Firmen & Shops [Bleibt sachlich] Neuer Versuch: Airfire

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von Chr1987, 26. Dezember 2005.

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  1. Achso...Naja...wurde nicht mal gesagt,dass es was anderes ist wenn der Verkäufer lügt?

    Weil manche Sachen waren schon sehr merkwürdig...

    Naja...Mist hätte alle E-Mails ausdrucken sollen...

    Schade dass sich nicht noch mehr melden...
     
  2. #552 dragont, 9. November 2006
    Zuletzt bearbeitet: 9. November 2006
    Habe neue inf vom Ra büro erhalten Das verfahren ist beim besagten ra . es wird jetzt geprüft ob es ein inso. verfahren gibt.
     
  3. Achso...naja mal abwarten...
     
  4. Die Insolvenz ist eröffnet.
     
  5. Bäh, zum Glück habe ich da nie bestellt...

    Wünsche allen Betroffenen viel Glück.
     
  6. Mein Brief ist auch schon raus :)
     






  7. Über das Vermögen der Kornelia Wegemund, geboren am: 03.03.1957, Buschallee 80,13088 Berlin ist am 09.11.2006 um 10.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.​

    Verwalter: Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Einemstr. 24, 10785 Berlin​

    Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind beim Verwalter schriftlich bis zum 07.01.2007 anzumelden. Termin zur Berichterstattung und zur Beschlussfassung über die Beibehaltung des ernannten oder Wahl eines neuen Verwalters, Wahl eines Gläubigerausschusses und gegebenenfalls über die in den §§ 100, 160, 149, 162, 271 InsO genannten Gegenstände und Prüfungstermin am: 07.02.2007, 10.30 Uhr im Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, II. Stock Saal 218. Gläubiger, deren Forderungen im Prüfungstermin festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über den Ausgang des Prüfungstermins. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin beanspruchen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Dem Verwalter sind die Zustellungen übertragen worden (§ 8 Abs. 3 InsO).​

    AZ: 36w IN 4389/06​

    Berlin, 15. November 2006​

    Amtsgericht Charlottenburg​

     
  8. Mein Brief ist auch schon seit etwa 10 Tagen raus.Außerdem habe ich bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen des Verdachts des Betruges und Insolvenzverschleppung erstattet.
     
  9. Habe noch eine Frage.


    Habe meine Brief als einschreiben hingeschickt.

    Bekomme ich nun irgendwie bescheid?

    Schönen Abend noch :)

    (man muss ja auch mal "freundlich" sein)
     
  10. Denke mal,im Frühjahr bekommst Du was zu lesen.Vielleicht auch früher.
     
  11. Ich habe meinen auch per Einschreiben geschickt vor ca. 2 Wochen und auch noch nichts gehört. Wenn die am 07.02.07 erstmal einen Prüfungstermin haben dann wird sich die Sache wohl ein paar weitere Monate hinziehen. Naja wir werden sehen,entweder es gibt was wieder oder eben nicht, aber ich hab mit der Sache bereits nach der Insolvenzverkündung abgeschlossen.
     
  12. Achso...bei mir ist die Hoffnung auch schon gestorben :mad:

     
  13. Habe heute Post vom Inso. verwalter bekommen wegen der forderungsanmeldung,werd heute abend dies erledigen.
     
  14. Bin auch froh das ich da nicht bestellt habe, hoffe aber für alle anderen das Beste. :rolleyes:
     
  15. Randnotiz für alle die bisher nichts unternommen haben

    wollte nur noch mal kurz eine Notiz zu diesem Thema hinterlassen,
    ich hatte mein Geld bereits abgeschrieben - geringfügikeit meiner Forderungen, und hatte aus diesem Grund nicht die grosse Welle losgetreten, mit Anwalt usw.
    Heute bekam ich Post vom Insolvenzverwalter zwecks Aufnahme meiner Forderungen. Ich weiß das ich davon meine Kohle noch nicht zurück habe und warscheinlich einen tiefen Rang bekommen werde. Ich will nur diejenigen ermutigen die, so wie ich, nur das nötige unternommen haben und schon die Hoffnung aufgegeben haben.
    Also wer seine Fordungen Anfang des Jahres geltend gemacht hat kann mit Post von Verwalter rechnen. Ausgang ungewiss - mindestens ein vollstreckbarer Tietel.
     
  16. Hab´ zwar nix mit Airfire zu tun ... aber eine Erfahrung:
    Ich habe so einen Titel von 1985, Rang hinter den Banken.
    2002 dann (Teil-) Zahlung aufgrund einer Erbschaft des Schuldners ...

    LG
    Thomas
     
  17. Heißt das dass sowas über fast 20 Jahre nicht verjährt?
     
  18. >Heißt das dass sowas über fast 20 Jahre nicht verjährt?<

    Wenn du gegen Jemanden ein Titel hast so ist der 30 Jahre vollstreckbar.
     
  19. Yep.
    § 194,1(3-5) BGB. (rechtskräftig festgestellte Ansprüche, Ansprüche aus Insolvenzverfahren.) Schöne Übersicht.

    Nicht zu vergessen:
    § 212 BGB:
    Neugebinn der Frist (=Verjährung beginnt von Neuem zu laufen), wenn:
    - der Schuldner durch Anzahlung, Zinszahlung, schriftliche Stundungsbitte die Schuld anerkennt.
    - eine Vollsteckung vorgenommen oder beantragt wird.

    ... und vererbbar ist so ein Titel auch.
    Mit Zins (meist 4% über dem Basiszinssatz ("Leitzins")) und Zinseszins besser als so mancher Fond :D und ein Verbraucherinsolvenzverfahren ist afaik bei gewerblichem Hintergrund auch nicht möglich.


    ohne Gewähr
    Thomas
     
  20. #570 ChRiZz2k3, 30. November 2006
    Zuletzt bearbeitet: 30. November 2006
    Jo hab heute auch so ein Brief vom Insolvenzverwalter bekommen. Werde dann auch gleichmal erledigen. Vielleicht wird es ja doch noch was :joh:
     
  21. Hab heute auch so ein Schreiben bekommen...aber irgendwie check ich bei dem ganzen Recht,- Paragraphenzeug ned durch.

    Ich hab damals für etwa 30€ bestellt und das Geld auch abgeschrieben gehabt, keine Ahnung warum ich so nen Brief bekommen hab.

    Aber wenn ich schon dabei bin, würds mir natürlich nix ausmachen wenn ich das Geld wiederbekomm.
    Muss ich einfach das Formular auf der Homepage ausfüllen und Kontonummer und sowas angeben und dann bekomm ich das Geld (wenn das letztendlich rauskommt) oder auch ned.
    Aber für mich kann dadurch kein Aufwand (Ladung zum Gericht) oder Sonstige Kosten entstehen oder ? Für 30€ füll ich das Teil aus...das ist klar aber ich hab eigentlich keine Lust mich anschließend mit weiteren Sachen rumzuärgern...

    Gruß Dominik
     
  22. Unerwartet hatte ich gestern auch Post vom Insolvenzverwalter im Kasten. Hatte mich um die Sache mit Airfire nicht wirklich gekümmert, ausser Anfang des Jahres ein paar Mails zu schreiben.

    Hab also online die geforderten Dinge eingetragen und die eingescannte Rechnung per Mail zugeschickt. Ich bin gespannt, was dabei rauskommt. Hoffnungen auf eine Rückzahlung mache ich mir nicht. Aber versuchen kann man es ja. Zumal hierbei keinerlei Kosten entstehen.
     
  23. Also ich habe noch kein Bescheid bekommen.
    Auf welcher HP muss man die Daten eintragen?
     
  24. Wenn ein Unternehmen Insolvent ist, wird ja erst durch den Inso-Verwalter versucht, die Firma zu retten. Aber auch wenn nicht, und die Firma muss endgültig schließen, werden danach versucht alle Schulden, wenigstens zum Teil, zu begleichen. Bedeutet das "Restguthaben" welches die Firma, also Airfire nach Abzug aller Anwaltskosten, Gericht, etc. noch hat, wird unter den Schuldnern etc. ausgeschüttet.

    Kann aber auch sein, dass jeder nur einen Teil seines Geldes zurück bekommt, je nachdem eben wieviel Geld noch da ist.

    Den Antrag ausfüllen lohnt sich auf alle Fälle, selbst wenn nur ein paar Euro rausspringen.

    PS: Kenne einen ähnlichen Fall mit einem Bauunternehmen, das Insolvent ging. Da wurde das auch so gehandhabt.
     
  25. Hab heute auch den Brief bekommen...

    Irgendwie kann man seine Forderungen online beantragen...
     
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