Bestimmung Beförderungspapier......besser ist das !

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Dobi, 25. November 2020.

  1. Abenteuerlich. Aber dafür ist Gronau bekannt. Hab mal beruflich 3 Jahre in Ochtrup verbracht. Kenne die Ecke ganz gut.
     
  2. Bei mir ähnlich.
    Arbeitsfahrgemeinschaft mit 4 jungen Erwachsenen in einem Golf.
    Das passte wohl immer bestens in ihr Profil.
     
  3. Coole Sache da muss ich aber die ganzen NEM von jedem einzelen Produkt zusammenrechnen richtig um das eintragen zu können. Schwierige Geschichte wenn man es nicht bei allen Produkten weis
     
  4. Ich grübele gerade, wie ich meine NEM je Abholort (für die Teilstrecken) unkompliziert herausbekomme.
    Habe meine Listen je nach Bestimmungsort sortiert, weil ich direkt am Abholtag weiterverteile & sortiere. Ich könnte da für den Moment also erst einmal nur ein Papier für die Gesamtmenge draus machen.
     
  5. In der Datenbank sind eigentlich alle in Deutschland irgentwie zugänglichen Artikel des Konsumentenbereichs zu finden. Dort findest du in der Regel sowohl die NEM als auch die ADR Klasse.
     
  6. Ja das stimmt ich nutze die Datenbank ja dazu aber ich hab zum Beispiel ine Batterie die finde ich nicht egal nach was ich suche soll ich die dann einfach mit dem höchsten Wert einstufen also zum Beispiel 1.4G 500g NEM?
     
  7. Wenn du etwas nicht findest, würde ich das höchste annehmen. Also bei einer einzelnen Batterie, ich nehme mal an F2, 500g in 1.3G.
    Eigentlich wäre 1.1G, ich kenne aber keine Batterie, welche 1.1G ist, daher 1.3G
     
  8. okay vielen Dank für deine ausführliche Hilfe :D
     
  9. Mal wieder ein super hilfreicher Beitrag. Auch in anderen Threads und sich oft wiederholenden Fragen gibts Fachkunde an die Hand.
    Bitte bleib dem Forum noch lange treu @Dobi ... besser ist das!
     
    TinOnFire, Soldat4215, progres99 und 9 anderen gefällt das.
  10. Super @Dobi !! Vielen Dank, die Liste ist eine klasse Ergänzung zur bisherige Buchhaltung. :good:
     
    Dobi und reyzix gefällt das.
  11. Wie geht man eigentlich mit Mischkisten um?
    Ich glaube nicht das meine Kisten sortiert sein werden.

    Kann ich einfach alles (inkl 1.4G und S) bei 1.3G eintragen?
     
  12. Ich habe mir sowohl 1.3 als auch 1.4 Aufkleber besorgt, um die Pakete vor Ort mit beidem zu versehen. Denke nicht, dass mein Händler das sortiert hat. Beide UN Nummern dazu, Umverpackungsaufkleber und dann sollte das passen.
    Bei der Eintragung der Kisten/Pakete dann die höchste Klasse, also 1.3 angeben.
     
    Saul.Goodman gefällt das.
  13. Wo hast du dir die 1.3 und 1.4 Aifkleber besorgt darf man das erfahren?
     
  14. Privat darfst nicht kennzeichnungspflichtig 20 kg nem 1.3g transportieren oder f2 333kg wichtig nur das du dabei keine anderen Gefahrenstoffe transportierst
     
    Feuerwerksfreak 96 gefällt das.
  15. Mit der Kategorie (F1-F4) hat es nichts zutun. Für den Transport ist nur die ADR-Klasse wichtig, also ob 1.1G, 1.3G, 1.4G oder 1.4S. F2 Artikel können auch 1.3G sein;)

    Beste Grüße
     
    PyroChris_1.3G, KohleGold und Noerm gefällt das.
  16. Ja da haste recht
     
  17. Ich weiss nicht, in wiefern ich hier Werbung für einzelne Händler machen darf. Falls nicht gewünscht, bitte löschen. Ansonsten:

    Einzelne Aufkleber in der benötigten Größe von 10x10 cm habe ich von Event Pyrotechnik ( firework-shop.de ) bezogen. Bei Amazon etc. gibt es immer nur Rollen mit hunderten Aufklebern. Was soll ich mit so vielen?
    Der Versand in dem Shop ist mit 6,90€ angegeben. Da ich nur Aufkleber bestellt hatte, wurde ich kurz nach der Bestellung angerufen und es wurde mir mitgeteilt, dass man sich nach der Bestellung ruhig melden kann und dann geringere Transportkosten berechnet werden. Geht wohl mit dem verwendeten Shopsystem nicht automatisch. Also einfach bestellen und dann vor der Bezahlung dort melden.
    Was es dort nicht gibt, ist ein Aufkleber mit dem Wortlaut "Feuerwerkskörper", welcher eigentlich auch auf die Pakete drauf muss. Ich bin aber kein ADR-Spezialist, habe nur beruflich ab und an mit IATA zu tun (Und auch nicht mit Klasse 1). Fall jemand mit guten ADR-Kenntnissen das hier erläutern kann, was alles notwendig ist, wäre das super.
     
    schnix gefällt das.
  18. Als privatperson im nicht gewerblichen bereich brauchst du auch keine A;)ufkleber
     
  19. Ich weiß echt nicht wie sich der Quatsch mit „gilt nicht für privat“ in den Köpfen festsetzt und auch immer wieder verbreitet wird.

    Die gesamten Erleichterungen des ADR und GGVSEB sind optional, d.h. entweder man benutzt die Regelung und hält alle deren Voraussetzungen ein, oder eben nicht, dann muss das ADR halt in seiner Gänze beachtet werden.
    Sinn und Zweck der verkehrsrechtlichen Vorschriften ist es, Gefahrgut sicher (auf der Straße) zu transportieren. Daher ist es grundsätzlich auch egal, ob es privat oder gewerblich geschieht.
    Es soll aber für die Verbraucher gewisse Ausnahmen geben, weil die in aller Regel keine so große Gefahr erzeugen, das man die vollen Regularien der GGVSEB und ADR anwenden müsste. Man nimmt es ja auch hin, dass z.B. bei einem 5er BMW o.ä. über 100l Benzin im Tank herumgefahren werden, ohne dass der Fahrer einen ADR-Schein hat.

    Von daher gilt:

    1. Nach ADR gilt jeder als Unternehmen (Jede natürliche Person ohne Beförderungsvertrag (s.unten)) i.S.d. ADR (1.2.1) wenn man Gefahrgut befördern, völlig egal ob gewerblich oder privat. Das ADR gilt damit zwingend auch für Privatpersonen. Punkt.

    2. Es gibt Ausnahmen, insb. 1.1.3.1.a ADR, die für Privatpersonen gelten und durch Anlage 2 Ziff. 2.1 Buchst. a) GGVSEB national konkretisiert werden.

    3. Wenn man die Mengengrenzen aus Anlage 2 Ziff. 2.1 Buchst. a) GGVSEB überschreiten, können die Ausnahme 1.1.3.1.a ADR nicht genutzt werden.

    4. Man kann dann aber sehr wohl andere Ausnahmen nutzen und zwar insbesondere die 1000-Punkte-Regel aus 1.1.3.6. ADR.

    5. Selbstverständlich kann man auch als Privater hingehen, sich ein EX-Fahrzeug besorgen, den ADR-Schein mit Aufbaukurs Klasse 1 machen und dann 16 t Pyrotechnik herumfahren und zwar netto (ADR 7.5.5.2.1).


    In Unterabschnitt 1.2.1 ADR wird des «Unternehmen» definiert:

    «Jede natürliche Person, jede juristische Person mit oder ohne Erwerbszweck, jede Vereinigung oder jeder Zusammenschluss von Personen ohne Rechtspersönlichkeit mit oder ohne Erwerbszweck sowie jede staatliche Einrichtung, unabhängig davon, ob diese über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt oder von einer Behörde mit Rechtspersönlichkeit abhängt.»

    Desweitern wird in Unterabschnitt 1.2.1 ADR wird der «Beförderer» definiert:

    «Das Unternehmen, das die Beförderung mit oder ohne Beförderungsvertrag durchführt.»
     
    Fireworksfreak, Strobe, Dobi und 5 anderen gefällt das.
  20. Wollte nur Unklarheiten vermeiden;)
    Ich hab mir grade eine 1000er Rolle über Ebay bestellt.

    Ich bin auch kein ADR-Spezi, hab damit aber beruflich immer wieder zutun. Auch weniger Klasse 1, sondern hauptsächlich 3, 5, 6 und 8 aber auch selten mal 9.
    Grade bei Klasse 8 bekommen wir die 1000 Punkte schnell gerissen...

    Beste Grüße
     
  21. Wenn es brennt, dann spielt es eh keine Rolle, ob da gleich 30kg zünden, oder knapp über 50kg...als ob der Feuerlöscher da dann noch einen Unterschied macht :rofl: - ich würde nicht löschen...ich würde rennen! :crazy:
     
    ViSa und Jacki99 gefällt das.
  22. Der feuerlöscher ist ja auch nur dafür gedacht, um Entstehungsbrände zu löschen. Z.B. einen brennenden Autoreifen.
    Aber ja, wie du schon sagtest, sobald etwas brennt lieber die Beine in die Hand nehmen:D
     
    ViSa, mfxmfx und Excalibur75 gefällt das.
  23. Die vorgeschriebenen Feuerlöscher sind nur geeignet, einen Entstehungsbrand an einer weiteren Ausbreitung zu hindern.
    Oder im günstigsten Fall sogar einzudämmen. Sollte das nicht möglich sein........brennen lassen, die Umgebung warnen und schnell weg.

    da war der Kollege schneller.
     
    ViSa, Feuerwerksfreak 96 und Excalibur75 gefällt das.
  24. Kann man wirklich nur versuchen einzudämmen. Schön finde ich immer 2 Feuerlöscher links und rechts an der Fahrerhausrückwand oder an der Seite links und rechts....macht richtig viel Sinn. Ich glaube, einer ist nach wie vor, Vorschrift
     
  25. Neeee.......bei Fz ab 7,49t zGG sind 2mal 6 Kg vorgeschrieben. Ob das reicht, oder hilft:rolleyes:
     
    schnix gefällt das.
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