Sicherheit Berufshaftpflicht für Pyrotechniker und Ausschlüsse

Dieses Thema im Forum "Professionelle Technik, Sicherheit, Handhabung" wurde erstellt von LoveKingdom, 1. Mai 2016.

  1. Guten Tag,

    ich arbeite aktuell daran die Erlaubnis nach § 7 SprengG für den Umgang, Verkehr und Einfuhr von/mit explosionsgefährlichen Stoffen im gewerblichen Bereich zu erhalten. Bereits frühzeitig möchte ich mich mit allen sicherheitsrelevanten Themen auseinandersetzen.

    Von gewerblichen Pyrotechnikern wird vom Gesetzgeber diese Haftpflichtversicherung gefordert. Ich bin auf das Angebot von Eberhard, Raith & Partner GmbH gestoßen, Berufshaftpflicht für Pyrotechniker, 250€ als Nebenberuf und 1% des Bruttojahresumsatzes, mindestens 750€ für Hauptberufliche. Die Selbstbeteiligungen liegen im Bereich von 150-250€. Dieses Angebot erscheint mir sehr günstig.

    Folgende Ausschlüsse werden genannt, mit dem Hinweis, dass dies durchaus üblich sei:

    Eigenschäden, Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer gemietet, gepachtet, geliehen oder durch verbotene Eigenmacht erlangt hat, oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrag sind, Bußgelder und Strafen, Gebrauch von zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen, Vorsatz, Ansprüche aus Diebstahl etc.

    "Eigenschäden"
    -> eigene Schäden werden generell nicht übernommen?

    "Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer gemietet, gepachtet, geliehen oder durch verbotene Eigenmacht erlangt hat"
    -> heißt das, dass Schäden an dem Veranstaltungsort nicht übernommen werden, da mir das Grundstück praktisch für ein Feuerwerk geliehen/überlassen wird?

    Gibt es vielleicht noch umfassendere Versicherungen? Ich denke das spielt auch eine große Rolle dafür, ob man am Ende auf dem Gelände überhaupt Feuerwerk machen darf.

    Liebe Grüße,
    Tim
     
  2. Hi Tim,

    die Ausschlüsse sind normal und eigentlich in jeder gewerblichen Haftpflichtversicherung enthalten.

    Eigenschäden kannst Du generell nicht über die Haftpflicht versichern.

    Gemietet, gepachtet und geliehen beziehen sich nicht auf die Benutzung eines Grundstückes, sondern eher auf das Material, welches Du beim Feuerwerk benutzt. Wenn Du dir z.B. eine PA, einen Transporter oder einen Stromgenerator für dein Feuerwerk mietest und beschädigst, wird das wie ein Eigenschaden behandelt.

    Gruß

    Maik Lorenzen
     
  3. Danke für die Infos.

    Also wäre ein Schloss bei einer Hochzeit auch versichert, wenn ich auf dessen Gelände ein Feuerwerk zünde, wenn ich das richtig verstehe. Allerdings möglicherweise nicht, wenn ich das Gebäude selbst gemietet habe?

    MfG Tim
     
  4. Wie gesagt, der Ausschluss ist eigentlich nicht für gemietete Gebäude gedacht. Diese sind über folgenden Punkt mitversichert:

    3.07 - Mietsachschäden an Gebäuden / Räumen durch Feuer, Explosion, Leitungs- und Abwasser
     
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