Leuchtfeuerwerk Bengalische Fakel

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von ambril.84, 25. September 2008.

  1. Hallo Pyro-Gemeinde,

    ich habe auf Grund einer Frage den Weg zu euch gesucht. :p


    Es betrifft zwei Feuerwerkskörper Klasse II: Bengalische Fakeln.

    Auf beiden Fakeln ist das "Ablaufdatum" (oder Verfallsdatum?!) markiert, und zwar einmal datiert auf 2006 und auf einer anderen ist die Datierung auf 2007. Beide also schon 1 bzw 2 Jahre "abgelaufen"...!

    Ist das bedenklich, da ich auch vorhatte das Teil in der Hand zu halten und ich mir sicher sein möchte, dass da nichts passiert! :rolleyes:;)


    Bzw meine grundsätzliche Frage: Laufen Feuerwerkskörper ab und falls ja, was sind die Folgen?! Gehe ja davon aus, dass so ein Datum nicht ohne Grunde vorhanden ist. :blintzel:


    Freue mich über jede Antwort.

    Grüsse, Ambril.
     
  2. Was Passieren kann ist das sich der Pyrotechnischesatz mit der Zeit Zersetzt(Die bestandteile sich trennen).

    Oder das das Bengalpulver sich mit der Zeit mit Feuchtigkeit vollsaugt.

    Es kann dadurch zu Schnellerer Abrennung kommen oder auch zu Versagen des Artikels.

    Ich würde aber sagen das bei Bengalfackeln eigentlich nichts pasieren kann, auser Schnellereer Abbrand oder versagen.

    Sicher ist auf jeden fall die Fackel in den Boden zu stecken oder wenigstens Dicke Lederhandschuhe zu tragen.

    Was sind es genau für FAcken?

    Vieleicht kann ja noch ein Forianer mich verbessern wenn ich was Faltsches geschrieben habe.

    Gruß Borni
     
  3. Die chemische Zusammensetzung des Leuchtsatzes von Bengalfackeln kann sich zum Beispiel durch eindringende Feuchtigkeit aus der normalen Raumluft des Lagerorts verändern, so daß der Satz verdirbt und nicht mehr richtig funktioniert. Bei einer Bengalfackel, deren Verfallsdatum abgelaufen ist, kann es also zu Aussetzern oder gar komplettem Versagen kommen, aber da die Hersteller bezüglich der Angaben der Verfallsdaten bzw. Verbrauchszeiträume ("zu verbrauchen bis...") eher konservativ sind, werden ein bzw. zwei Jahre alte Exemplare mit ziemlicher Sicherheit noch einwandfrei funktionieren.

    Eine Zerlegung oder sonstige heftige Sachen sind jedenfalls auch weit nach Ablauf des Verfallsdatums nicht zu erwarten. Das Äußerste wäre, daß die Dinger halt komisch sprühen, plötzlich verlöschen oder die Flammenfarbe nicht mehr optimal ist. Ich denke, du kannst die Dinger gefahrlos verwenden.

    In der Regel sind einfachere Feuerwerkskörper wie Knaller mit Schwarzpulver sehr lange bis unbegrenzt haltbar (bei entsprechender Lagerung), bei Sternen aus Raketen oder Batterien, also komplexeren Mischungen, kann nach langer Lagerzeit ein Verfall einsetzen, Metallpulver können oxidieren, usw. Das Ergebnis ist, daß die Sterne halt nicht mehr zünden oder nur fahlgelb glimmen, auch hier ist aber keine Katastrophe zu erwarten.

    Man kann aber normalerweise nicht pauschal sagen, daß Raketen z. B. 20 und Batterien nur 10 Jahre halten, es gibt durchaus Beispiele dafür, daß selbst wesentlich ältere Artikel noch einwandfrei funktionieren, während neuere schon nach ein paar Jahren aufgeben. Die Haltbarkeit ist von vielen Faktoren abhängig, beginnend bei der Herstellungsqualität, der Reinheit der Chemikalien, Lagerung/Behandlung, Klima, usw.

    Zu diesem Thema wurde hier im Forum schon viel geschrieben, bei Bedarf kannst du ja mal die Suchfunktion nutzen.
     
    Pyroborni gefällt das.
  4. anke Mondfeuer für dene ergänzung.
     
  5. ???
    Ich habe noch nie auf einem Kl.II -Gegenstand ein Ablaufdatum entdeckt.
    Entweder eine grobe Wissenslücke meinerseits oder die Klassenangabe stimmt nicht.
    Bitte rück' mal die Zulassungsnummer (BAM - yxz) raus :angel:


    LG
    Thomas
     
  6. Ist ja nicht auf jedem drauf, nur bei bestimmten Produkten, wie hier zum Beispiel Bengalische Fakeln (Bengalos) oder aber auch Rauchpulver, wenn ich mich nicht irr'. ;)
     
  7. Bei Deinen Fackeln (und auch dem Rauchpulver) dürfte es sich um T1-Artikel handeln - nicht um P-II. :blintzel:

    Schau' noch mal nach!
     
  8. Habe ein paar Bengalfackeln hier, die eindeutig Kl.II sind - aber ausnahmslos ohne "Verfallsdatum".
    Andere haben sowas schon drauf, sind aber alle eben nicht Kl.II ...
    Also: Zufall, System, ??? ... oder Strategie :p
    Mit einer "abgelaufenen" T1-Zylinderflamme würde ich nämlich nicht freiwillig WinkeWinke machen :rolleyes:
    .. wenn die mal pupst, hüpft heiße Schlacke weg. (Wer rechnet denn mit sowas ...)
    (Mal davon abgesehen, dass eine solche keine Zulassung als Handfackel hat und der Rauch ...*Gebetsmühle vorglüh*).

    In so Fern geht mondfeuer ganz selbstverständlich von einer bestimmungsgemäßen Verwendung aus, wenn er schreibt
    .

    Ich fand das ganze Leuchtzeugs auch ganz liebreizend und fast handzahm, bis ich erleben dürfte, wie es eine 3"-Zylinderföntäne zerwuppt hat :D ... und die stand 'ne ganze Ecke weg und schaffte es trotzdem, einen bleibenden Eindruck zu hinterlassen:joh:


    LG
    Thomas
     
  9. Man sollte die Verfallsdaten von Bengalartikeln nicht überbewerten. Gerade bei T1-Bengalen ist das Verfallsdatum nötig, damit es für den Zweck als Notsignal stets in einwandfreiem (d. h. unter Umständen lebensrettendem) Zustand ist. Zum Beispiel werden die Notsignale, die vielen aufblasbaren Rettungsinseln oder entsprechenden Booten beiliegen, regelmäßig ausgetauscht, daher sind diese Daten auch wie schon gesagt eher konservativ ausgelegt, um auf Nummer Sicher zu gehen und den Leuten eine Handhabe für Wartungsintervalle zu geben.

    Pyrochemisch betrachtet hat ein Bengalsatz aber definitiv nicht die "Brisanz" einer Fontäne mit SP, bei weitem Überschreiten (mehr als 5 Jahre) des Verfallsdatums ist also eher ein komplettes Versagen zu erwarten, Spucker, Zerleger oder sonstige Geschichten habe ich zumindest noch nicht beobachtet, auch nicht bei einem schon seit über 8 Jahren abgelaufenem 20-Minüter, den ich vor einiger Zeit zündete, oder Bengalfackeln aus dem Keller, die dort schon ähnlich lange lagen.

    uEx: Das ist weder Strategie noch Zufall, sondern einfach nur Effizienz - eine Kl.II-Bengalfackel gilt nicht als technisches Signalmittel, das für "ernsthafte" Zwecke eingesetzt werden könnte, deshalb ist ein Verfallsdatum hier i. d. R. unnötig. Indirekt werden aber trotzdem Hinweise auf den Verbrauchszeitraum gegeben, ich wette, deine Bengalen (von Weco, stimmts?) haben ein Herstellungsdatum aufgedruckt. Daran läßt sich auch erkennen, wie lange die Dinger noch normal funktionieren werden, ohne den unbedarften Silvesterzündler durch evtl. zu-verbrauchen-bis-Angaben zu verwirren.
     
  10. Ich denke auch nicht, dass das Verfallsdatum sagt, dass ab dort die Fackel nicht mehr Funktioniert. Man kann sie sicher weiter einsetzen. Man will sicherlich nur dafür sorgen, dass Schiffseigner und dergleichen nicht auf Kosten der Sicherheit an solchen Lebensrettenden Artikeln sparen!
    Der Hersteler garantiert eben nur bis zum Tag X dass das Produkt allen Anforderungen gerecht wird. Das wird garantiert auch noch danach tun, aber man weiss es halt nicht sicher!
     
  11. Vielleicht könnte ja der Herr Scheff-Chemiker ivhp was dazu sagen! :)

    Nicht, daß ich hier Käse labere und sich jemand durch eine faule alte Bengalfackel ein Loch in Kleider oder Extremitäten fräst...:cry:
     
  12. Kann sein, denn zwischen 'Seenotfackeln' (fälschlicherweise 'Bengalos' genannt) und 'Bengalos' (Kl.-II-Produkte) gibt es Meilen Unterschiede.

    Stell mal bitte ein Foto von deinen rein. ;)
     
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