Besucher Bremen Pyrotechnik

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von Scummy, 19. Apr. 2010.

Schlagworte:
  1. Hallo ihr Pyros!

    Ich bin 21 Jahre und mache nun seit 1 Jahr eine Ausbildung zum Veranstaltungstechniker in Bremen. Ich würde gerne wissen ob es hier in der Umgebung die Möglichkeit gibt Pyrotechnische Lehrgänge zu machen. Ich habe für den "Klasse 1"-Schein nur irgendwelche Bootsschulen gefunden und da war ich mir nicht sicher ob das auch geht.

    Schonmal vielen Dank für eure Hilfe
     
  2. Was meinst du mit Kl 1 Schein? Etwa den Für Bühnenpyrotechnik?

    Kl 1 ist ja nur Kinderfeuerwerk. Was du willst ist wahrscheinlich aber der Schein für Großfeuerwerk (Kl 4)

    Dafür müßtest du erst bei 26 Feuerwerken geholfen haben (Scheine sammeln) um dich bei der Pyrotechnikerschule anzumelden
     
  3. Ja genau, mir wurde aber erzählt das ich mit dem kleinen Pyroschein beginnen muss denn ohne den kann ich bei keiner Firma nachfragen ob sie mich zu Feuerwerken mitnehmen.
     
  4. Von diesem Kleinen Schein habe ich noch nie etwas gehört.

    Es gibt halt für Kl 4 die drei folgenden Scheine

    § laut Sprengstoffgesetzt

    Den nach § 7 (Gewerbeschein,darf Kl. 4 einkaufen aber nicht abbrennern)
    Den nach § 20 (Darf nur abbrennern nicht einkaufen)
    und nach § 27 (Einkaufen und abbrenner aber nicht gewerblich)

    Dann gibt es noch diverse andere Scheine für Bühnenpyr, Böllerschießen, Sprengungen usw.
     
  5. Um das mal etwas konkreter zu machen:

    In jeden der drei Scheine (§7er, §20er und §27er) wird jeweils eingetragen, was genau man damit machen darf. Sprich: Bei jemandem der den Großfeuerwerker-Lehrgang erfolgreich mitgemacht hat (und die anderen Vorraussetzungen für den Schein erfüllt, klar..) steht dann z.B. drin "Die Verwendung wird beschränkt auf das Abbrennen von Großfeuerwerken" oder ähnliches. Beim Bühnenpyro würde dann eben was von Bühnenfeuerwerk stehen und beim Hersteller z.B. "Umgang ausgenommen das Verwenden". Jemand der Gestein/Gebäude/Lawinen etc sprengen darf, darf dann eben aufgrund dieser Zusätze kein Feuerwerk schießen; jemand der den Großfeuerwerker hat darf nicht im Steinbruch Sprengarbeiten durchführen - eben aufgrund dieser Zusätze im Schein.
    Trotzdem fallen alle diese Sachen unter die gleichen § im SprengG - die Erlaubnis nach §7 oder §27 (ersteres gewerblich, letzteres nicht gewerblich) sowie die Befähigung nach §20 (als Zeichen "der hat den Lehrgang gemacht und darf jetzt wirklich im Auftrag damit umgehen").
    Ein Extra-Schein nur damit man helfen darf war zwar irgendwann mal angedacht, es gab jedoch nichts Konkretes dazu - geschweige denn wurde es jemals umgesetzt.

    Gruß,
    Tobi
     
  6. Ja super, vielen dank für eure Antworten! Also für mich kommt dann wohl das Bühnenfeuerwerk in Frage. Ich werde nun mich mal auf die Suche nach Firmen in Bremen machen die mich ab und zu mal mit auf tour nehmen und mir das auch bescheinigen können.
     
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