Hinweis Befreiungs- und Auflagenbescheid NRW

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Dobi, 27. Juni 2019.

  1. Dieser Beitrag ist nur zur Info, insbesondere für die 27er. Wer berufsmäßig Fw schiesst, kennt es ja schon.
    Nachdem nun nahezu alle Anzeigen von den Ordnungsämtern in Kopie auch an die Landesforstbehörde zur Prüfung weiter geleitet werden, kommen noch einmal Kosten auf den Pyrotechniker zu.
    Ob sich in der Nähe des Abbrennplatzes eine Wald-Wiesenfläche befindet, oder nur eine Ansammlung kleiner Büsche und Sträucher, bedarf es einer behördlichen Genehmigung. Die natürlich nicht kostenfrei ist.
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    Ein Abbrennverbot auf Grund erhöhter Waldbrandgefahr (Waldbrandstufe) ist von dieser Freistellung natürlich nicht berührt.
     
  2. ...Befähigungsschein §20 Sprengstoffgesetz NRW...
    ?
     
    Rocketboy25 gefällt das.
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