Bestimmung Bombenrohre >30mm nur noch 2005/06 ?

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von unkrautEx, 15. Sep. 2005.

  1. Habe selbiges gerade nachgeholt, die 37mm kommen sehr gut hin, sind aber der Außendurchmesser!

    Der Innendurchmesser liegt bei der TdV bei ziemlich genau 29mm, also so oder so kein Problem. DF und co. sind ja noch etwas kleiner als die TdV, also erst recht kein Problem.
     
  2. Welche Batterien wären denn betroffen???

    Grüße, Markus!
     
  3. Wat bin ich zu doof zum messen? Anscheinend ja^^
    Ein Glück, dass wenigstens die großen Bats bleiben!
     
  4. Gute Nachricht!

    Eine gute Nachricht für die, die Bombenrohre schon aus ihren Gedanken gestrichen haben:

    Nach der Aussage von Nico Feuerwerk werden bei Neuzulassungen nur noch Bombenrohre mit 30mm oder weniger zugelassen. Die aktuellen Bombenrohre haben einen sogenannten Bestandsschutz, welcher das bestehen von Big Bang und Co. sichern soll. Der Artikel Big Bang sowie Little Big Bang werden auf jeden Fall weitergeführt, und sind auch im neuen Katalog von Nico Feuerwerk, der parallel zur Spielwarenmesse in Nürnberg erscheint, abgedruckt.

    Ich werde mal bei Keller und Diamond anrufen, mal sehen, ob die das Gleiche erzählen.

    MfG

    EDIT: Keller und Diamond haben bei diesem Thema angeblich keine Informationen.
     

  5. Was sagt uns das? Glaube nie einem Hersteller, bei dem eventuell eigene Interessen die Aussage beeinflussen, sondern warte auf die Aussage der BAM!

    btw: Gibts von Seite des Gesetzgebers eigentlich schon eine Aussage? Ich kann nicht alles überblicken.
     
  6. Das wär einfach nur geil! Ich hatte mich schon langsam damit abgefunden nie in den Genuss eines Silver Star Rohres zu kommen. Wär echt genial, wenn die alten Rohre bleiben!
     
  7. Der Hersteller hat diese Aussage nicht getroffen, sondern ein Pyrotechniker der Firma. Ausserdem werden wir die Bestätigung bekommen, wenn im neuen Katalog von Nico das Big Bang Bombenrohr noch enthalten ist. Angeblich stammen die Informationen direkt von der BAM.

    Aber warum sollte er etwas falsches erzählen? Für die Firma wäre es eigentlich sinnvoller, zu erzählen, dass diese nicht mehr erhältlich sein werden. Dann würde man noch schnell Hamsterkäufe tätigen. Aber wenn man erzählt bekommt, dass man die Bombenrohre noch kaufen werden kann, tätigt man keine Hamsterkäufe und die Firma hat keinen Umsatz gemacht. Deine Aussage ist also irgendwie unlogisch.

    Übrigens würde die Sache mit den Neuzulassungen erklären, warum Keller, Diamond und Pyro Partner nichts über die Beschränkung wissen, weil es sich ja nur um Neuzulassungen handelt. Diese werden es aber spätestens merken, wenn sie ein neues Bombenrohr auf den Markt bringen wollen.

    MfG
     
  8. Von sowas Ähnlichem haben schon mal vor ner ganzen Weile gehört. Da sollten diese "Rammstangen" an Off Road Fahrzeugen verboten werden, weil die angeblich zu gefährlich seien. Aber Fahrzeuge die schon solche Teile dran hatten brauchten die nicht abbauen.
    (Ob das jetzt alles so stimmt weiß ich nicht mehr)

    Ungefähr so soll es ja dann bei den Bombenrohren auch sein, wenn die alten weiterhin bleiben.
     
  9. Sämtliche Großkaliber sind im neuen Weco Katalog wieder drinn (Auch Excalibur, Tri Star und Star Gate)
     
  10. kann mir jemand sagen wo cih solche kataloge bekommen? von weco u co. ?
     
  11. Bei Weco u. co.
     
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  12. Nach der Neuvorstellung eines 4er-Bombenrohrverbundes von Keller verschiebt sich die Diskussion um mindestens 2 Jahre :) .


    LG
    Thomas
     
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  13. Auch die Excalibur ist wieder im Katalog enthalten.
     
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  14. Tja, nachdem etwas Zeit vergangen ist, hat sich rausgestellt, dass zumindest die
    Excalibur 1.3 G geworden ist.
    :eek:
    Nun stellt sich die Frage, was mit dem Rest der BR passiert.
    Ich sehe da 2 Möglichkeiten:
    1) Alle BR sind schon durchgetestet, nur die Exalibur ist "durchgefallen"
    2) Nur die Excalibur ist bisher neu bewertet worden, der Rest steht noch an.

    Eine eher unwahrscheinliche Lösung (erfordert Neuinvestitionen und erhöht die Kosten):
    Die 1.3G -Artikel bekommen eine Neulassung der Unbedenklichkeitsverpackung, die deutlich verstärkt wird, um doch wieder in 1.4G zu kommen.

    Letztlich reden wir imho über Artikel, die mittelfristig (< 10 Jahre) als Kl. II am Aussterben sind (> 15 g NEM pro Schuß), um in der EU-Kategorie 3 wiedergeboren zu werden.

    LG
    Thomas
     
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  15. Tja, so Recht ist dieses Thema ja nicht zu einem Ende gekommen, es wird noch eine Weile dauern, die Excalibur ist in den Shops im Web noch erhältlich, allerdings nur bei selbstabholung wegen der 1.3 G.
    Wie geht es jetzt weiter, ist für mich wichtig, ich habe in meinem Leben bisher nur Excalibur und Stargate (und weitere WECO Verbund-Rohre) geschossen, dieses Jahr hab ich noch einmal einige einzelnde BRs bestellt bei der Vitrine.

    Greetz, ps: Gibt es Neuheiten, und ich habs nicht mitbekommen?
     
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  16. Nach einem Hinweis von Comet, dass die 30 mm auf Transportbestimmungen (...und in D dann auch folglich auf die Lagergruppeneinstufungen) zurückzuführen sind, wären die internationalen ADR-Bestimmungen die Ursache.
    Mit schwachem Zerleger könnte eine Einzeleinstufung in 1.4G gelingen, ansonsten müßte die Verpackung verbessert werden, wie es bspw. bei Knallpatronen geschehen ist: Die kamen immerhin von 1.1 auf 1.4 ....
    Die sog. Reloadables (bis 50 mm) sind davon nicht betroffen: ohne Rohr keine "gebündelte" Wirkrichtung ...


    LG
    Thomas
     
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  17. Wer weiß, vielleicht wäre eine Europa-einheitliche Richtlinie für deutsche Pyrofreaks von Vorteil. Um uns herum wird ja in Punkto Feuerwerk einiges mehr erlaubt und irgendwie muß bei einer europweiten Angleichung ein Kompromiß herauskommen.
     
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  18. Nachdem es in mind. 4 verschiedenen weiteren Threads um die Kaliberbeschränkung geht
    :)cry: Ameisenhaufen :D ) ... greife ich das Thema nochmal auf:
    Ich finde "massenhaft" Aussagen wie
    ... und diese Aussagen sind nur jene, die ich auf die Schnelle rausgepickt habe :p
    Soosoo, woher stammen die zugrundeliegenden Infos denn ;) ?
    Andersrum: auf welchen verläßlichen Quellen fußen diese Aussagen ?
    Die hier anfangs erwähnte Ankündigung eines BAM-Mitarbeiters, hat sich bisher nur über über das ADR 2007 manifestiert.
    Also kommt man bei der Beantwortung der "Kaliberbegrenzungsfrage" an diesem nicht vorbei.
    Mir auch nicht ... allerdings ist das ADR ein weites Feld.
    So wie ich das neue ADR verstehe, wird der bisher übliche Usus nun aber mit der 2007er-Aktualisierung (aus rein pragmatischen Erfordernissen) durchbrochen.
    "Früher" war die Lagergruppe immer identisch mit der Transportgruppe.
    Nun wird aber im ADR2007 afaik ein "Transportverdachtsmonent" [1]eingeführt, welches vereinfachte generelle Annahmen aufführt, diese aber im Einzelfall aufgrund individuell-konkreter Tests wieder freigibt.
    [1]Aufgrund der Vielfältigkeit des Angebots an Feuerwerksartikeln und begrenzter Verfügbarkeit von Prüfeinrichtungen darf die Zuordnung zu Unterklassen künftig gemäss 2.2.1.1.7.2 durchgeführt werden.
    Jene Tabelle ist (afaik: bisher die einzige) Quelle der Kaliberbegrenzung - demnach ist es ein Schnellschuß, daraus direkt abzuleiten, dass ein Wert >30 mm nun alle vorverladenen Feuerwerksrohre ausnahmlos in 1.3 zwingt.
    Aus den Prüfverfahren resultierende Einstufungen werden nicht "überstimmt" - im Gegenteil: sie präzisieren nur den groben "Anfangsverdacht".
    Ganz ähnlich wie bei Bomben > 200 mm: die sind "alle erstmal" 1.1, es sei denn man testet sie und es kommt dabei eine "bessere" Transport/ Lagergruppe dabei raus.
    Naturlich kann es passieren, dass der (Wiederholungs-)Test eines Artikels den vorläufigen 1.3- ADR-Verdacht bestätigt (z.B. wie bei der Excalibur) - aber deshalb alles über einen Kamm zu scheren sorgt nur Verwirrung :blintzel:

    Ob die CEN sich über die Kategorie-Definitionen nach EU-Richtlinien da auch drüber ausläßt, bleibt abzuwarten ...


    LG
    Thomas
     
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  19. #69 unkrautEx, 4. Jan. 2008
    Zuletzt bearbeitet: 4. Jan. 2008
    Ein neuer Hinweis:
    Dank Voreifelrambos Bild ist klar, dass in den NL Feuerwerksverpackungen existieren, die man als "Drahtkäfige" bezeichnen könnte.
    Die Unterscheidung zwischen 1.3 und 1.4 fußt schwerpunktmäßig auf der, von sog. Wurfstücken ausgehenden Gefahr.
    Falls diese ADR-Transport /Lagergruppeneinstufung wirklich die Ursache für die Restriktionen von vorverladenen Feuerwerksrohren > 30mm wäre, dann gilt sie (durch die internationale Anwendbarkeit des ADR) selbstverständlich auch in den NL.
    Dort tauchen "Anti-Wurfstück-Käfige" allem Anschein nach als 1.4-Verpackung auf ...


    LG
    Thomas
     
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  20. Wenn ich dies nun richtig verstanden habe, so müsste man schlichtweg eben jene Drahtboxen bei unseren BR's als Verpackungsmaterial einsetzen, un schon wären diese wieder 1.4?
     
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  21. Ich erinner da nur mal an die Verpackung der Tiger and Dragons von Keller...NOCH ists nur auf den Karton aufgemalt...wer weiß ob sich das nicht bald ändert?!
     
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  22. Gegenstand plus Verpackung (nicht irgendeine; eine geprüfte mit Nummer natürlich) ergeben die Lagergruppenzuordnung - amtlich bestätigt und entsprechend kostenintensiv.
    Wie das im Zusammenhang mit der EU-Richtlinie geregelt wird (z.B. "wünschDirwas1.3" plus bauartzulassener Käftig = immer 1.4) ... k.A. :(
    ... das ist Herstelleraufgabe :p
    jedenfalls zeigt das Beispiel, dass es wohl in den NL eine Lösung für nervige Lagergruppen gibt - und dass es zumindest bezahlbar zu sein scheint.

    LG
    Thomas
     
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  23. Sollte sich das alles auch auf kleinere Kaliber auswirken, so freue ich mich schon auf folgendes :

    Klabautermann 1,4G.JPG
     
  24. [​IMG]
    Hätte man also einen Käfig, dann nehme man das dt. Luftfahrtgesetz; genannt LuftVerordnung (LuftVo) und schaut auf § 16.
    Ohne Erlaubnis => Keine Versicherung und bis zu 50 000 € Bußgeld.
    Gilt ab 2006 :p

    Pfffft
    Thomas
     
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