Handhabung & Technik Berechtigung zum Erwerb von T1

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von trebis, 10. Januar 2013.

  1. Ohh dieses thema.. Ich habe dieses jahr 15 bavaria one shots dann bengaltopf xxl und 4 bühnenfunkenblitze ..alles t1 für mein feuerwerk zu silvester bestellt. Da das mit den 15 one shots von bavaria schon ne menge ist würde ich das anzeigen bei der gemeinde und dann müsste das doch ok sein oder ?!
     
  2. Schreibe eine förmliche E-Mail an die Gemeinde, woraus hervorgeht, was du wann, wo und wie machen möchtest. Diese entscheidet dann, ob die Anzeige angenommen wird, oder doch eine Genehmigung erteilt werden muss. Das könnte Dir evtl. weiterhelfen https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11328373/ Ich hatte bei dem Abbrand von T1 noch zusätzlich zu der zuständigen Behörde, die nächste Bezirksregierung angeschrieben und letztendlich eine positive Bestätigung bekommen. Es sei jedoch gesagt, dass jede Behörde im eigenen Ermessen handelt ;)
     
  3. Jo ok danke dir. Aber das feuerwerk werde ich nicht in hamburg machen sondern in einem kleinen dorf.
    Werde da mal gucken welches amt dafür zuständig ist. Und die dann mal anschreiben. Mal sehen was die dazu sagen.
     
  4. Der Zuständigkeitsbereich der Behörden ist unergründlich ;)
    Viel Glück.
     
  5. wie wird sich eigentlich der schutzabstand verhalten wenn ich die T1 one shots von bavaria im 30 grad winkel aufstelle. radialer sicherheitsabstad ist ja 16 m und in schussrichtung ja max 120 m soll ich dann von dem one shot der den 30 grad winkel hat 120 m nach sagen wir mal rechts absperren oder nur die häfte oder doch nur die 16 m radial ?! wie verhält sich das ? hat da jemand erfahrungen ?!
     
  6. Ich gebe hier nur kurz meine Erfahrungen und Richtwerte weiter, jedoch ohne mich zu weit aus den Fenster zu lehnen, denn jeder hat nebst der gesetzlichen Vorschrift auch seine Eigenen ;).

    Der Abstand von 16 m sollte eingehalten werden.
    Die Fächerung, in diesem Falle 30°, sind nicht berücksichtigt, da sich die Zündung des Artikels auf Vorgaben bezieht, das heißt, Artikelauswurf in senkrechter Abschussrichtung. Winkel und Fächerungen sind auf eigene Gefahr zu Verantworten und vom Hersteller nicht berücksichtigt. Der senkrechte Auswurf, oder bei Gefahr in umgekippter Stellung ist mit 120 m angegeben, da helfen meiner Meinung auch keine 16 m Abstand mehr.

    Bei Abbrand von Kat.2 nutze ich meist den Abstand des höchstgeschossenen Artikels, der liegt im Durchschnitt bei ca. 30 m - 40 m.

    Zu Silvester hält sich kaum einer an die Bestimmungen, da mitunter die Verhältnisse und der Platz im Städtischen schwer umzusetzen sind, dennoch ist mir die Sicherheit an solch Ereignissen sehr wichtig, da ich für das geschossene Feuerwerk verantwortlich bin und nicht bei Gefahr von Leib und Leben die Verantwortung dafür tragen möchte, dass aus welchen Gründen auch immer etwas passiert, was auf meine fahrlässige Fächerung zurückzuführen ist.

    Ein Thema, welches nicht nur für T1 wichtig ist, und ich finde es sehr fürsorglich, dass du Dich mit dieser Frage auseinander setzt :)

    Wie gesagt, mein Post ist nur ein Richtwert aus eigener Erfahrung.
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden