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Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von böllerNo1NRW, 16. Juni 2011.

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  1. Mord beeinhaltet die gezielte Absicht jemanden zu töten.
    Das wird hier nicht der Fall sein. Die Jugendlichen werden sich gedacht haben "lass mal machen, das wird cool", Tötungsansichten werden sie nicht gehabt haben.
    Somit bleibt es ein Totschlag. Aber ich bin auch kein Jurist, ist nur meine Auffassung der Situation
     
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  2. Tsja, wir haben halt unterschiedliche Auffassungen. Auch ich bin kein Jurist, auch ich habe meine Meinung dazu. Die ist - im übertragenen Sinne (da Gegner der Todesstrafe) dass dieser kriminelle Abschaum am Galgen aufgehängt werden sollen bis er verfault.
    Da gibt es keine mildernde Umstände - Lebenslänglich mit anschliessender Sicherheitsverwahrung (und ja, mir ist bewusst dass unser Recht das anders sieht - aber für mich gibt es da keinerlei Abmilderung. Das ist vorsätzlicher Mord - solcher Abschaum sollte nie wieder die Gesellschaft durch seine Existenz (Im öffentlichen Raum) bedrohen dürfen. Keine Entschuldigung, keine Vergebung, nichts.

    Als Aussenstehender ist es leicht hier locker zu bleiben, aber stell Dir vor dieser Abschaum täte das bei Dir zuhause, Frau und Kinder verbrennen deswegen. Immer noch "Cool, lass mal machen" - oder eher "zu Tode foltern und dabei ein fröhliches Liedchen pfeifen"?
    Frag Dich selbst... ich will keine Antwort.
     
  3. #1703 Minos, 9. November 2017
    Zuletzt bearbeitet: 9. November 2017
    Eventualvorsatz, d.h. das bewusste Inkaufnehmen, dass jemand getötet werden könnte, reicht schon. Wenn ich mit einer großen Batterie gezielt in eine Wohnung feuern lasse, muss ich damit rechnen, dass Menschen, die sich darin aufhalten, getötet werden können (z. B. durch den Brand, der dadurch entsteht). Mache ich es trotzdem, nach dem Motto: ist mir egal, dann nehme ich deren Tod billigend in Kauf, begehe ich ein vorsätzliches Tötungsdelik. Daher wurden schon Straftäter wegen (versuchten) Mordes verurteilt, die einen Brandsatz in eine Wohnung warfen, in der sich Menschen aufhielten.

    Zumindest nach deutschem Recht liegt hier jedenfalls ein vorsätzliches Tötungsdelikt, also Totschlag (falls keine Mordmerkmale) oder Mord (falls ein Mordmerkmal, hier vielleicht niedere Beweggründe, aber man kennt das Motiv der Täter ja nicht). Vorsatz muss nicht unbedingt Absicht bedeuten, das Inkaufnehmen reicht. Anders wäre es in diesem Fall nur, wenn die Täter fest davon ausgingen, dass sich in dem Haus zur Tatzeit niemand aufhielt.

    Davon abzugrenzen ist die fahrlässige Tötung, wenn zwar jemand eine Gefahr heraufbeschwört, jedoch den Tod eines Menschen weder beabsichtigt noch billigend in Kauf nimmt.
     
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  4. letzten Endes sind wir alle nur Pyros und keine Juristen.
    Wie die Justiz das wertet, welche Gesetze sie zugrunde nimmt und wie sie urteilen werden ... da denk ich fehlt uns allen das notwendige Fachwissen.
    Zumindest glaub ich nicht das wir hier allzuviele Pyros haben die das Jura Studium durchgezogen haben.
     
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  5. Es gibt ein paar Juristen hier, die sich aber leider meist bedeckt halten und/oder sowieso wenig aktiv sind. Ich bin nicht auf dem aktuellen Stand, habe nur das wiedergegeben, was ich von entsprechenden Vorlesungen im Strafrecht in Erinnerung habe, als ich "nebenbei" ein paar Semester Jura studierte, bevor sich mir eine andere berufliche Möglichkeit bot, für die ich mich dann entschied. Ist aber schon lange her. Da es recht neue Urteile gibt, die zeigen, dass sich an der oben kurz umrissenen Rechtslehre/Rechtssprechung wohl nicht grundlegend verändert hat, hab ich mich mal eingemischt. Ich bin natürlich dankbar für Korrektur, falls ich falsch liegen sollte. Es ging auch nur darum, dass ich hier keine Fahrlässige Tötung sehe (außer, die Täter gingen fest davon aus, dass niemand im Haus ist) und dass Absicht nicht notwendig ist. Bei Fragestellungen zum Öffentlichen Recht oder großen Teilen des Bürgerlichen Rechts würde ich mich nicht äußern, weil es dort in den letzten 15 Jahren teilweise sehr viele Änderungen gegeben hat.
     
  6. Hi,

    hier herrscht m.E. nach ein Mißverständnis vor.

    Es geht keinesfalls um die tatsächliche in Deutschland für solche Verhaltensweisen juristisch korrekten Strafen sondern um die persönliche Einschätzung von Laien, Otto-Normals.

    Und da ist meine Sichtweise halt, wer so etwas tut sollte (!) wegen vorsätzlichem Mordes mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt werden.

    In Deutschland ist man ja als Eigentümer verantwortlich, wenn krimineller Abschaum einbricht, überrascht wird und auf der Flucht in den leeren Pool fällt und sich selbiger das Genick bricht. Warum? Weil man den Pool nicht angemessen gesichert hat.
    Also noch mal: Krimineller bricht in ein Haus ein, wird von den Bewohnern überrascht, rennt weg (ohne dass man ihm hinterherschießt oder so), auf der Flucht fällt er - im Winter in den leeren Pool des Hauseigentümers, bricht sich das Genick.
    Der Eigentümer wird VERURTEILT wegen fahrlässiger Tötung. (das ist deutsche Rechtsprechung).

    Da wir hier nur über Feuerwerkerei schreiben wollte ich zum Ausdruck bringen, wer solches Verhalten an den Tag legt ist ein Mörder, sollte wie ein Mörder behandelt und - zum Schutz der Allgemeinheit lebenslänglich, anschliessend wegen Gefährdung der Gesellschaft - für IMMER - weggesperrt werden. Dabei spielt für mich keine Rolle ob der Täter 18 Jahre und 2 Tage oder 38 Jahre alt war, ob unter Drogen, Alkohol, frustriert. Ob seine Eltern ihn geliebt oder mißhandelt haben. Ist mir alles egal. Auch seine sexuelle Ausprägung, Nationalität, Herkunft, Religion - alles irrelevant. Für manche Verbrechen sollte es keine zweite Chance geben - auf Freiheit. Rechtlich handhabt der deutsche Staat dies anders, aber hier ging es nur um eine Meinungsäusserung
     
  7. Gut, dass zwar ein nicht unerheblicher Teil meiner Familie in Lüneburg und Umgebung wohnt - ich aber nicht :D Klar, kriegsähnliche Zustände. Kennt man ja, Lüneburg, der Sündenpfuhl Deutschlands, da traut sich die Polizei schon nicht mehr hin :D
     
  8. Man sollte vielleicht wieder zu „weniger ist mehr“ und hochwertigeren Feuerwerk zurückkehren.
     
    Gast36578 gefällt das.
  9. Na das machen wir doch gerade genau so mit "Funke".
     
  10. Wir sind aber bei weitem weniger als 1% :D
     
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  11. Wart mal ab. Alles hat mal klein angefangen. So ein Engagement muss belohnt werden. Und wahrscheinlich bin ich der erste "Baumarkt" in dem es Funke zu kaufen gibt :D. Mal schauen ob noch andere folgen. :confused:
     
  12. Nun,

    die Optik ist, was für 99% der Leute zählt.
    Eine 500g-Batterie erzeugt deutlich mehr Feinstaub als 120 D-Böller (wenn wir reine NEM nehmen).
    Zudem sind aufsteigende Effekte in den höheren Schichten präsent und werden dann - gerade in Kessellagen an bestimmten Punkten konzentriert.

    Es spräche aber Hohn wenn gerade in Stuttgart Silvester als Vorwand genommen würde - OHNE ein PKW-Fahrverbot auszusprechen.
    Wobei ich immer noch dafür wäre, den Feinstaub - wie in Paris - mit Wasserwägen zu bekämpfen.

    Jedoch nicht an Frosttagen....
    Die Nachricht aus Stuttgart ist positiv - zumindest dieses Jahr wurde ein Verbot abgewehrt (so pauschal fände ich dieses auch falsch)
     
  13. xomas und DirtyHenri gefällt das.
  14. Ja, wenn von 100 Schülern in der Aula 30 Gehörschmerzen haben klingt das eher nach einem fetten F4-Böller... wird der in 10-15m Entfernung gezündet, bspw. ein 250g-NEM-Bodenblitz, dann sollten dem einen oder anderen die Ohren "bluten".
    Den Typ der das gemacht hat sollen sie kriegen und - nach geltendem Recht - mit Höchststrafe verurteilen. Volle Lotte
     
    Saul.Goodman und DirtyHenri gefällt das.
  15. Je nach Distanz reichen wenige Gramm BKS schon locker für ein Knalltrauma, in unmittelbarer Nähe zum Ohr können auch rotzige SP-Tonschleudern eines verursachen. Ich tippe auf etwas der Klasse Dum Bum, die sehen unscheinbar genug aus, dass sie einen Idioten auf den Gedanken bringen, das wäre ein lustiger Streich. F3-Böller dürfen ja in 15m Entfernung 120dB(a) laut sein, in etwa 4m Entfernung reicht es locker für ein Knalltrauma, und das ist im Freifeld. In einem Raum ist der Schallpegel durch die Reflektionen noch deutlich höher.
     
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  16. Naja, da 30 Kinder Gehörprobleme hatten gehe ich mal davon aus dass man hier aus einer gewissen Entfernung agiert hat.

    Aber ja, wenn einer einen DumBum, CrazyRobots oder - etwas stärkere Teile (Squalo, Cobra3 usw.) in recht geringer Nähe zündet wird das auf kurze Entfernung auch schmerzhaft.

    Allerdings - inwieweit die Kinder wirklich Probleme hatten oder einfach nur keine Lust auf Unterricht - das mag ich nicht abwägen wollen.
    Wenn aber 30 Kinder Gehörprobleme hatten und die Kantine ein Stück größer ist, dann müsste es etwas grösseres gewesen sein. Ein Cobra3+, Explod, Retorno usw. macht ordentlich rums und klingelt auf zu kurze Distanz ordentlich in den Ohren.

    Wie gesagt, der Vollpfosten der das getan hat sollte entsprechend bestraft werden.
     
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  17. Ich muss dazu sagen, dass es dort sehr eng ist und viele wahrscheinlich sehr nah standen. Tippe also auch eher auf nen F3.

    Sonst wäre es wahrscheinlich deutlich schlimmer gewesen
     
  18. So wie ich Schulkantinen kenne, sind 30 Kinder in einem Kreis mit 4m Radius zur Hauptessenszeit eher wenig.
    Bei Kindern können deutlich geringere Pegel als die von mir zur Abschätzung verwendeten 135 dB(a) zu einem Knalltrauma führen. Alles in allem würde ich sagen, dass es eher glimpflich ausgegangen ist. Der Depp, der den Böller gezündet hat, wird davon hoffentlich noch lange zu spüren bekommen, er ist schließlich über 14.
     
  19. #1722 Digi-Quick, 17. November 2017
    Zuletzt bearbeitet: 17. November 2017
    Ich denke mal auch mit einem in geschlossenen Räumen gezündeten "The King" dürften bereits Knalltraumata möglich sein, da hier die Schallwirkung eine ganz andere ist als im freien Feld....
    Das muß alos nicht zwangsläufig ein BKS Böller gewesen sein (P1, F3, F4).

    Das zeigt aber wieder einmal, daß man über Jahrzehnte den Respekt vor in Deutschland zugelassenen Knallkörpern verloren hat, Der Kram war einfach nur lächerlich.
    Jetzt kommen seit letztem oder vorletztem Jahr auch plötzlich wieder Knaller ins Land, die auch wirklich knallen - siehe "The King"
     
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  20. Unfassbar. :mad: Was glauben die Kommunen eigentlich, wer sie sind? Als Versagungsgrund für ein angezeigtes Feuerwerk kommt meines Wissens nach nur Sprengstoffrecht in Frage. Bundesrecht. Kommunale Verordnungen wären also im Zweifel irrelevant. Aber hier wird ja, neben dem vorgeschobenen Grund "Lärm sowie Gift- und Geruchsbelästigungen" für die Bevölkerung, die solche Feuerwerke ja überwiegend ablehnt, klar gesagt, dass im vorigen Jahr schon ein Vorschießen angezeigt wurde und 2017 sogar ganze zwei!!! Dem wolle man einfach Einhalt gebieten, deshalb wurden die Feuerwerke abgelehnt. Abgelehnt? Eine Anzeige ist doch kein Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung, den man einfach ablehnen kann.

    Unglaublich. Viel Erfolg an dieser Stelle, Herr Runge :)
     
    PyronautGruzi, derVolk und DirtyHenri gefällt das.
  21. derVolk gefällt das.
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