätigt.

    P.S. Im Forum habe ich nach §27 gesucht aber mir wurden 0 Ergebnisse angezeigt, daher der Thread hier.
     
  6. ...wenn Du was suchts nutze den Google Button, das ist zielführender.
     
  7. Sehr gut.
    Wenn doch, bekommst den Schein eh nicht.*g*
    Nur Etwas?
    Falsch
    Sag ich doch, falsch informiert.
    Falsch
    Richtig
    Naja...

    Ist schon mal ein Anfang...
    Jetzt kommen wir der Sache schon näher...
    Teils, lassen wirs mal so. Das ist nicht überall gleich.

    Kann man so stehen lassen.

    Ja die SuFu ist manchmal ne kleine Diva.

    Hat dir die Kreispolizeibehörde auch was zur Aufbewahrung und Haftpflichtversicherung gesagt? Ist zwar nicht deren Aufgabe, aber wenn die schon mit Halbwissen um sich werfen, dann hätten se da noch punkten können.
     
  8. Einen Grundlehrgang für den Umgang der einen Tag dauert, damit beziehen die sich vermutlich auf eine Lösung für behördliche Mitarbeiter, der dir nicht offen stehen würde. Für die "beschränkte" Erlaubnis ist ein Grundlehrgang nicht erforderlich, auch wenn dort das Fachwissen nicht vollumfänglich gegeben sein muss, wäre es empfehlenswert, sich mit dem Ordnungsamt oder der Bezirksregierung in Verbindung zu setzen, die haben primär damit zu tun und sind diesbezüglich je nach Struktur auch zuständig, die Polizei ist da nicht die geeignetste Stelle.

    Du solltest für dich selbst klären, ob du eine solche Erlaubnis wirklich benötigst, denn da hängt viel dran. Verantwortung, Bürokratie und auch Kosten.
     
  9. Obacht, Kreispolizeibehörde ist nicht gleich Polizei.
     
  10. Ja Baden-Württemberg unterscheidet sich da von allen anderen Bundesländern, denn hier wird der Polizeibegriff sehr weit gefasst, während Kreispolizeiamt bis auf NRW, keine amtliche Spezifikation in den übrigen Bundesländern darstellt. Dort werden die Behörden entsprechend ihrer Aufgaben oder Stellung benannt. In dem Punkt war meine Aussage zu pauschal, danke für den Hinweis.
     
  11. Ja. Habe eine Privathaftpflicht. Habe meine Versicherung angerufen und die haben mir bestätigt, das auch Feuerwerksschäden mit versichert sind. Natürlich nur wenn es nicht mit Absicht war, was klar ist ;).

    Aufbewahrung ist kein Problem. Würde bei einem Pyrotechniker um die Ecke, 5 m² seines Bunkers zur Verfügung gestellt bekommen für einen kleinen Obolus.
     
  12. @MunMuckl: ich weiß ja nicht, worauf du verlinkt oder welchen Suchbegriff du genutzt hast, aber die gesetzten Links sind alle tot.
     
  13. Sorry, aber bei mir gehen die Links. Gerade getestet. Bin via Handy und Tapatalk online.
     
  14. Hmmh, wenn ich auf die Links klicke, dann kommt bei mir folgendes (siehe Anhang):

    Gruß
    Scherzartikel

    LINKS.jpg
     
  15. Die Links gehen auf 3 Themen hier im Forum. Vllt kann jemand da administrativ tätig werden?
    Wie schon geschrieben, bei mir geht's.
     
  16. Eventuell stimmen die Links nicht mit der geschriebenen Variante überein? Denn beim Anklicken wird der Doppelpunkt hinterm http entfernt, deswegen findet er nix. Im Beitrag existiert er ja, gehst du mit der Maus drauf, siehst du, dass er fehlt. Lösche ich "http//" in der Adresszeile oder füge den Doppelpunkt ein, komme ich auf das gemeinte Thema. Wer kann das er- oder aufklären ???
    Ich hätte jetzt einen Verlinkfehler deinerseits vermutet, wenn es aber bei dir klappt, hm.
     
  17. Interessant. Bei meinem Handy macht der Browser aus dem Link (nicht angezeigtem Text) ein "http://http//www.feuerwerk-forum.de..."
    Anscheinend mehr er also, dass es sich nicht um einen korrekten Link handeln und fügt dann selber das http:// davor. Somit kann ich den Link dann aber auch am Handy nicht öffnen.

    Andere Handy-Browser interpretieren vielleicht den angezeigten Text als Link, welcher ja korrekt ist (mit Doppelpunkt) und somit auch funktioniert.

    Die Lösung wäre, die hinterlegten Links (eben nicht den angezeigten Text) anzupassen. Vermutlich kann das aber mittlerweile nur noch ein Mod oder Admin. Alternativ eben die Adresse immer händisch korrigieren.
     
  18. Bei mir fehlt einfach nur der Doppelpunkt hinter dem http
    Wenn ich den einfüge gehts

    Es gab doch mal Gerüchte, dass sich zum vergangenen Jahreswechsel etwas am 27er ändert. Weiß da jemand endlich was handfestes?
     
  19. Auch ich hatte Startschwierigkeiten meinen 27er für Cat 2,2+ und 3 zu bekommen.
    Die Ämter tun sich schwer,weil zum Teil unwissend,und daher sind sie vorsichtig.
    Die Diskussionen gingen über Versicherung bis zum Lagern.Den Sachbearbeiter zu überzeugen,das ich nicht lagere,sondern aufbewahre,war nicht einfach.Wobei sich mir nicht der Unterschied erschließt.
    Beim Aufbewahren mußt du kein Lager nachweisen.Es sollte aber ein abschließbarer Raum/Schrank sein,in dem aufbewahrt wird.
    Also,ich für meine Verhältnisse bewahre nichts auf.Ich müßte ja dann in Vorkasse treten.
    Ein eintägiger Lehrgang kam garnicht zur Sprache,weil nicht vorgeschrieben.
    Mir haben da sicherlich meine vielen Feuerwerke geholfen,die ich schon jahrelang beantragt-und genehmigt bekommen habe.
    Und noch etwas:auch eine Feuerwerksanzeige beim Amt kann gebührenpflichtig sein und muß früh genug dort vorliegen.
     

  20. Es ist eine falsche Schreibweise, denn in dem Link ist 2x http:// vorhanden!
    Bin ich nur drüber gestolpert, weil ich den betreffenden Post zitieren wollte und den Editor gewechselt hatte, dort ist dann die falsche Schreibweise sichtbar.

    Hier die richtigen Links:

    http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?t=34301
    http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?t=42266
    http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?t=40664

    Für alle unwissenden, es betrifft diesen Post hier:


    Gruß,
    Scherzartikel


    .
     
    MunMuckl gefällt das.
  21. Danke Holger,

    habs gerade selbst am PC probiert und Tatsache, es ist dann 2 mal http:// vorhanden.


    MfG
    Armin
     
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