Pyrotechniker Bestellung verantwortlicher Person

Dieses Thema im Forum "Beruf Pyrotechniker" wurde erstellt von m2772, 27. Aug. 2023.

  1. Hallo,
    kurz eine Frage zur Erlaubnis nach § 7.

    Folgende Gegebenheiten:
    - Erlaubnis nach § 7
    - Gewerbe: Einzelunternehmen, Rechtsform: Kleingewerbe mit Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG

    Zählt eine Person (mit Befähigungsschein), die man als verantwortliche Person (in dem Fall bis auf Widerruf) beruft, automatisch als Mitarbeiter des Gewerbes?
    Und müssen so dann zwingend Gebühren für die BG gezahlt werden, die, wenn ich richtig informiert bin, wegfallen, sofern man im oben genannten Fall alleine tätig werden würde?

    Schon mal vielen Dank
     
  2. :shok:
    Ich hab es jetzt dreimal gelesen...

    Kannst du das Knäuel bitte entwirren und noch einmal genau schreiben was du willst?

    LG Matze
     
  3. Wofür bestellst du die Person? Wenn du einen 20er als verantwortliche Person für ein Feuerwerk bestellst, dann wird er für dich tätig. Somit wirst du ihn auch in irgendeiner Form anstellen müssen und es werden BG Beiträge fällig.

    Du als 7er darfst nicht tätig werden, es sei denn in deinem 7er ist der 20er eingetragen oder du hast den noch zusätzlich.

    „Alleine“ tätig werden? Sollte es hier um das Ausrichten eines Feuerwerkes als Einzelpersonen gehen und du hast die Fachkunde gemacht, dann hast du irgendwo nicht aufgepasst. ;-)

    Viele Grüße
     
  4. Hallo,
    wenn du jemanden mit eigenem Gewerbe beauftragst natürlich nicht.Alles andere wäre ein Angestelltenverhaeltnis und somit musst du alle Abgaben entrichten. Sozialabgaben,Bg usw.Im Fall eines Schadens kann man auch keine rückwirkende Anmeldung machen ,das wäre dann Schwarzarbeit im Auge der Behörden.In unserem schönen Land geht eben nicht viel ohne das man zahlen muss
     
  5. Aber jemanden mit eigenem Gewerbe mit 7er und 20er beauftragen - dann kannst dir auch den 7er und die teure Feuerwerks-Haftpflicht sparen. Ich denke schon, dass er in irgendeiner Form selber tätig werden möchte.
     
  6. Solange der TE sich nicht äußert, bleibt es Spekulatius... :bad:
     
  7. Sorry, ging leider nicht früher.

    Ja, ich habe die Sachkunde, einen Befähigungsschein und möchte ein Gewerbe eröffnen.

    „Alleine“ war hier wohl falsch ausgedrückt. Ich wollte damit sagen, dass derjenige, dem das Gewerbe gehört, mit seinen Helfern tätig wird.

    Mir ging es mehr um die Frage, ob jemand, den ich zur verantwortlichen Person bestelle, somit auch als Mitarbeiter des Gewerbes gilt, für den somit Sozialversicherung, BG … gezahlt werden müssen.

    Es wäre ja auch möglich, Personen nur für ein Feuerwerk zu bestellen.
     
  8. Und schon mal vielen Dank für Eure Antworten.
     
  9. Wie oben geschrieben - wer für dich arbeitet, wird das nicht umsonst tun. Stellst du ihn an, musst du auch die Abgaben entrichten. Jemanden bestellen, ohne dass er für dich tätig ist, ist denke ich auch versicherungstechnisch schwierig zu erklären. Zumal er ja auch noch verantwortlich sein soll.
     
  10. Wenn diese Person ein Gewerbe hat und dir dementsprechend eine ordentliche Rechnung schreibt, steht dem nix entgegen.
     
  11. Du kannst als §7er verantwortliche Personen bestellen, nach § 14 und §21(4) Sprengstoffgesetz.
    Diese haben einen Befähigungsschein nach §20. Am besten beschränkst du die Bestellung auf das Abbrennen von Feuerwerken unter deinem §7er, aber nicht, eigenständig Anzeigen für Feuerwerke zu stellen.
    Du kannst das als Einzelunternehmen tun, die bestellten Personen werden durch die Bestellung nicht zu Firmenmitarbeitern und du wirst dadurch nicht BG-versicherungspflichtig.
     
    Silberschweif, Snajdan und Pyro gefällt das.
  12. Und ergänzend ggf. auf einen Zeitraum bzw. ein konkretes Datum/Feuerwerk beschränken.
     
  13. Ich lerne ja auch immer gerne dazu.:) Wenn ich also einen 20er bestelle, damit er für mich als 7er tätig werden kann, muss kein Anstellungsverhältnis bestehen? Der 20er darf doch eigentlich selbständig gar nicht tätig werden.
     
  1. Wir verwenden Cookies, um die technisch notwendigen Funktionen der Forum-Software zur Verfügung zu stellen und registrierte Benutzer angemeldet zu halten. Wir verwenden dagegen keine Cookies zu Statistik- oder Marketingzwecken. So analysieren wir weder die Seitennutzung noch das Suchverhalten der Benutzer und bieten auch keine personalisierte Werbung an. Wenn du dich weiterhin auf dieser Website aufhältst, akzeptierst du den Einsatz der essenziellen Cookies, ohne die das Forum technisch nicht richtig funktioniert.
    Als angemeldeter Benutzer kannst du diesen Hinweis dauerhaft ausblenden.
    Information ausblenden