Besucher Beschriftung vom Lagercontainer

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von fireEffects, 18. Nov. 2010.

  1. Hallo zusammen,

    dieser Text stammt aus der Lagerverordnung 2004 Abschnitt 3 §10:

    An der Außenseite der Zugangstüre des Lagercontainers oder des Lagergebäudes muss folgender Anschlag gemäß Kennzeichnungsverordnung deutlich sichtbar und dauerhaft angebracht sein: "Lagerung pyrotechnischer Gegenstände der Klassen I und II; Höchstlagermenge: 800 kg".


    Kann mir jemand sagen, wie diese Kennzeichenverordnung aussieht? ???

    Hoffentlich ändert sich auch die Lagerverordung :mad:


    Danke lg Stefan
     
  2. Kennzeichungsverordnung (KennV)

    Findest Du hier: KennV

    Lagerverordnung ändert sich nicht (ausser Anpassungen an PTG2010)

    Beste Grüße
    René, steyrFire
     
  3. hi


    asl erstes würde ich F I und FII draufschreiben!

    nimm ein A3 blatt und druck den Text: Lagerung pyrotechnischer Gegenstände der Klassen I und II; Höchstlagermenge: 800 kg drauf!

    dann das ganze einfolieren (einschweissen) und mit gaffa oder einem anderem Befestigungsmittel an die linke Container tür (auf augenhöhe)


    soltte realisierbar sein?

    lg markus
     
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